Di, 12:56 Uhr
14.08.2001
IHK: Firmennamen überprüfen lassen
Nordhausen (nnz). Vor einer Existenz- oder Firmengründung sollte eine intensive Namensrecherche stehen, rät die Industrie- und Handelskammer Erfurt. Damit könnten Schadenersatzforderungen von bis zu 30.000 Mark vermieden werden.
"Die Nachfrage an Namensrecherchen ist in den ersten sechs Monaten diesen Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um ca. 35 Prozent gestiegen", informierte IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Immer mehr Thüringer Firmengründer würden den Service der IHK zur deutschlandweiten Prüfung nutzen, um bösen Überraschungen vorzubeugen. "Eine Unterlassungserklärung kann vor allem für Existenzgründer schnell das Aus bedeuten", verweist Grusser auf erhebliche finanzielle Aufwendungen bei der nachträglichen Umstellung des Firmen- oder Markennamens.
Immerhin seien bei fast 50 Prozent der im Jahr 2000 beratenen 185 Unternehmen ältere Rechte gefunden worden. Dabei reiche die Prüfung bei Handelsregistereintragungen allein nicht aus, da sie nur die Zulässigkeit des Firmennamens und eine deutliche Unterscheidbarkeit am Ort umfasse. Wettbewerbsrechtliche Kollisionen mit Inhabern älterer Rechte würden unberücksichtigt bleiben. Deshalb sei eine weiterführende Recherche zum Schutz vor Abmahnungen und Unterlassungserklärungen unumgänglich.
Autor: nnz"Die Nachfrage an Namensrecherchen ist in den ersten sechs Monaten diesen Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um ca. 35 Prozent gestiegen", informierte IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Immer mehr Thüringer Firmengründer würden den Service der IHK zur deutschlandweiten Prüfung nutzen, um bösen Überraschungen vorzubeugen. "Eine Unterlassungserklärung kann vor allem für Existenzgründer schnell das Aus bedeuten", verweist Grusser auf erhebliche finanzielle Aufwendungen bei der nachträglichen Umstellung des Firmen- oder Markennamens.
Immerhin seien bei fast 50 Prozent der im Jahr 2000 beratenen 185 Unternehmen ältere Rechte gefunden worden. Dabei reiche die Prüfung bei Handelsregistereintragungen allein nicht aus, da sie nur die Zulässigkeit des Firmennamens und eine deutliche Unterscheidbarkeit am Ort umfasse. Wettbewerbsrechtliche Kollisionen mit Inhabern älterer Rechte würden unberücksichtigt bleiben. Deshalb sei eine weiterführende Recherche zum Schutz vor Abmahnungen und Unterlassungserklärungen unumgänglich.

