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Fr, 16:58 Uhr
03.02.2017
MENSCHEN – KONFLIKTE – PARAGRAFEN

Ein langes Sündenregister

Die zwei Ohrringe in Herzform trug sie doch nur in der Hand, wollte sie an der Kasse in der Drogerie Rossmann auch bezahlen. Doch da habe sie der Mann unfreundlich am Arm gepackt. Wert der Ringe: 13,60 Euro. Ein Peanuts, mit dem sich kein Gericht groß beschäftigt hätte, wären da nicht neun Eintragungen in sieben Jahren aktenkundig geworden...


Diebstahl, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Beleidigungen, falsche Verdächtigungen, Leistungserschleichung, Drogen – das Sündenregister der jungen Frau, die da auf der Anklagebank sitzt, ist lang. Schon als Teenager war sie straffällig geworden. Heute ist sie 23 Jahre alt. Eine hübsche Frau, Augen so schwarz wie das Haar. Kinderlos, unverheiratet.

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Mit leiser, kaum verständlicher Stimme, aber in gutem Deutsch, schilderte die Türkin Betül C. ihre Variante mit den Ohrringen. Völlig anders legten es Detektiv Matthias Z. und die blonde 26-jährige Polizeiobermeisterin R., die als Zeugen geladen waren, dem Gericht dar.

Die junge Türkin war bei ihren Drogerie-Besuchen in Nordhausen bereits auffällig geworden. Deshalb engagierte die Drogerie einen Detektiv, um ihr auf die Schliche zu kommen. Das gelang. Nach den Schilderungen Matthias Z. habe sie die Herzohrringe aus der Verpackung genommen, in ein Kosmetiktuch gewickelt, am Körper versteckt, die Verpackung aber hinter einem Regal mit Tiernahrung versteckt.

Wie die 23-Jährige sich das Beutegut aneignete, wäre auch auf einem Video zu sehen gewesen. Leider lag es dem Gericht nicht mehr vor, doch die Polizeiobermeisterin bestätigte es. Sie war mit einem Kollegen vor Ort gerufen worden, nachdem der Diebstahl entdeckt worden war, Betül C. aber keine Einsicht gezeigt habe.

Nach den glaubhaften Schilderungen des Detektivs und der Polizeiobermeisterin versuchte Amtsrichter Henning Horstmeier der jungen Frau eine Brücke zu bauen. Doch Betül blieb bei ihrer unglaubwürdigen Aussage.

Betül, die noch bei ihren Eltern wohnt, war mit einer Betreuerin, die man ihr in Absprache mit der Ausländerbehörde vermittelt hatte, erschienen. Die Familie, meint die Betreuerin, gebe der Tochter nicht den nötigen Halt. Die junge Frau brauche weiterhin einfühlsame Hilfe und Betreuung.

Sie, die Angeklagte, müsse sich ernsthaft überlegen, welchen Weg sie künftig gehen möchte, ermahnte eindringlich der Richter. Weiterhin mit der kleinen Schwester und einer Mädchengang auf Beutezug zu gehen würde sie unweigerlich hinter Schloss und Riegel bringen.

Die angedrohte viermonatige Freiheitsstrafe wurde auf ein Jahr Bewährung ausgesetzt. Außerdem sind 50 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Eine letztmalige Chance, zur Besinnung zu kommen. Wenn nicht drohe ihr der Strafvollzug. Hoffentlich hat das die junge Türkin auch begriffen.
Friedbert Specht
Autor: red

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Kommentare
othello
03.02.2017, 18:30 Uhr
Hoffnung stirbt zuletzt
Leider finde ich den Bericht aus dem Gerichtssaal zu unvollständig, um sich ein persönliches Gesamturteil zu bilden. Sie schreiben hier über eine junge angeklagte Türkin, die mit Verweis auch auf eine kleinere Schwester, die ebenfalls kriminell ist, sich vermutlich mit der gesamten Familie schon seit Jahren in Deutschland aufhält. Welchen Status hat diese Familie, welche von der Ausländerbehörde betreut wird? Sind es Asylsuchende ? Welches Aufenthaltsrecht haben sie hier ?
Weiterhin berichten Sie über vielfache Vordelikte, die offensichtlich im Strafregister aufgeführt sind.
Wie wurden diese Straftaten von Staatsanwaltschaft und Gerichten beurteilt oder geahndet ?
Hatte sie also Vorstrafen, oder wurden die Vordelikte alle wegen Geringfügigkeit eingestellt ?
Nach allem was ich aus Ihrem Bericht entnehmen kann, wurde ein Richter milde gestimmt, doch Zweifel an seiner Hoffnung sind durchaus angebracht.
Findus
03.02.2017, 19:12 Uhr
Jeder hat eine zweite....
Jeder hat eine zweite Chance verdient. Aber keine ZEHNTE!!
Wer sich nicht an Recht und Ordnung hält muss irgendwann mit einer empfindlichen Strafe rechnen.
Ich halte eine Bewährungsstrafe für unangemessen.
Hier sollte eine Haftstrafe die Zeit zum Nachdenken bringen.
city
03.02.2017, 20:56 Uhr
Sinnlos
Was gibt es da zu urteilen??? Da werden Steuergelder verwendet und verschleudert! Wer nicht in der Lage ist sich an Gesetz und Ordnung in unserem Land zu halten soll es verlassen!!!
geloescht.20250302
04.02.2017, 08:24 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema
Wolfi65
04.02.2017, 09:08 Uhr
Wer kommt denn geläutert aus dem Knast?
Keine Aussicht auf Arbeit, keine Wohnung und eine unermessliche Wut im Bauch, für die Zeit im Bau. So kommen die Gestrauchelten aus dem Tor der JVA. Da reicht dann nur noch eine unglückliche Äußerung des Gegenüber, und die finale Tat ist vorprogrammiert.
Fischkopf
04.02.2017, 15:00 Uhr
Bei schon 9 " Vorstrafungen " ...
... bekommt sie Bewährung ?
Wieviel Chancen möchte die Dame denn noch bekommen ? Die lacht sich doch eins ins Fäustchen bei dieser Rechtsprechung.

Sie wäre bei mir in den Bau gewandert und da hätte sie Zeit genug gehabt, über ihr bisheriges verkorkstes Leben nachzudenken.
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