Di, 11:45 Uhr
20.07.2004
Hosen runter
Nordhausen (nnz). 4.500 Haushalte im Landkreis Nordhausen bekommen in den nächsten Tagen und Wochen knifflige und unangenehme Post von der Arbeitsagentur Nordhausen. Das sind mehr als 200.000 Seiten Papier. Was der DGB dazu sagt, das erfahren Sie mit einem Klick auf MEHR.
208.000 Seiten Papier werden allein in unserem Agentur-Bezirk Nordhausen an alle verschickt, um detailliert Auskünfte über ihre Wohn- und Vermögensverhältnisse, etc. abzufragen, so der DGB-Regionsvorsitzende Ulrich Hannemann. Dieses Papier muss dann wieder ausgewertet und in die Computer eingegeben werden. Der 16-seitige Fragebogen zwingt nach Einschätzung von Hannemann die Betroffenen quasi zum Offenbarungseid. Kaum ein Detail bleibe nicht ausgeleuchtet.
So wollen die Agenturen Auskunft über Bargeld, Giro- oder Sparguthaben, Bausparverträge, Wertsachen wie Schmuck, Edelmetalle, Antiquitäten, etc. haben. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der im Haushalt lebenden Personen müssten gleichfalls offen gelegt werden – bis hin zu vermögenswirksamen Leistungen oder Jubiläumszuwendungen des Arbeitgebers oder zu geförderten Altersvorsorgebeiträgen nach § 82 ESTG, soweit sie den Mindesteigenbetrag nach § 86 ESTG nicht überschreiten (Beiträge zur Riester-Rente). Verschenktes oder gespendetes Vermögen muss gleichfalls angegeben werden.
Die Steuererklärung sei ein Klacks gegen diesen umfangreichen und komplizierten Antrag. Viele werden Schwierigkeiten haben, sich ohne sachkundige Hilfe durch die 16 Antragseiten und mehr durchzuarbeiten. Auch Politiker, die dieses Gesetz beschlossen haben, brauchen mehr als eine Stunde, um diesen Antrag vollständig auszufüllen, so die Einschätzung von Hannemann.
Angesichts des sehr komplizierten gesetzlichen Regelwerks befürchtet der DGB viel Kritik und eine Einspruchswelle. Vieles lasse das Gesetz noch offen, etwa was unter einem angemessenen PKW oder angemessenem Wohnraum zu verstehen sei. Nach Einschätzung von Hannemann sollten hier etwas großzügigere Kriterien angelegt werden als dies bisher in den Sozialämtern der Region üblich ist. Auch die Frage, wer nun im Einzelnen zum Haushalt des Antragstellers zählt, berge noch viel Zündstoff.
Hannemann bemängelt, dass die Verdienstbescheinigung der Arbeitgeber für Erwerbstätige des Haushalts auf der Rückseite des Antrags selbst erfolgen soll. Auf diese Weise könne ein Arbeitgeber auch die finanziellen Verhältnisse der anderen Angehörigen erfahren, die ihn absolut nichts angehen. Für problematisch hält der DGB ebenso, dass die Bankverbindung des Vermieters abgefragt wird. Der DGB sieht hierin einen Verstoß gegen den Sozialdatenschutz; dies könne für die Betroffenen zu unmittelbaren Nachteilen führen. So müsse in der Regel ein Nachweis des Verdienstes über die Gehaltsabrechnung, den Arbeitsvertrag oder den Kontoauszug ausreichend sein. Ebenso dürfe ohne Zustimmung der Leistungsberechtigten die Miete nicht direkt an den Vermieter gezahlt werden.
Angesichts des enormen Beratungsbedarfs fordert der DGB die Landespolitik und die Kommunen der Region auf, die wenigen noch bestehenden unabhängigen Beratungseinrichtungen – wie Arbeitsloseninitiativen – weiter zu fördern. Auch die Agentur für Arbeit dürfe die Menschen in der ohnehin schwierigen Situation nicht allein lassen. Im Unterschied zu den gut Betuchten können sie ihr Vermögen nicht mit Hilfe von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, deren Honorar dann noch von der Steuer abgesetzt werden kann, versuchen zu verstecken.
Der DGB werde in den nächsten Wochen sein Engagement für die betroffenen Familien deutlich machen und auf mehr öffentliche Beratung drängen. Insbesondere für die betroffenen Gewerkschaftsmitglieder würden die Informationen und Hilfen verstärkt, so der DGB-Regionsvorsitzende Hannemann.
