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Sa, 08:54 Uhr
27.02.2016
Aufgespießt

Die Rückkehr einer Amtsleiterin

Wenn man keinen Spielplatz in der kommunalen Politik hat, dann greift in die Personal-Kiste. Und so machte dieser Tage im Nordhäuser Rathaus die mögliche Rückkehr einer ehemaligen Amtsleiterin die Runde...


Frau Dr. Cornelia Klose, war Leiterin der Gedenkstätte Mittelbau Dora, war Kulturamtsleiterin und dann Leiterin des Nordhäuser Museums namens Flohburg. Dann plötzlich, im vergangenen Jahr, war sie gekündigt. Fristlos.

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Im Nordhäuser Rathaus sollen mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einen Rausch des Frohsinns ausgebrochen sein. Endlich Gerechtigkeit - so schallte es durch einige Flure.

Nicht so in den dicht gewobenen kulturellen Zirkeln dieser Rolandstadt. Da wurden Heerscharen von Frauen und Männern bemüht, die Frau Klose in den allerhöchsten Tönen zu loben. Fördervereine brachen in förmliches Heulen aus, wie es denn sein könne, dass eine Leiterin, die soviel für die Menschen dieser Stadt getan habe, nun mit Schimpf und Schande aus dem Rathaus, nein, aus der Flohburg gejagt wurde. Und eine eingewebte Öffentlichkeit stieß munter mit in das Horn.

Arbeitszeitverletzungen seien es gewesen, die als Kündigungsgrund angegeben wurden. Auch soll es eine Abmahnung aus dem Jahr 2007 gegeben haben, heißt es. Aber, das sei vermutlich bei einer hochverdienten ehemaligen Amtsleiterin nicht so schlimm. Bei einem normalen Mitarbeiter wäre das schon gerechtfertigt gewesen.

Frau Klose kehrt ins Rathaus zurück (Foto: Martin Höfer) Frau Klose kehrt ins Rathaus zurück (Foto: Martin Höfer)
Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh hatte sich entschieden, die fristlose Kündigung wurde verschickt, die Vorbereitung durch das verantwortliche Amt soll indes mehr als suboptimal gewesen sein, hörte man. Nun jedenfalls, im nächsten Monat, soll das Nordhäuser Arbeitsgericht ein Urteil sprechen. Es sieht danach aus, dass die ehemalige Amtsleiterin wieder zurück kann, in die Stadtverwaltung. nnz-Karikaturist Martin Höfer hat dazu seinen Eindruck zu Papier gebracht.
Peter-Stefan Greiner
Autor: red

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Kommentare
murmeltier
27.02.2016, 09:44 Uhr
Unterschiede
So ist es immer. Es scheint, dass ein Mensch, der eine "höhere Stellung " im Berufsalltag hat besser geschützt ist, als ein "kleiner"Mitarbeiter. An die "kleinen" traut man sich eher ran.

Oder, vielleicht wissen die höherrangigen Mitarbeiter mehr über bestimmte "Deals" und stehen deshalb unter Schutz? Werden ihnen deshalb größere "Freiräume" eingeräumt? Man braucht sich!

Ich kann mich noch an den Fall einer Kassiererin erinnern, der wegen eines gefundenen und eingelösten Kassenbons in Höhe von 2 € oder 3 € gekündigt worden ist. Verhältnismäßig? Eher nicht. Manche können tun und lassen was sie wollen. Da passiert gar nichts. Der „kleine“ Mitarbeiter wird zuweilen von seinem Vorgesetzten drangsaliert, und die Geschäftsleitung sieht zu. Mobbing gibt es ja nicht. Und wenn doch, ist natürlich der „kleine“ Mitarbeiter Schuld. Der muss dann gehen oder geht von selbst, weil er es nicht mehr aushalten kann. Der "höherrangige" Mitarbeiter hat natürlich eine Lobby unter seinesgleichen, der "kleine" Mitarbeiter steht allein da, warum, weil die anderen froh sind selbst nicht gemobbt zu werden. Solidarität fehl am Platz. Jeder ist sich selbst der nächste.....
Luftikus
27.02.2016, 11:47 Uhr
Klose - die Wackelkandidatin
Ich glaub noch nicht daran, dass Sie wieder auf ihren alten Platz kommt. Wenn man damals der Presse richtig entnehmen konnte, hat ja der Personalrat der Entlassung zugestimmt. Hier muss man vermutlich auch mal schauen, aus welchem Umfeld der Richter des Arbeitsgerichtes kommt. Wenn man bedenkt, dass Sie die einzige Personalie ist, welche seit dem OB Zeh gehen musste. Schaut man da zurück auf die Amtszeit von Frau Klose und ihrer OB Rinke, da wurde ordentlich am Personal-Karussell gedreht.

der Gerd
NDHler
27.02.2016, 17:47 Uhr
Luftikus
Auch die Personalentscheidungen bei den Stadtwerke gehen auf Zeh's Rechnung!
Fakt ist, die Personalie Klose wird noch richtig teuer für Zeh!
Gertrude
28.02.2016, 10:12 Uhr
Gerechtigkeit muss siegen
Nur weil jemand in leitender Position tätig ist, gibt es ihm nicht das recht die Arbeitszeitverordnung über Jahre hinweg derart zu beugen. Ein Leiter sollte Vorbild für seine Mitarbeiter sein und sich nicht in der Sicherheit des Kündigungsschutzes im öffentlichen Dienst wiegen.

Wenn das Arbeitsgericht diese Kündigung als unwirksam erklärt, ist das ein Schlag ins Gesicht der fleißigen und ihre Wochenarbeitszeit ausfüllenden Mitarbeiter der Stadtverwaltung.
RaWu
28.02.2016, 12:14 Uhr
Das Umfeld des Richters, eine nette Umschreibung.
In den Archiven der Zeitungen sind Artikel zu der Kandidatenliste der SPD zur Wahl des Nodhäuser Stadtrates 2014.
Auf Platz 16 findet man einen Namen, der in diesem Zusammenhang recht überraschend ist.
Diesen Namen spuckt Tante Google denn auch beim Amtsgericht Nordhausen aus.

..und ja: das ist die gleiche Frau.

Wenn sie nun noch mit dem genannten Richter des Arbeitsgerichtes "verbunden" sein sollte, so bin ich nicht sonderlich verwundert.
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