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Fr, 08:23 Uhr
27.11.2015
Nach Disko-Besuch

Vergewaltigt und getötet

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat gegen einen 20-jährigen Mann aus Nordthüringen An­klage wegen Mordes und Vergewaltigung zu der Jugendkammer des Landgerichts Mühlhausen erhoben...


Dem Heranwachsenden wird vorgeworfen, sich in den frühen Morgenstunden des 31. Mai gewaltsam Zugang zu dem Wohnhaus seiner 82-jährigen Nachbarin in Oldisleben verschafft, die pflegebedürftige Frau mehrfach sexuell missbraucht und anschließend getötet zu haben.

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Die 82-jährige Rentnerin wurde an diesem Sonntag durch eine Mitarbeiterin des Pflegedienstes leb­los in ihrem Haus aufgefunden. Sie hatte massive Schnittverletzungen am Hals. Es schlossen sich umfassende und intensive Ermittlungen der Kriminalpolizei Nord­hausen an.

Unter anderem wurden einer Vielzahl von Personen Speichelproben abgenommen. Am 12. Juni gelang schließlich der entscheidende Durchbruch. Eine der Speichelproben wies eine Übereinstimmung mit DNA-Material auf, dass am Tatort durch die Kriminalpolizei gesichert werden konnte.

Spurenverursacher war der nunmehr Angeschuldigte, ein zum damaligen Zeitpunkt 19-jähriger "Nachbarsjunge". Der Beschuldigte räumte in seiner anschließenden Vernehmung ein, nach einem Discobesuch gewaltsam in das Haus der Verstorbenen eingedrungen, sie mehrfach sexuell missbraucht und anschließend getötet zu haben. Er habe ihr mit fünf Schnitten die Kehle durchgeschnitten. Anschließend habe er das Grundstück verlassen und sich schlafen gelegt.

Auf seinem Handy fand die Polizei ein Video, in dem eine brutale Vergewaltigung einer älteren Frau gezeigt wird, die dann einfach weggeworfen wird. Der Angeklagte befindet sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft. Zum Tatzeitpunkt, das haben bisherige Ermittlungen ergeben, soll der Mann voll schuldfähig gewesen sein.
Autor: red

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Kommentare
Momentmal
27.11.2015, 18:02 Uhr
Wo bleiben die Kommentare ?
Wo bleiben eigentlich hierzu die Kommentare von highvoltage, kruemelmonster und Co ?
Janko
27.11.2015, 18:54 Uhr
@momentmal
die werden nicht kommen, momentmal - der täter war doch kein ausländer.
Günther Hetzer
27.11.2015, 19:08 Uhr
gerechte Strafe!
Ich entschuldige mich den Artikel erst dank den Eindatzes von @ momentmal entdeckt zu haben! :-) naja da mein Kommentar scheinbar sehnlichst vermisst wird, möchte ich dem Wunsch von @momentmal natürlich nach kommen!

Das ich dieses Verbrechen abscheulich finde, ist ja wohl selbstverständlich! Ich hoffe das der Täter (wie auch jeder andere) nach geltendem Recht bestraft wird. Das in Deutschland bei über 18 jährigen meist nach Jugenstrafrecht verurteilt wird, finde ich im übrigen schlecht. Wer mit 18 alle Rechte eines Erwachsenden fordert, muss bei Fehlverhalten auch die konsequenzen als solcher tragen!
Micha123
27.11.2015, 19:16 Uhr
Kommentar?
Warum soll man eine solche abscheuliche Tat noch kommentieren? Im Sinne der angespannten Asylpolitik im Land - kann man doch "froh" sein, dass es kein Ausländer war.
So etwas hätte für noch mehr Unmut - bezüglich des Flüchtlingswahnsinns gesorgt. Und das braucht keiner!!

Vielleicht sollte man ein Voting machen - welche Strafe gerechtfertigt ist. Ein Steuerhinterzieher wird sicherlich höher bestraft werden.

Egal ob Ausländer oder Einheimischer... bei solchen Taten gibt es eigentlich nichts zu verhandeln, nichts zu tolerieren - sollte es sich zu 100% um den Täter handeln, er geständig ist, dann müssten radikalere Strafen eingeführt werden. Siehe USA ... Mehr schreibe ich dazu nicht ...
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