Mi, 12:40 Uhr
06.10.2004
Politik macht mobil
Nordhausen/Mühlhausen (nnz). Beim Oberzentrum Nordhausen konnten sich die Nordthüringer Kommunalpolitiker nicht einigen. Doch wenn es um den Erhalt des Landgerichtsstandortes in Mühlhausen geht, dann sieht das anders aus.
Die vier Nordthüringer Landräte haben an die Landesregierung appelliert, den Landgerichtsstandort Mühlhausen zu erhalten. Hintergrund ist die Tatsache, daß die Landesregierung beabsichtigt, einen der vier Standorte in Thüringen aufzugeben. Bislang allerdings haben unabhängige Beobachter erkennen lassen, daß eine Schließung keinerlei Einsparpotential erbringen. Für die Landräte Claus (Landkreis Nordhausen/CDU), Hengstermann (Kyffhäuserkreis/CDU), Dr. Henning (Landkreis Eichsfeld/CDU) und Zanker (Unstrut-Hainich-Kreis/SPD) bedeute eine Schließung nicht nur den Verlust von Arbeitsplätzen in den Anwaltskanzleien, sondern auch den Verlust von Partnern in der Berufsausbildung.
Nach Ansicht der vier Kommunalpolitiker werde eine wissentliche Schwächung der gesamten Nordthüringer Region in Kauf genommen. Neben den unzumutbaren Wegen für den größten Teil aller Bürger Nordthüringens, die künftig bei Rechtsstreitigkeiten ein Landgericht aufsuchen müssen, ist es für sie mit einem erheblichen Mehrkostenaufwand verbunden, der besonders die sozial Schwachen mit Härte treffen wird. Das führt zur Konsequenz, daß sie möglicherweise ganz auf ihren Rechtsanspruch verzichten müssen. Damit würde der Justizgewährungsanspruch auf unvertretbare Weise in Frage gestellt, heißt es in dem Protestschreiben.
Da zeigen die vier Nordthüringer Landräte mal Einigkeit. Bleibt die Frage, warum das in punkto Oberzentrum Nordhausen nicht möglich gewesen war?
Autor: nnzDie vier Nordthüringer Landräte haben an die Landesregierung appelliert, den Landgerichtsstandort Mühlhausen zu erhalten. Hintergrund ist die Tatsache, daß die Landesregierung beabsichtigt, einen der vier Standorte in Thüringen aufzugeben. Bislang allerdings haben unabhängige Beobachter erkennen lassen, daß eine Schließung keinerlei Einsparpotential erbringen. Für die Landräte Claus (Landkreis Nordhausen/CDU), Hengstermann (Kyffhäuserkreis/CDU), Dr. Henning (Landkreis Eichsfeld/CDU) und Zanker (Unstrut-Hainich-Kreis/SPD) bedeute eine Schließung nicht nur den Verlust von Arbeitsplätzen in den Anwaltskanzleien, sondern auch den Verlust von Partnern in der Berufsausbildung.
Nach Ansicht der vier Kommunalpolitiker werde eine wissentliche Schwächung der gesamten Nordthüringer Region in Kauf genommen. Neben den unzumutbaren Wegen für den größten Teil aller Bürger Nordthüringens, die künftig bei Rechtsstreitigkeiten ein Landgericht aufsuchen müssen, ist es für sie mit einem erheblichen Mehrkostenaufwand verbunden, der besonders die sozial Schwachen mit Härte treffen wird. Das führt zur Konsequenz, daß sie möglicherweise ganz auf ihren Rechtsanspruch verzichten müssen. Damit würde der Justizgewährungsanspruch auf unvertretbare Weise in Frage gestellt, heißt es in dem Protestschreiben.
Da zeigen die vier Nordthüringer Landräte mal Einigkeit. Bleibt die Frage, warum das in punkto Oberzentrum Nordhausen nicht möglich gewesen war?

