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Di, 16:57 Uhr
01.06.2004

Noch nichts entschieden

Nordhausen (nnz). Das Thüringer Kabinett hat auf seiner voraussichtlich vorletzten Sitzung heute den Landesentwicklungsplan verabschiedet. Mit Spannung war das Papier auch in Nordhausen erwartet worden. Die Spannung wird allerdings noch ein wenig andauern.


Ministerpräsident Althaus sagte, seine Vorgaben, die er am 16. Dezember 2003 bei der Überarbeitung des ersten Entwurfes gemacht habe, seien umgesetzt worden. Dies betreffe die Ausweisung von länderübergreifenden Verflechtungsräumen und Entwicklungsachsen sowie die Einführung einer vierstufigen zentralörtlichen Gliederung aus Oberzentren, Mittelzentren mit Teilfunktionen von Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren. Ursprünglich war ein dreistufiges System geplant, in dem die Mittelzentren mit Teilfunktionen von Oberzentren fehlten.

Die Grundzentren werden auf der nachgeordneten Planungsebene, in den Regionalen Raumordnungsplänen, festgelegt. Der neue Landesentwicklungsplan weist folgende Mittelzentren aus: Apolda, Arnstadt, Artern, Bad Langensalza, Eisenberg, Greiz, Heiligenstadt, Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz, Hildburghausen, Ilmenau, Leinefelde-Worbis, Lobenstein, Meiningen, Neuhaus am Rennweg/Lauscha, Pößneck, Schleiz, Schmalkalden, Schmölln/Gößnitz, Sömmerda, Sondershausen, Sonneberg, Stadtroda und Zeulenroda/Triebes. Die Ausweisung von Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz, Lobenstein, Neuhaus am Rennweg/Lauscha, Schmölln/Gößnitz, Stadtroda und Zeulenroda/Triebes als Mittelzentrum ist Ergebnis des Anhörungsverfahrens. Die Entwicklung dieser Mittelzentren wird nach drei Jahren überprüft.

Altenburg, Gotha und Mühlhausen sind Mittelzentren mit Teilfunktionen von Oberzentren. Die Entwicklung der Städte Gotha und Mühlhausen, die nach dem Landesentwicklungsplan 1993 noch den Status von Mittelzentren hatten, wird ebenfalls nach drei Jahren überprüft.

Erfurt, Gera und Jena sind - wegen ihrer Größe und Ausstattung - zweifelsfrei als Oberzentren auszuweisen. Bereits im Landesentwicklungsplan 1993 hatten die Städte diesen Status. Zum Thema Oberzentren sind nach Abschluß der Anhörung weitere gewichtige Stellungnahmen eingegangen. Die Landesregierung will sie ebenso berücksichtigen wie die Tatsache, daß die Nachbarländer Bayern und Hessen - im Gegensatz zu Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen - bei der Ausweisung zentraler Orte sehr großzügig vorgegangen sind.

Deshalb, so Ministerpräsident Althaus, sei die Ausweisung von Oberzentren nochmals zu überdenken. Während Erfurt, Gera und Jena „gesetzt“ seien, betreffe dies Eisenach, Nordhausen, Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg, Suhl/Zella-Mehlis und Weimar. Diese Städte waren im Anhörungsentwurf als Mittelzentren mit Teilfunktionen von Oberzentren dargestellt worden. Althaus: „Nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes macht eine wesentliche Abweichung vom Anhörungsentwurf eine erneute Anhörung der Betroffenen erforderlich. Deshalb legt sich die Landesregierung bei der Ausweisung von Oberzentren noch nicht abschließend fest. Das Kabinett hat den Innenminister gebeten, die regionalen Planungsgemeinschaften, die kommunalen Spitzenverbände sowie die betroffenen Städte und Landkreise in dieser Frage erneut anzuhören.“

Die Landesregierung schlägt zwei Varianten vor:

Variante I: drei Oberzentren
Erfurt, Gera, Jena (die Städte Suhl/Zella-Mehlis, Weimar, Eisenach, Nordhausen, Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg sind dann Mittelzentren mit Teilfunktionen von Oberzentren).

Variante II: acht Oberzentren
Erfurt, Gera, Jena, Eisenach, Nordhausen, Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg, Suhl/Zella-Mehlis, Weimar

Der Ministerpräsident erklärte, Ziel der Landesregierung sei es, Oberzentren fachplanerisch angemessen, aber auch unter Berücksichtigung der Situation in den Nachbarländern, auszuweisen. Dabei werde eine ausgewogene räumliche Verteilung innerhalb Thüringens angestrebt.
Autor: nnz

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