Der Gewerkschaftsbund befürchtet, dass der Zorn vieler Betroffener nach Erhalt der Bescheide noch steigen könnte, wenn sie schwarz auf weiß sehen, mit wie wenig ihre Familien künftig über die Runden kommen müssen.
Autor: nnz208.000 Seiten Papier werden allein in unserem Agentur-Bezirk Nordhausen an alle verschickt, um detailliert Auskünfte über ihre Wohn- und Vermögensverhältnisse, etc. abzufragen, so der DGB-Regionsvorsitzende Ulrich Hannemann. Dieses Papier muss dann wieder ausgewertet und in die Computer eingegeben werden. Der 16-seitige Fragebogen zwingt nach Einschätzung von Hannemann die Betroffenen quasi zum Offenbarungseid. Kaum ein Detail bleibe nicht ausgeleuchtet.
So wollen die Agenturen Auskunft über Bargeld, Giro- oder Sparguthaben, Bausparverträge, Wertsachen wie Schmuck, Edelmetalle, Antiquitäten, etc. haben. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der im Haushalt lebenden Personen müssten gleichfalls offen gelegt werden – bis hin zu vermögenswirksamen Leistungen oder Jubiläumszuwendungen des Arbeitgebers oder zu geförderten Altersvorsorgebeiträgen nach § 82 ESTG, soweit sie den Mindesteigenbetrag nach § 86 ESTG nicht überschreiten (Beiträge zur Riester-Rente). Verschenktes oder gespendetes Vermögen muss gleichfalls angegeben werden.
Die Steuererklärung sei ein Klacks gegen diesen umfangreichen und komplizierten Antrag. Viele werden Schwierigkeiten haben, sich ohne sachkundige Hilfe durch die 16 Antragseiten und mehr durchzuarbeiten. Auch Politiker, die dieses Gesetz beschlossen haben, brauchen mehr als eine Stunde, um diesen Antrag vollständig auszufüllen, so die Einschätzung von Hannemann.
Angesichts des sehr komplizierten gesetzlichen Regelwerks befürchtet der DGB viel Kritik und eine Einspruchswelle. Vieles lasse das Gesetz noch offen, etwa was unter einem angemessenen PKW oder angemessenem Wohnraum zu verstehen sei. Nach Einschätzung von Hannemann sollten hier etwas großzügigere Kriterien angelegt werden als dies bisher in den Sozialämtern der Region üblich ist. Auch die Frage, wer nun im Einzelnen zum Haushalt des Antragstellers zählt, berge noch viel Zündstoff.
Hannemann bemängelt, dass die Verdienstbescheinigung der Arbeitgeber für Erwerbstätige des Haushalts auf der Rückseite des Antrags selbst erfolgen soll. Auf diese Weise könne ein Arbeitgeber auch die finanziellen Verhältnisse der anderen Angehörigen erfahren, die ihn absolut nichts angehen. Für problematisch hält der DGB ebenso, dass die Bankverbindung des Vermieters abgefragt wird. Der DGB sieht hierin einen Verstoß gegen den Sozialdatenschutz; dies könne für die Betroffenen zu unmittelbaren Nachteilen führen. So müsse in der Regel ein Nachweis des Verdienstes über die Gehaltsabrechnung, den Arbeitsvertrag oder den Kontoauszug ausreichend sein. Ebenso dürfe ohne Zustimmung der Leistungsberechtigten die Miete nicht direkt an den Vermieter gezahlt werden.
Angesichts des enormen Beratungsbedarfs fordert der DGB die Landespolitik und die Kommunen der Region auf, die wenigen noch bestehenden unabhängigen Beratungseinrichtungen – wie Arbeitsloseninitiativen – weiter zu fördern. Auch die Agentur für Arbeit dürfe die Menschen in der ohnehin schwierigen Situation nicht allein lassen. Im Unterschied zu den gut Betuchten können sie ihr Vermögen nicht mit Hilfe von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, deren Honorar dann noch von der Steuer abgesetzt werden kann, versuchen zu verstecken.
Der DGB werde in den nächsten Wochen sein Engagement für die betroffenen Familien deutlich machen und auf mehr öffentliche Beratung drängen. Insbesondere für die betroffenen Gewerkschaftsmitglieder würden die Informationen und Hilfen verstärkt, so der DGB-Regionsvorsitzende Hannemann.
Der Gewerkschaftsbund befürchtet, dass der Zorn vieler Betroffener nach Erhalt der Bescheide noch steigen könnte, wenn sie schwarz auf weiß sehen, mit wie wenig ihre Familien künftig über die Runden kommen müssen.

