Do, 13:02 Uhr
16.03.2017
OB-Wahlen 2017
Wann dürfen wir denn nun wählen?
In der Kommunalaufsicht des Landkreises Nordhausen ist gestern Nachmittag per Fax ein Schreiben von der Stadt Nordhausen mit dem Vorschlag eines Wahltermins am 11. Juni 2017, Stichwahltermin 25. Juni 2017 eingegangen. Die Stadt Nordhausen hat das Schreiben selbst zugleich an das Thüringer Landesverwaltungsamt gesendet...
In Absprache mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt werden die Aufsichtsbehörden den Vorschlag der Stadt erörtern. Problematisch zeichnet sich aus Sicht der Kommunalaufsicht ab, dass der von der Stadt anvisierte Stichwahltermin auf das erste Ferienwochenende der Sommerferien fällt. Auch die Festlegung des ersten Wahlgangs zeitgleich zum Rolandsfest und dem Festumzug anlässlich des Stadtjubiläums hat zumindest Verwunderung ausgelöst.
"Da die Stadt Nordhausen erst in der Stadtratssitzung am 29. März 2017 den Stadtwahlleiter berufen wird, sieht offenbar auch die Stadt Nordhausen selbst die Möglichkeiten zur offiziellen Wahlbekanntmachung erst zum Ende dieses Monats gegeben, um die nach Wahlgesetz vorgeschriebenen Fristen für die gesetzlich erforderlichen Wahlveröffentlichungen zu wahren.
Insofern besteht Einvernehmen darüber, dass ein Wahltermin zeitlich vor dem Vorschlag der Stadt Nordhausen aufgrund der geltenden Fristen nicht möglich ist. Vor dem Hintergrund der erst anstehenden Berufung des Wahlleiters am 29. März durch den Nordhäuser Stadtrat besteht kein unmittelbarer Zeitdruck für die Festlegung des Wahltermins. Die Rechtsaufsichtsbehörden werden sich nun dazu beraten", lässt das Landratsamt mitteilen.
In so einer an sich simplen Reaktion der Aufsichtsbehörde sieht man das ganze Dilemma verpackt, das diese Region lähmt und nahezu in Agonie versinken lässt und das nicht erst jetzt. Es ist scheinbar das Begründen mit Fakten und Verordnungen, doch die dienen lediglich als Alibi für die Verschaffung parteilicher und persönlicher Vorteile.
Einerseits ist es nahezu unverständlich, warum sich die Stadtverwaltung auf den Sonntag des Rolandsfestes "einschießt". Wer sich fünf Jahre zurückerinnert, wird feststellen, dass in Vorbereitung und Durchführung des damaligen Festumzuges nahezu alle Mitarbeiter der Stadtverwaltung einbezogen waren. Und wer sich an die zurückliegenden Wahlen erinnert, der wird das Gleiche für die Besetzung der Wahlvorstände konstatieren. Wie soll das als alles funktionieren? So einfach wie Bürgermeisterin Jutta Krauth das alles gestern im Hauptausschuss kundtat ("wir haben das Rolandsfest ja nach außen vergeben") wird das nicht funktionieren.
Warum also die Eile? Natürlich, weil sich diejenigen, die in den Reihen der Anti-Jendricke-Allianz verhaftet sind, einen Vorteil erhoffen. Denn schon bald müsste der jetzige Landrat - sofern er denn die Absicht hegt - sich erklären und damit zu bekunden, dass er plötzlich nicht mehr Landrat, sondern OB sein möchte. Die Sozialdemokratie hatte das doch alles so wunderbar geplant - und zwar bereits im Frühsommer 2015. Schon da wurde in Erfurt festgelegt, dass in einem neuen Landkreis nach der Gebietsreform nicht Matthias Jendricke, sondern Antje Hochwind ins Rennen geschickt wird.
Und dann, wenn Matthias Jendricke kein Landrat mehr ist und sein würde, dann könne er sich auf das Rathaus fokussieren. Das Argument wäre der Verlust des jetzigen Landkreises gewesen. Als Dankeschön oder als Bonus sei den Nordhäuser Sozis der Kreisstadtstatus zugesichert worden.
Nun aber kommt der Rücktritt von Dr. Klaus Zeh "zur Unzeit", wie Landrat Jendricke der nnz in der vergangenen Woche sagte. Deshalb brauchen die Genossen Zeit, am besten sollte mit der Bundestagswahl gewählt werden. Ist einerseits verständlich, der Aufwand wäre wesentlich geringer. Allerdings hat effizientes Denken in der Politik nie wirklich Priorität gehabt. Vielleicht erhoffen sich die Nordhäuser Sozialdemokraten noch ein wenig Wahlkampf durch das Mitsurfen auf der Martin-Schulz-Welle? Vielleicht?
Allerdings ist das Schielen nach dem 24. September genauso problematisch, denn eine mögliche Stichwahl zwei Wochen später würde wieder in eine Ferienzeit fallen. Mitten in die Herbstferien und auch in dieser Zeit könnten einigen Wählerinnen und Wähler es sich erlauben, in den Urlaub zu fahren oder zu fliegen.
