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Do, 15:44 Uhr
15.06.2017
Polizeibericht

Gestürzt und gestohlen

Der Fahrer eines E-Bikes kam gestern Nachmittag verletzt ins Krankenhaus und in Nordhausen wurden Zypressen geklaut...


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Der Radler war auf dem Gehweg An der Helme unterwegs. Auf Höhe der Zufahrt zu einem Betriebsgelände stieß er mit einem Pkw zusammen. Der Autofahrer wollte das Betriebsgelände verlassen und nach rechts auf die Straße An der Helme abbiegen. Der 44-jährige E-Bike Fahrer stürzte. Glücklicherweise verletzte er sich nur leicht. Es entstand ein Schaden von rund 3.000 Euro.

In der vergangenen Nacht wurden von einem Grundstück in der Ludolfingerstraße drei Nadelzypressen gestohlen. Die etwa 30 cm hohen Gewächse, die als Sichtschutz gepflanzt waren, wurden sorgfältig ausgepflanzt. Hinweise zum Tatgeschehen nimmt die Polizei in Nordhausen unter der Telefonnummer 03631/960 entgegen.
Autor: red

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Kommentare
Flitzpiepe
15.06.2017, 15:52 Uhr
E-Bike Unfälle werden stetig zunehmen
Die sind einfach zu schnell.
Besonders wenn man damit rechtswidrig auf einem Gehweg unterwegs ist.
Die Schuldverteilung würde mich mal bei diesem Fall interessieren.
sigi
15.06.2017, 20:29 Uhr
was sagt die Straßenverkehrsordnung?
Was macht ein Erwachsener auf dem Bürgersteig,muss man nicht ab 12 Jahren auf der Strasse fahren?
Unterwegs
15.06.2017, 21:29 Uhr
Sind Sie sich sicher?
Ich bin mir nicht sicher, ob nicht vielleicht das Befahren des Gehwegs in dieser Straße für Fahrradfahrer verpflichtend ist.

Daher erspare ich mir ein Urteil...
sacoco
16.06.2017, 08:47 Uhr
Stimmt nicht ganz...
...der Weg An der Helme ist ein kombinierter Fuß- und Radweg. Somit hat sich der Radfahrer vorschriftsmäßig an die StVO gehalten!
Flitzpiepe
16.06.2017, 10:03 Uhr
Ein Gehweg
ist es kein kombinierter Fuß/Radweg.
Dann ist der Bericht falsch.

Wie schnell können E-Bikes werden? 25 km/h?
Dann ist das zu schnell für einen kombinierten Fuß/Radweg.
Das wäre dann für mich eine Lücke in der StVO.
sacoco
16.06.2017, 12:01 Uhr
Ja...
...der Bericht entspricht in Bezug auf Geh- und Radweg nicht ganz der Tatsache. Das E-Bike übrigens ist in der Regel auf 25 km/h beschränkt und einem normalen Fahrrad rechtlich gleichgestellt.
Ich fahre mit meinem "normalen" Rad auch diese Strecke auf Arbeit. Die Ausfahrten der dort ansässigen Firmen sind teilweise durch Hecken so zugewachsen, dass man als Benutzer des Weges (und somit vorfahrtsberechtigt) auch die Autos erst sieht, wenn sie auf dem Weg vor dem Abbiegen auf die Fahrstraße stehen. Dann ist es aber halt zu spät und man ist chancenlos. Es ist nicht der erste Unfall in diesem Bereich. Als "schwächerer" Beteiligter ist man zwar im Recht, aber hat trotzdem den schwereren (Peronen-)Schaden.
E20
16.06.2017, 13:06 Uhr
StVO
lt. modifizierter StVO 2016 dürfen E-Bikes nur einen Radweg benutzen, wenn dieser mit dem Zusatz "für E-Bikes frei" versehen ist
Unterwegs
16.06.2017, 13:25 Uhr
@E20
Im obigen Fall handelt es sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit um ein sog. Pedelec (mit Tretunterstützung bis 25 km/h). Dieses ist von der genannten Regelung nicht betroffen. Insofern ist der Radfahrer grundsätzlich richtig gefahren.

MfG
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