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Di, 09:30 Uhr
14.02.2017
Krisenstab tagt

Erster Fall von Vogelgrippe im Landkreis

Landrat Matthias Jendricke hat für heute Vormittag den Tierseuchenkrisenstab einberufen, denn nun gibt es auch im Landkreis Nordhausen den ersten bestätigten Fall der Vogelgrippe...

Krisenstab tagt (Foto: J. Piper) Krisenstab tagt (Foto: J. Piper)
Landrat Matthias Jendricke hat für heute Vormittag den Tierseuchenkrisenstab einberufen, denn nun gibt es auch im Landkreis Nordhausen den ersten bestätigten Fall der Vogelgrippe. Im Stadtgebiet von Nordhausen wurde eine tote Wildgans gefunden. Genauer gesagt, entlang der B 4 in Richtung Sundhausen.

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Das Veterinäramt des Landkreises Nordhausen hat den Vogel zunächst zur Untersuchung ins Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz in Bad Langensalza geschickt, wo der derzeitig auftretende Vogelgrippevirus des Typs H5N8 festgestellt wurde. Eine zweite Untersuchung im Nationalen Referenzlabor auf der Insel Riems bestätigte nun dieses Ergebnis.

„Wir haben gestern den Befund erhalten, weshalb wir den Tierseuchenkrisenstab einberufen haben. Da die Stadt Nordhausen direkt betroffen ist, wird auch die Stadtverwaltung im Krisenstab anwesend sein“, so Matthias Jendricke. „Der Fall trifft uns allerdings nicht unvorbereitet. Bereits seit Ende vergangenen Jahres galt in einigen Kommunen die Stallpflicht, seit Anfang Februar im gesamten Landkreis. Es wurden schon in verschiedenen Landkreisen und Städten in Thüringen Wildvögel mit dem Vogelgrippe-Erreger aufgefunden. Wir sind schließlich auch nicht der erste Fall in Thüringen.“

Aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelungen legt der Krisenstab nun einen Sperrbezirk mit einem Kilometer Radius um den Fundort fest, in dem Tiere klinisch untersucht werden. Davon sind keine gewerblichen Haltungen, sondern nur private Kleinhaltungen betroffen. Außerdem gibt es ein Beobachtungsgebiet in einem Umkreis von etwa drei Kilometern, der die Stadt Nordhausen, Sundhausen, Steinbrücken, Bielen und Himmelgarten betrifft. Hier wird es risikobasierte Untersuchungen geben.

Außerdem gilt weiterhin die generelle Stallpflicht. Der Landkreis Nordhausen wird noch in dieser Woche in einer Bekanntmachung die genauen Festlegungen des Veterinäramtes veröffentlichen. Der Erreger H5N8 ist zwar hochansteckend für Geflügel, ist jedoch ungefährlich für den Menschen.
Autor: red

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Kommentare
HausH
14.02.2017, 10:29 Uhr
Fotos vom Landrat
Warum sehen wir hier keine Fotos vom Landrat und seinem Krisenstab??? Ich bin enttäuscht, evtl. ist ein update (Aktualisierung) möglich. Gern wäre ich als Bürger besser informiert, wenn solche Gefahrenlagen professionell bewältigt werden.
____________________________________________________
Anmerk. Kann nachgereicht werden.
Peppone
14.02.2017, 11:59 Uhr
Danke für die Rettung!
Früher, vor tausend Jahren bis weit in die Neunziger des vorigen Jahrunderts, dienten die an Vogelgrippe verendeten Piepmätze als Fuchsfutter. Heute wird endlich untersucht. Wie gut, dass es heute einen Krisenstab gibt, der Sperrbezirke und Flugverbotszonen einrichtet! Den Amtsschimmel, Zeiss Jena, Laica, Bayer AG und die Baumärkte freut's bestimmt.
Sparer
14.02.2017, 14:10 Uhr
Impf-und Stallpflicht
auch für private Hühnerhalter. Die Meldung des Tierbestandes bei der Tier-Seuchen-Kasse ist eine gesetzliche Pflicht.
Wer kontrolliert eigentlich die Kleintierhalter! Die Dunkelziffer, die weder ihre Tiere impfen noch melden ist wahrscheinlich groß! Das Gesetz sieht auch nicht unerhebliche Geldbeträge vor, wenn diese Pflichten verletzt werden. Am Ende gefährdet auch das unsere Tierbestände. Also-wer kontrolliert und was wurde bei den Kontrollen festgestellt. Ich bin auf eine aussagekräftige Antwort sehr gespannt!
Stachel
14.02.2017, 15:24 Uhr
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