Di, 10:35 Uhr
10.07.2001
Ausschuß mit Kritik an Kreisverwaltung
Nordhausen (nnz). Am 21. August soll der Nordhäuser Kreistag die beiden neuen hauptamtlichen Beigeordneten wählen. Nach nnz-Informationen stehen aber auch andere - nicht minder interessante - Punkte auf der Tagesordnung.
Da soll zum Beispiel der zeitweilige Ausschuß zur Klärung der Vorgänge um den Ankauf des TEAG-Gaswerkgeländes aufgelöst werden. Hintergrund der Auflösung ist die abgeschlossene Untersuchung der Staatsanwaltschaft Mühlhausen (siehe nnz.Archiv). Als Ergebnis dieser Untersuchungen wurde festgestellt, dass es kein strafrechtliches Handeln von Mitarbeitern des Landratsamtes Nordhausen gab. Die Mühlhäuser Behörde stellte fest, dass die objektiven Voraussetzungen des Untreuetatbestandes fehlen.
Kritik übte der Ausschuß nach nnz-Informationen an der mangelnden Kooperationsbereitschaft des Landratsamtes und seiner Mitarbeiter. Hätte der Ausschuß die notwendigen Informationen gehabt, dann wäre er selbst in der Lage gewesen, die Aufklärung zu betreiben. Die notwendigen Informationen wurden durch das Landratsamt mit dem Hinweis auf laufende Ermittlungen jedoch verwehrt. Das betrifft insbesondere auf die Frage zu, wer für die Streichung der Rücktrittsklausel zuständig war. Daß letztlich diese Entscheidung vom damaligen 1. Beigeordneten Günter Uebner getroffen wurde, ist für den Ausschuß überraschend, heißt es in einem internen Papier.
Vom Landratsamt erwartet der sich selbst auflösende Ausschuß künftig eine eigene kritische Begutachtung bei entsprechenden Vermögensgeschäften und zugleich eine bessere Information der Ausschüsse und des Kreistages. Auch sollte künftig dann die Rücksprache mit den entsprechenden Gremien geführt werden, wenn auch nur in Ansätzen zu vermuten ist, dass durch eine zu treffende Entscheidung ein Vermögensnachteil für den Landkreis eintreten könnte, heißt es abschließend in einer Beschlussvorlage für die nächste Kreistagssitzung. Das Papier wurde vom zeitweiligen Ausschuß einstimmig angenommen.
Autor: nnzDa soll zum Beispiel der zeitweilige Ausschuß zur Klärung der Vorgänge um den Ankauf des TEAG-Gaswerkgeländes aufgelöst werden. Hintergrund der Auflösung ist die abgeschlossene Untersuchung der Staatsanwaltschaft Mühlhausen (siehe nnz.Archiv). Als Ergebnis dieser Untersuchungen wurde festgestellt, dass es kein strafrechtliches Handeln von Mitarbeitern des Landratsamtes Nordhausen gab. Die Mühlhäuser Behörde stellte fest, dass die objektiven Voraussetzungen des Untreuetatbestandes fehlen.
Kritik übte der Ausschuß nach nnz-Informationen an der mangelnden Kooperationsbereitschaft des Landratsamtes und seiner Mitarbeiter. Hätte der Ausschuß die notwendigen Informationen gehabt, dann wäre er selbst in der Lage gewesen, die Aufklärung zu betreiben. Die notwendigen Informationen wurden durch das Landratsamt mit dem Hinweis auf laufende Ermittlungen jedoch verwehrt. Das betrifft insbesondere auf die Frage zu, wer für die Streichung der Rücktrittsklausel zuständig war. Daß letztlich diese Entscheidung vom damaligen 1. Beigeordneten Günter Uebner getroffen wurde, ist für den Ausschuß überraschend, heißt es in einem internen Papier.
Vom Landratsamt erwartet der sich selbst auflösende Ausschuß künftig eine eigene kritische Begutachtung bei entsprechenden Vermögensgeschäften und zugleich eine bessere Information der Ausschüsse und des Kreistages. Auch sollte künftig dann die Rücksprache mit den entsprechenden Gremien geführt werden, wenn auch nur in Ansätzen zu vermuten ist, dass durch eine zu treffende Entscheidung ein Vermögensnachteil für den Landkreis eintreten könnte, heißt es abschließend in einer Beschlussvorlage für die nächste Kreistagssitzung. Das Papier wurde vom zeitweiligen Ausschuß einstimmig angenommen.

