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Fr, 10:05 Uhr
19.02.2016
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Stiftung Warentest: Jetzt handeln

Der Bundes­tag hat aktuell beschlossen: Das Widerrufs­recht für Millionen zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossener Immobilien­kredit­verträge mit fehler­hafter Widerrufs­belehrung erlischt endgültig am Mitt­woch, 22. Juni 2016, um 0.00 Uhr. Für Betroffene läuft jetzt die Zeit...


Wollen Sie sich die Chance auf oft fünf­stel­lige Euro-Beträge sichern, sollten Sie sich sofort kümmern. test.de erklärt, wie das geht. Der Aufwand und die Kosten sind gering, die Erfolgs­aussichten hoch.

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Recht­licher Hintergrund: Bei rund 80 Prozent der von Oktober 2002 an geschlossenen Immobilien­kredit­verträgen sind die Widerrufs­belehrungen fehler­haft. Kreditnehmer können solche Verträge auch heute noch widerrufen. Weil die Zinsen stark gesunken sind, können Kreditnehmer auf diese Weise viele tausend Euro sparen. Im Einzel­fall haben die Banken und Sparkassen über 100 000 Euro heraus­zugeben.

Nun hat der Bundes­tag beschlossen: Mit Ablauf des 21. Juni 2016 erlischt das Recht zum Widerruf von Immobilien­kredit­verträgen mit fehler­hafter Belehrung, die zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossen wurden. „Gesetz für Rechts­sicherheit“ hat die Bundes­regierung den von der Bankenlobby empfohlenen Gesetzes­entwurf benannt. Er schafft das so genannte „ewige Widerrufs­recht“ ab. Das war 2002 auch für Immobilien­kredite Gesetz geworden, um die Unternehmen zur deutlichen, verständlichen und korrekten Information ihrer Kunden zu zwingen.

Betroffene sind jetzt unter Zeit­druck

Kreditnehmer mit einem Vertrag mit fehler­hafter Widerrufs­belehrung haben jetzt nicht mehr viel Zeit. Spätestens am Dienstag, 21. Juni 2016, muss ihr Widerruf bei der Bank oder Sparkasse ankommen. Am Tag danach ist das Widerrufs­recht durch das neue Gesetz erloschen. Wer zügig loslegt, kann sich die Chance auf den viele Tausend Euro wert­vollen Widerrufs­vorteil noch problemlos sichern. Aufwand und Kosten sind gering. Einen Rechts­anwalt einzuschalten, ist dafür zunächst nicht erforderlich. So geht‘s:
  • Vertrags­unterlagen prüfen. Suchen Sie die Vertrags­unterlagen heraus. Lassen Sie die Verbraucherzentrale Hamburg oder auch einen in Widerrufs­fällen erfahrenen Rechts­anwalt die Widerrufs­belehrung prüfen. Einen Eindruck davon, welche Verträge falsche Widerrufs­belehrung enthielten, verschafft Ihnen unsere nach Banken und Vertrags­daten sortierte Liste mit verbraucherfreundlichen Urteilen und Vergleichen und die Liste der Verbraucherzentrale Hamburg mit den Ergebnissen der Prüfung von fast 2 000 Kredit­verträgen.
  • Rest­schuld ermitteln. Schauen Sie im Tilgungs­plan nach, wie hoch die Rest­schuld noch ist. Den finden Sie in den Unterlagen zum Kredit. Wenn er fehlt oder Sie wegen Sondertilgungen oder Raten­wechseln nicht wissen, wie hoch die Rest­schuld jetzt ist, können Sie das mit dem Kredit- und Tilgungsrechner auf test.de selbst ausrechnen.
  • Angebote ermitteln. Wenn die Rest­schuld so hoch ist, dass Sie einen neuen Kredit bräuchten im Fall eines erfolg­reichen Widerrufs, holen Sie zunächst unbe­dingt konkrete Angebote ein. Güns­tige Banken und Kredit­vermittler finden Sie in Hypothekenzinsen: Günstige Anbieter im Vergleich. Die Angebote müssen nicht recht­lich verbindlich sein, nach Erfahrung der Finanztest-Experten sind sie verläss­lich. Aber ganz wichtig: Die von Ihnen einge­gebenen Daten müssen stimmen! Spielen Sie mit offenen Karten und weisen Sie darauf­hin, dass Sie die Anschluss­finanzierung für einen Kredit­widerruf brauchen. Vorsicht ist geboten, wenn Sie mitt­lerweile in einer unsicheren Einkommens­situation sind oder Ihr Einkommen gesunken ist, sich Ihre Vermögens­verhält­nisse verschlechtert haben oder Ihre finanzierte Immobilie einen deutlichen Wert­verlust erlitten hat – etwa durch einen Brand- oder Wasser­schaden.
  • Abge­wickelte Verträge. Sie können Ihren Kredit­vertrag übrigens auch widerrufen, wenn er schon längst abbezahlt oder abge­löst ist. Wenn Sie eine Vorfälligkeits­entschädigung gezahlt haben, hat die Bank oder Sparkasse Ihnen diese zu erstatten. Zusätzlich muss sie in jedem Fall heraus­geben, was sie mit Ihrem Geld erwirt­schaftet hat.
  • Muster­texte nutzen. Wenn die Anschluss­finanzierung geklärt ist, können Sie Ihren Kredit­vertrag widerrufen. Dabei helfen Ihnen die test.de-Musterbriefe Kreditwiderruf. Beachten Sie: Ihre Widerrufs­erklärung muss Ihrer Bank oder Sparkasse spätestens am Dienstag, 21. Juni 2016 zugehen. Schi­cken Sie den Widerruf per Einschreiben mit Rück­schein oder lassen Sie sie von einem zuver­lässigen Boten hinbringen, damit Sie wissen, dass und an welchem Tag das Schreiben ange­kommen ist.
  • Antwort an die Bank. Mit an Sicherheit grenzender Wahr­scheinlich­keit wird die Bank oder Sparkasse Ihnen mit ausführ­licher und kompliziert formulierter Begründung schreiben: Die Widerrufs­belehrung war korrekt. Jedenfalls haben Sie Ihr Widerrufs­recht inzwischen verwirkt und es rechts­miss­bräuchlich ausgeübt. Antworten Sie einmal noch: Verbraucher müssen keinen Grund für den Widerruf nennen. Das ewige Widerrufs­recht war bei Vertrags­schluss Gesetz. Es gibt keinen Grund, wieso Sie dieses gesetzliche Recht nicht in Anspruch nehmen dürfen. Behalten Sie sich recht­liche Schritte vor, um ihr Widerrufs­recht durch­zusetzen.
  • Anwalt­liche Hilfe nutzen. Zur Durch­setzung des Widerrufs­rechts müssen Sie wahr­scheinlich einen Rechts­anwalt einschalten und oft genug auch vor Gericht ziehen. Das sollte Sie aber nicht vom Widerruf abhalten. Sie haben bis mindestens Ende 2019 Zeit zu entscheiden, ob und was Sie unternehmen. Aktuell entwickelt sich die Recht­sprechung verbraucherfreundlich. Der Bundes­gerichts­hof will in den nächsten Monaten mehrere Urteile zum Kredit­widerruf verkünden. Die test.de-Liste mit verbraucherfreundlichen Urteilen und Vergleichen enthält schon jetzt über 1 000 Einträge.
Autor: red

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