Do, 11:06 Uhr
02.08.2001
Wer hat was gegen Jürgen Hohberg?
Sollstedt/Erfurt (nnz). Am 25. Juli hatte die nnz über eine Strafanzeige des kommunalen Arbeitgeberverbandes Thüringen (KAV) gegen den Sollstedter Bürgermeister berichtet. Nun hat sich der KAV zu Wort gemeldet und der Meldung widersprochen. Was ist nun eigentlich dran an dieser Geschichte? Hat nnz falsch informiert?
In einem Fax vom 1. August teilte der Kommunale Arbeitgeberverband Thüringen mit, dass die Aussage in der nnz nicht richtig ist: Der kommunale Arbeitgeberverband Thüringen e.V. hat zu keiner Zeit eine Strafanzeige gegen Herrn Bürgermeister Hohberg gestellt.
Hat er auch nicht, so die jetzigen nnz-Informationen. Richtig ist aber auch, dass nicht erst am 11. 7. 2001 ein Schreiben bei der Mühlhäuser Staatsanwaltschaft eingegangen ist, sondern bereits im Juni. Darin wird die Staatsanwaltschaft in Kenntnis gesetzt, dass ein ähnlicher Brief auch an Landrat Joachim Claus (CDU) geschickt wurde. Hier wird der Anfangsverdacht betreff Straftaten in der Gemeinde Sollstedt angezeigt, bestätigte Staatsanwalt Dirk Germerodt der nnz. Diese Sätze stehen auf einem offiziellen Briefvordruck des Kommunalen Arbeitsgeberverbandes, wurden unterschrieben vom damaligen Geschäftsführer Rosenkranz. Für die Staatsanwälte in Mühlhausen war das nicht nur ein Schreiben schlechthin, Dirk Germerodt wertete es definitiv als Strafanzeige. Die Mühlhäuser Behörde leitete also ein Vorprüfverfahren ein (siehe auch nnz von 25.7.01).
Wo liegt also der Widerspruch zwischen dem nnz-Beitrag und der Reaktion des KAV? Ganz einfach: Das von der Staatsanwaltschaft als offizielles Schreiben des KAV bewertete Papier wurde von Herrn Rosenkranz eigenmächtig verfaßt und unterschrieben. KAV-Geschäftsführer Richard Wilhelm gegenüber nnz: Dieses Schreiben hat Herr Rosenkranz persönlich zu verantworten. Der KAV und insbesondere dessen Vorsitzender Jürgen Mascher distanzieren sich von diesem Schreiben. Das war nicht mit dem Vorstandsvorsitzenden abgesprochen.
Nun geht der Vorgang aber noch weiter. Wir kommen zu dem in der nnz bereits erwähnten 11. Juli 2001. Da flatterte den Staatsanwälten ein erneutes Schreiben auf den Tisch. Inhalt waren weitere Anschuldigungen gegen Jürgen Hohberg. In diesem Zusammenhang tauchte erstmals der Name Hohberg auf, so die Staatsanwaltschaft. Auch dieses Schreiben trägt den Charakter einer Strafanzeige. Unterschrieben wurde es von Herrn Rosenkranz. Die Zusätze Bürgermeister a.D. und Geschäftsführer des KAV sollen hier nicht weiter kommentiert werden. Für die Staatsanwaltschaft jedenfalls wurde erst im zweiten Hinsehen erkenntlich, dass Herr Rosenkranz nicht mehr Geschäftsführer ist, denn - etwas kleingedruckt - war zu lesen: Bis 30.6.01.
KAV-Geschäftsführer Richard Wilhelm: Die Strafanzeige vom 11. 7. 01 ist ganz klar die persönliche Angelegenheit von Herrn Rosenkranz, auch davon distanzieren wir uns klipp und klar. Der KAV-Vorsitzende hat inszwischen Jürgen Hohberg angerufen und erklärt, dass er sich von der Vorgehensweise des Herrn Rosenkranz distanziert. Doch die Ermittlungen gegen Jürgen Hohberg laufen weiter. Die offensichtlichen Befindlichkeiten zwischen dem Sollstedter Bürgermeister und dem Bürgermeister a.D. und Geschäftsführer a.D., Rosenkranz will Hohberg nicht in der Öffentlichkeit austragen und kommentieren. Er selbst sieht der Aufklärung der Anschuldigungen in der Anzeige gelassen auf sich zukommen. Ich habe nichts zu vertuschen, weder gegenüber der Kommunalaufsicht, noch gegenüber der Staatsanwaltschaft, so Hohberg abschließend.
