Fr, 14:05 Uhr
24.09.2004
Nur schriftlich verbrennen
Nordhausen (nnz). Im kommenden Monat kann auch in Nordhausen wieder Feuer gemacht werden. Doch wer sein Laub in Asche verwandeln will, der muß das schriftlich beantragen...
Vom 15. Oktober bis 28. Oktober 2004 finden wieder Brenntage im Landkreis Nordhausen statt. "Die beabsichtigten Feuer im Stadtgebiet von Nordhausen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen 2 Werktage vorher bei der Stadt Nordhausen anzuzeigen Aus verwaltungsrechtlichen und organisatorischen Gründen nimmt die Stadt nur schriftliche Anzeigen entgegen", sagt Gerald Riebel, Leiter des städtischen Rechts- und Ordnungsamtes.
Die Anzeigen könnten per Post oder Fax (696 525) geschickt, oder in die Briefkästen des Rathauses eingeworfen, bzw. in der Poststelle der Stadtverwaltung und im Sekretariat des Rechts- und Ordnungsamtes abgegeben werden. "Das hat für die Bürger den Vorteil, dass sie jederzeit Ihre Anzeige gegenüber der Stadt tätigen können und wichtige Telefonnummern der Stadtverwaltung nicht blockiert werden. Es wird daher dringend gebeten, von telefonischen Anzeigen abzusehen. Die Entgegennahme der schriftlichen Anzeige ist kostenfrei", so Riebel.
Anzeigeformulare seien in der Stadtverwaltung, Sachgebiet Bürgerservice, am Informationsstand des Rathausfoyers, sowie an den Informationsständen des Landratsamtes in Nordhausen erhältlich. Für weitere Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechts- und Ordnungsamtes zu den Dienststunden zur Verfügung.
Autor: nnzVom 15. Oktober bis 28. Oktober 2004 finden wieder Brenntage im Landkreis Nordhausen statt. "Die beabsichtigten Feuer im Stadtgebiet von Nordhausen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen 2 Werktage vorher bei der Stadt Nordhausen anzuzeigen Aus verwaltungsrechtlichen und organisatorischen Gründen nimmt die Stadt nur schriftliche Anzeigen entgegen", sagt Gerald Riebel, Leiter des städtischen Rechts- und Ordnungsamtes.
Die Anzeigen könnten per Post oder Fax (696 525) geschickt, oder in die Briefkästen des Rathauses eingeworfen, bzw. in der Poststelle der Stadtverwaltung und im Sekretariat des Rechts- und Ordnungsamtes abgegeben werden. "Das hat für die Bürger den Vorteil, dass sie jederzeit Ihre Anzeige gegenüber der Stadt tätigen können und wichtige Telefonnummern der Stadtverwaltung nicht blockiert werden. Es wird daher dringend gebeten, von telefonischen Anzeigen abzusehen. Die Entgegennahme der schriftlichen Anzeige ist kostenfrei", so Riebel.
Anzeigeformulare seien in der Stadtverwaltung, Sachgebiet Bürgerservice, am Informationsstand des Rathausfoyers, sowie an den Informationsständen des Landratsamtes in Nordhausen erhältlich. Für weitere Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechts- und Ordnungsamtes zu den Dienststunden zur Verfügung.