Die Lage ist verzwickt. Egal, welcher Termin nun gefunden wird, jede Entscheidung einer Aufsichtsbehörde wird einen parteilichen Anstrich bekommen und wird den Wahlkampf bereits eröffnen, bevor offiziell die Kandidaten die Arena betreten haben. Die beste Variante wäre, man lost den Termin aus, dann kann man wenigstens dem Verfahren eine gewisse Zufälligkeit attestieren.
Peter-Stefan Greiner
Autor: redIn Absprache mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt werden die Aufsichtsbehörden den Vorschlag der Stadt erörtern. Problematisch zeichnet sich aus Sicht der Kommunalaufsicht ab, dass der von der Stadt anvisierte Stichwahltermin auf das erste Ferienwochenende der Sommerferien fällt. Auch die Festlegung des ersten Wahlgangs zeitgleich zum Rolandsfest und dem Festumzug anlässlich des Stadtjubiläums hat zumindest Verwunderung ausgelöst.
"Da die Stadt Nordhausen erst in der Stadtratssitzung am 29. März 2017 den Stadtwahlleiter berufen wird, sieht offenbar auch die Stadt Nordhausen selbst die Möglichkeiten zur offiziellen Wahlbekanntmachung erst zum Ende dieses Monats gegeben, um die nach Wahlgesetz vorgeschriebenen Fristen für die gesetzlich erforderlichen Wahlveröffentlichungen zu wahren.
Insofern besteht Einvernehmen darüber, dass ein Wahltermin zeitlich vor dem Vorschlag der Stadt Nordhausen aufgrund der geltenden Fristen nicht möglich ist. Vor dem Hintergrund der erst anstehenden Berufung des Wahlleiters am 29. März durch den Nordhäuser Stadtrat besteht kein unmittelbarer Zeitdruck für die Festlegung des Wahltermins. Die Rechtsaufsichtsbehörden werden sich nun dazu beraten", lässt das Landratsamt mitteilen.
In so einer an sich simplen Reaktion der Aufsichtsbehörde sieht man das ganze Dilemma verpackt, das diese Region lähmt und nahezu in Agonie versinken lässt und das nicht erst jetzt. Es ist scheinbar das Begründen mit Fakten und Verordnungen, doch die dienen lediglich als Alibi für die Verschaffung parteilicher und persönlicher Vorteile.
Einerseits ist es nahezu unverständlich, warum sich die Stadtverwaltung auf den Sonntag des Rolandsfestes "einschießt". Wer sich fünf Jahre zurückerinnert, wird feststellen, dass in Vorbereitung und Durchführung des damaligen Festumzuges nahezu alle Mitarbeiter der Stadtverwaltung einbezogen waren. Und wer sich an die zurückliegenden Wahlen erinnert, der wird das Gleiche für die Besetzung der Wahlvorstände konstatieren. Wie soll das als alles funktionieren? So einfach wie Bürgermeisterin Jutta Krauth das alles gestern im Hauptausschuss kundtat ("wir haben das Rolandsfest ja nach außen vergeben") wird das nicht funktionieren.
Warum also die Eile? Natürlich, weil sich diejenigen, die in den Reihen der Anti-Jendricke-Allianz verhaftet sind, einen Vorteil erhoffen. Denn schon bald müsste der jetzige Landrat - sofern er denn die Absicht hegt - sich erklären und damit zu bekunden, dass er plötzlich nicht mehr Landrat, sondern OB sein möchte. Die Sozialdemokratie hatte das doch alles so wunderbar geplant - und zwar bereits im Frühsommer 2015. Schon da wurde in Erfurt festgelegt, dass in einem neuen Landkreis nach der Gebietsreform nicht Matthias Jendricke, sondern Antje Hochwind ins Rennen geschickt wird.
Und dann, wenn Matthias Jendricke kein Landrat mehr ist und sein würde, dann könne er sich auf das Rathaus fokussieren. Das Argument wäre der Verlust des jetzigen Landkreises gewesen. Als Dankeschön oder als Bonus sei den Nordhäuser Sozis der Kreisstadtstatus zugesichert worden.
Nun aber kommt der Rücktritt von Dr. Klaus Zeh "zur Unzeit", wie Landrat Jendricke der nnz in der vergangenen Woche sagte. Deshalb brauchen die Genossen Zeit, am besten sollte mit der Bundestagswahl gewählt werden. Ist einerseits verständlich, der Aufwand wäre wesentlich geringer. Allerdings hat effizientes Denken in der Politik nie wirklich Priorität gehabt. Vielleicht erhoffen sich die Nordhäuser Sozialdemokraten noch ein wenig Wahlkampf durch das Mitsurfen auf der Martin-Schulz-Welle? Vielleicht?
Allerdings ist das Schielen nach dem 24. September genauso problematisch, denn eine mögliche Stichwahl zwei Wochen später würde wieder in eine Ferienzeit fallen. Mitten in die Herbstferien und auch in dieser Zeit könnten einigen Wählerinnen und Wähler es sich erlauben, in den Urlaub zu fahren oder zu fliegen.
Die Lage ist verzwickt. Egal, welcher Termin nun gefunden wird, jede Entscheidung einer Aufsichtsbehörde wird einen parteilichen Anstrich bekommen und wird den Wahlkampf bereits eröffnen, bevor offiziell die Kandidaten die Arena betreten haben. Die beste Variante wäre, man lost den Termin aus, dann kann man wenigstens dem Verfahren eine gewisse Zufälligkeit attestieren.
Peter-Stefan Greiner