Autor: psgIn einem Fax vom 1. August teilte der Kommunale Arbeitgeberverband Thüringen mit, dass die Aussage in der nnz nicht richtig ist: Der kommunale Arbeitgeberverband Thüringen e.V. hat zu keiner Zeit eine Strafanzeige gegen Herrn Bürgermeister Hohberg gestellt.
Hat er auch nicht, so die jetzigen nnz-Informationen. Richtig ist aber auch, dass nicht erst am 11. 7. 2001 ein Schreiben bei der Mühlhäuser Staatsanwaltschaft eingegangen ist, sondern bereits im Juni. Darin wird die Staatsanwaltschaft in Kenntnis gesetzt, dass ein ähnlicher Brief auch an Landrat Joachim Claus (CDU) geschickt wurde. Hier wird der Anfangsverdacht betreff Straftaten in der Gemeinde Sollstedt angezeigt, bestätigte Staatsanwalt Dirk Germerodt der nnz. Diese Sätze stehen auf einem offiziellen Briefvordruck des Kommunalen Arbeitsgeberverbandes, wurden unterschrieben vom damaligen Geschäftsführer Rosenkranz. Für die Staatsanwälte in Mühlhausen war das nicht nur ein Schreiben schlechthin, Dirk Germerodt wertete es definitiv als Strafanzeige. Die Mühlhäuser Behörde leitete also ein Vorprüfverfahren ein (siehe auch nnz von 25.7.01).
Wo liegt also der Widerspruch zwischen dem nnz-Beitrag und der Reaktion des KAV? Ganz einfach: Das von der Staatsanwaltschaft als offizielles Schreiben des KAV bewertete Papier wurde von Herrn Rosenkranz eigenmächtig verfaßt und unterschrieben. KAV-Geschäftsführer Richard Wilhelm gegenüber nnz: Dieses Schreiben hat Herr Rosenkranz persönlich zu verantworten. Der KAV und insbesondere dessen Vorsitzender Jürgen Mascher distanzieren sich von diesem Schreiben. Das war nicht mit dem Vorstandsvorsitzenden abgesprochen.
Nun geht der Vorgang aber noch weiter. Wir kommen zu dem in der nnz bereits erwähnten 11. Juli 2001. Da flatterte den Staatsanwälten ein erneutes Schreiben auf den Tisch. Inhalt waren weitere Anschuldigungen gegen Jürgen Hohberg. In diesem Zusammenhang tauchte erstmals der Name Hohberg auf, so die Staatsanwaltschaft. Auch dieses Schreiben trägt den Charakter einer Strafanzeige. Unterschrieben wurde es von Herrn Rosenkranz. Die Zusätze Bürgermeister a.D. und Geschäftsführer des KAV sollen hier nicht weiter kommentiert werden. Für die Staatsanwaltschaft jedenfalls wurde erst im zweiten Hinsehen erkenntlich, dass Herr Rosenkranz nicht mehr Geschäftsführer ist, denn - etwas kleingedruckt - war zu lesen: Bis 30.6.01.
KAV-Geschäftsführer Richard Wilhelm: Die Strafanzeige vom 11. 7. 01 ist ganz klar die persönliche Angelegenheit von Herrn Rosenkranz, auch davon distanzieren wir uns klipp und klar. Der KAV-Vorsitzende hat inszwischen Jürgen Hohberg angerufen und erklärt, dass er sich von der Vorgehensweise des Herrn Rosenkranz distanziert. Doch die Ermittlungen gegen Jürgen Hohberg laufen weiter. Die offensichtlichen Befindlichkeiten zwischen dem Sollstedter Bürgermeister und dem Bürgermeister a.D. und Geschäftsführer a.D., Rosenkranz will Hohberg nicht in der Öffentlichkeit austragen und kommentieren. Er selbst sieht der Aufklärung der Anschuldigungen in der Anzeige gelassen auf sich zukommen. Ich habe nichts zu vertuschen, weder gegenüber der Kommunalaufsicht, noch gegenüber der Staatsanwaltschaft, so Hohberg abschließend.

