Mo, 17:55 Uhr
16.01.2017
Hinweis aus dem Rathaus
Räum- und Streupflicht in den Wintermonaten
Die Stadt Nordhausen weist auf die Räum- und Streupflichi in der Winterzeit hin. Genau geregelt sind diese in der Straßenreinigungssatzung der Stadt...
Demnach ist zu beachten, dass durch Grundstückseigentümer bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite zu räumen sind, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.
In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ist ein Streifen von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze von Schnee zu befreien. Bei Schneeglätte sind die zu räumenden Flächen auch abzustumpfen.
Bei Eisglätte sind Gehwege in voller Breite und Tiefe und Zugänge zur Fahrbahn sowie zu Überwegen in einer Tiefe von 1,50 m abzustumpfen. Zum Abstumpfen sind vor allem Sand, Splitt oder ähnliches Material zu verwenden, deren Rückstände nach dem Abtauen beseitigt werden müssen.
Autor: nnzDemnach ist zu beachten, dass durch Grundstückseigentümer bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite zu räumen sind, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.
In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ist ein Streifen von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze von Schnee zu befreien. Bei Schneeglätte sind die zu räumenden Flächen auch abzustumpfen.
Bei Eisglätte sind Gehwege in voller Breite und Tiefe und Zugänge zur Fahrbahn sowie zu Überwegen in einer Tiefe von 1,50 m abzustumpfen. Zum Abstumpfen sind vor allem Sand, Splitt oder ähnliches Material zu verwenden, deren Rückstände nach dem Abtauen beseitigt werden müssen.

