Mi, 10:20 Uhr
11.08.2004
Das liebe Geld (5): Gutscheine und mehr
Nordhausen (nnz). Die Hilfe auf dem Weg in die Selbständigkeit ist wichtig. Oft sind Dinge wie realistische Umsatzerwartungen, Kostenplanungen und Bankgespräche nur einige Faktoren, die sorgfältig bedacht werden müssen. Tips gibt es wie immer mit einem einzigen Klick.
Eine solche Hilfestellung wird für Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, über den Coachinggutschein der Agentur für Arbeit möglich gemacht. Ein solcher Schein bietet dem Existenzgründer eine finanzielle Beihilfe, die einen Teil einer fachkundigen Beratung tragen soll. Doch wie zurzeit sehr oft, wurde auch der Betrag der Beihilfe von 1.500 € auf 500 € gekürzt. Vermutlich auch durch den falschen Einsatz des Gutscheines, wie z.B. für die Erledigung der Buchhaltung, die nach den Richtlinien ausdrücklich ausgeschlossen wird. Leider ist erfahrungsgemäß der Betrag des Gutscheins nicht ausreichend für einen ausgesprochen hohen Beratungsbedarf eines Existenzgründers jedoch ist er ein Anfang für eine erfolgreiche Existentgründung.
Viele Fragen wirft die Wahl der persönlichen Fördermöglichkeiten aus der Arbeitslosigkeit heraus auf. So stellt sich häufig die Frage Überbrückungsgeld oder Ich-AG? Zur kurzen Erklärung: Überbrückungsgeld wird für 6 Monate in der Höhe der bisherigen Leistungen der Arbeitsagentur plus eines Zuschlags für die persönliche Absicherung gezahlt. Der Existenzgründungszuschuss - besser bekannt als Ich-AG - wird für drei Jahre gewährt und beträgt im 1. Jahr 600 €, im 2. Jahr 360 € und im 3. Jahr 240 € monatlich.
Die Voraussetzungen des Existenzgründungszuschusses werden jährlich geprüft und ab 25.000 Euro Arbeitseinkommen wird der Zuschuss in den 3 Jahren nicht weiter gewährt. Wichtig jedoch beim Existenzgründungszuschuss ist die weitere Rentenversicherungspflicht des Existenzgründers. Dies wird abhängig vom Einkommen ermittelt. So kann die gesetzliche Sozialversicherung einem Existenzgründer teuer zu stehen kommen, denn auch sie wird abhängig vom Einkommen ermittelt. Beide Hilfen werden gewährt, wenn der Antragsteller Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezieht.
Anderen Beihilfen können über die Gesellschaft für Arbeit und Wirtschaft bis etwa 12.000 € für bestimmte Existenzgründer gewährt werden. Ebenso eignen sich andere Beratungshilfen, die für eventuelle umwelt- oder technologieorientierte Förderungen in Frage kommen.
Weitere Infos unter zu Fördermöglichkeiten gibt es bei der Beuthel & Scholz Unternehmensberatungs-GmbH
Susann Krause, Beuthel & Scholz Unternehmensberatungs- GmbH
Autor: nnzEine solche Hilfestellung wird für Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, über den Coachinggutschein der Agentur für Arbeit möglich gemacht. Ein solcher Schein bietet dem Existenzgründer eine finanzielle Beihilfe, die einen Teil einer fachkundigen Beratung tragen soll. Doch wie zurzeit sehr oft, wurde auch der Betrag der Beihilfe von 1.500 € auf 500 € gekürzt. Vermutlich auch durch den falschen Einsatz des Gutscheines, wie z.B. für die Erledigung der Buchhaltung, die nach den Richtlinien ausdrücklich ausgeschlossen wird. Leider ist erfahrungsgemäß der Betrag des Gutscheins nicht ausreichend für einen ausgesprochen hohen Beratungsbedarf eines Existenzgründers jedoch ist er ein Anfang für eine erfolgreiche Existentgründung.
Viele Fragen wirft die Wahl der persönlichen Fördermöglichkeiten aus der Arbeitslosigkeit heraus auf. So stellt sich häufig die Frage Überbrückungsgeld oder Ich-AG? Zur kurzen Erklärung: Überbrückungsgeld wird für 6 Monate in der Höhe der bisherigen Leistungen der Arbeitsagentur plus eines Zuschlags für die persönliche Absicherung gezahlt. Der Existenzgründungszuschuss - besser bekannt als Ich-AG - wird für drei Jahre gewährt und beträgt im 1. Jahr 600 €, im 2. Jahr 360 € und im 3. Jahr 240 € monatlich.
Die Voraussetzungen des Existenzgründungszuschusses werden jährlich geprüft und ab 25.000 Euro Arbeitseinkommen wird der Zuschuss in den 3 Jahren nicht weiter gewährt. Wichtig jedoch beim Existenzgründungszuschuss ist die weitere Rentenversicherungspflicht des Existenzgründers. Dies wird abhängig vom Einkommen ermittelt. So kann die gesetzliche Sozialversicherung einem Existenzgründer teuer zu stehen kommen, denn auch sie wird abhängig vom Einkommen ermittelt. Beide Hilfen werden gewährt, wenn der Antragsteller Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezieht.
Anderen Beihilfen können über die Gesellschaft für Arbeit und Wirtschaft bis etwa 12.000 € für bestimmte Existenzgründer gewährt werden. Ebenso eignen sich andere Beratungshilfen, die für eventuelle umwelt- oder technologieorientierte Förderungen in Frage kommen.
Weitere Infos unter zu Fördermöglichkeiten gibt es bei der Beuthel & Scholz Unternehmensberatungs-GmbH
Susann Krause, Beuthel & Scholz Unternehmensberatungs- GmbH


