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Mo, 17:55 Uhr
16.01.2017
Hinweis aus dem Rathaus

Räum- und Streupflicht in den Wintermonaten

Die Stadt Nordhausen weist auf die Räum- und Streupflichi in der Winterzeit hin. Genau geregelt sind diese in der Straßenreinigungssatzung der Stadt...


Demnach ist zu beachten, dass durch Grundstückseigentümer bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite zu räumen sind, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

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In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ist ein Streifen von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze von Schnee zu befreien. Bei Schneeglätte sind die zu räumenden Flächen auch abzustumpfen.

Bei Eisglätte sind Gehwege in voller Breite und Tiefe und Zugänge zur Fahrbahn sowie zu Überwegen in einer Tiefe von 1,50 m abzustumpfen. Zum Abstumpfen sind vor allem Sand, Splitt oder ähnliches Material zu verwenden, deren Rückstände nach dem Abtauen beseitigt werden müssen.
Autor: nnz

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Kommentare
Waldemar Ceckorr
16.01.2017, 18:05 Uhr
und an stellen an denen die stadt
in der pflicht ist, da wird ein schild hingestellt: kein winterdienst

so siehts der waldi
Hercule Poirot
16.01.2017, 18:26 Uhr
Hinweis allein genügt nicht!
Schön, dass die Stadt Nordhausen ihre Bürger auf die Pflichten hinweist, was die Räum- und Streupflicht angeht. Schade nur, dass sie sich selbst nicht darauf hinweist und ihren Pflichten nachkommt. In § 9 (1) der Straßenreinigungssatzung heißt es, dass bei einseitigem Gehweg in den ungerade Jahren der Eigentümer bzw. Besitzer des gegenüberliegenden Grundstücks der Räum- und Streupflicht nachkommen muss. Darauf warte ich seit vielen Jahren, räume weiterhin in den geraden und ungeraden Jahren und frage mich, warum diese Verordnung nur für die Bürger nicht aber für die Stadt gilt. Sollte ich für den Räumdienst in den ungeraden Jahren vielleicht der Stadt mal eine Rechnung schreiben?
Flitzpiepe
17.01.2017, 08:33 Uhr
Zustimmung NDH
Das ist bei mir genauso. Die Stadt wäre 2017 dran. Aber sie fährt zwar immer drüber aber mit hochgezogenem Schieber und macht es mir und den Nachbarn durch Festfahren auch noch schwieriger als nötig.
aikido
17.01.2017, 12:02 Uhr
Winterdienst schiebt Einfahrt zu
Mir hat der Winterdienst vor ein paar Tagen das Tor zu meinem Grundstück zugeschoben. Ich musste außen herrum gehen und riesige Schneehaufen wegschippen. Fand ich auch unmöglich! Da war nix mit schnell mal zur Arbeit fahren...
alterNeunordhäuser
17.01.2017, 12:58 Uhr
Gleichberechtigung seitens der Stadt
Wenn ich keine Lust habe zu räumen oder streuen, müsste ich auch mal ein Schild aufstellen : Kein Winterdienst, und wenn dann die Kontrollbehörden der Stadt unterwegs sind..............
Wo ist denn da die Gleichberechtigung
Sonntagsradler 2
17.01.2017, 13:13 Uhr
Was sagt der ein echter Nordhäuser zur Räum und Streupflicht
Das äs awwer nich witter schlimm, denn mie Nordhisser sin berühmt fär unse Nölkünste.
Ich kann zur Vermeidung von Herzkaspern, spontaner Inkontinenz un annerer jesundheitlicher Risiken nur den einen Rat mät uffen Wech gäwe: Locker bliewe un alles obschittele.
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