So, 15:37 Uhr
05.02.2017
Innenminister empört über die Kritik des Landtagspräsidenten
Wahlkreis-Neuzuschnitt notwendig
Innenminister Dr. Holger Poppenhäger ist empört über die Kritik von Parlamentspräsident Christian Carius am geplanten Neuzuschnitt von Landtagswahlkreisen...
Wenn Herr Carius über die gesetzliche Notwendigkeit des Neuzuschnitts von Landtagswahlkreisen nicht informiert ist, weist dies auf fehlende Kenntnis der entsprechenden Reglung hin, statt auf fehlende Kommunikationsbereitschaft der Landesregierung, so Poppenhäger.
In Medien hatte sich Parlamentspräsident Christian Carius gestern kritisch gegenüber der geplanten Neueinteilung der Wahlkreise geäußert. Bislang seien die betroffenen Parteien über den geplanten Neuzuschnitt auch nicht durch das Innenministerium informiert worden, wird Carius zitiert.
Paragraf 2 Absatz 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes schreibt vor, dass die Landesregierung spätestens 27 Monate nach Beginn der Wahlperiode des Landtages einen schriftlichen Bericht über die Veränderung der Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen vorzulegen hat, der auch Vorschläge zur Änderung der Wahlkreiseinteilung zu enthalten hat. Weicht die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise um mehr als 25 vom Hundert ab, so ist eine Neueinteilung vorzunehmen.
Nichts anderes hat die Landesregierung nun getan, so Poppenhäger. Anders als bei der Neueinteilung der Bundestagswahlkreise, wo es ein anderes Verfahren gibt, ist für den Neuzuschnitt von Landtagswahlkreisen eine vorherige Anhörung von Parteien nicht üblich. Eine Anhörung gab es auch in der Vergangenheit beim Neuzuschnitt durch CDU-geführte Landesregierungen nicht, so dass die Kritik am Procedere der jetzigen Landesregierung unangebracht ist, ergänzt der Innenminister. Das parlamentarische Verfahren folge schließlich noch. Dann ist auch die CDU-Fraktion aufgefordert, sich konstruktiv einzubringen, so abschließend Poppenhäger.
Autor: redWenn Herr Carius über die gesetzliche Notwendigkeit des Neuzuschnitts von Landtagswahlkreisen nicht informiert ist, weist dies auf fehlende Kenntnis der entsprechenden Reglung hin, statt auf fehlende Kommunikationsbereitschaft der Landesregierung, so Poppenhäger.
In Medien hatte sich Parlamentspräsident Christian Carius gestern kritisch gegenüber der geplanten Neueinteilung der Wahlkreise geäußert. Bislang seien die betroffenen Parteien über den geplanten Neuzuschnitt auch nicht durch das Innenministerium informiert worden, wird Carius zitiert.
Paragraf 2 Absatz 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes schreibt vor, dass die Landesregierung spätestens 27 Monate nach Beginn der Wahlperiode des Landtages einen schriftlichen Bericht über die Veränderung der Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen vorzulegen hat, der auch Vorschläge zur Änderung der Wahlkreiseinteilung zu enthalten hat. Weicht die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise um mehr als 25 vom Hundert ab, so ist eine Neueinteilung vorzunehmen.
Nichts anderes hat die Landesregierung nun getan, so Poppenhäger. Anders als bei der Neueinteilung der Bundestagswahlkreise, wo es ein anderes Verfahren gibt, ist für den Neuzuschnitt von Landtagswahlkreisen eine vorherige Anhörung von Parteien nicht üblich. Eine Anhörung gab es auch in der Vergangenheit beim Neuzuschnitt durch CDU-geführte Landesregierungen nicht, so dass die Kritik am Procedere der jetzigen Landesregierung unangebracht ist, ergänzt der Innenminister. Das parlamentarische Verfahren folge schließlich noch. Dann ist auch die CDU-Fraktion aufgefordert, sich konstruktiv einzubringen, so abschließend Poppenhäger.


