eic kyf msh nnz uhz tv nt
So, 08:58 Uhr
09.08.2015
Polizeibericht

Hund musste befreit werden

Durch die Feuerwehr musste am Samstagnachmittag ein Hund aus einem Auto befreit werden. Einzelheiten wie immer in Ihrer nnz...


Das Fahrzeug war in der Reichstraße abgestellt. Die "Befreiungsaktion" war notwendig, da das Tier auf Grund der hohen Temperaturen in dem verschlossenen Fahrzeug zu kollabieren schien.

Anzeige Refinery (lang)
Durch die Feuerwehr wurde die Fahrzeugtür geöffnet. Kurz nach der Öffnung erschien der Hundehalter am Fahrzeug. Der Halter muss nun mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.

Die Polizei weist nochmals darauf hin, bei den zur Zeit herrschenden Außentemperaturen keine Tiere im Fahrzeug zu belassen. Das Fahrzeuginnere heizt sich derart auf, dass im Fahrzeuginneren Temperaturen zwischen 50 und 60 Grad erreicht werden.
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare
memento mori
09.08.2015, 21:47 Uhr
Wichtig für die Allgemeinbildung
Ich hätte es als wichtig erachtet, hier noch den kleinen Vermerk dazu zu machen, wann man das Auto selbst öffnen darf, und wann nicht.

Befindet sich ein Mensch im Auto, und kann sich nicht selbst befreien (Kinder, Bewusstlos), so ist JEDER Mensch im Zuge der Ersten Hilfe ermächtigt, das Kfz zu öffnen, Notfalls durch einschlagen der Scheibe.

Ein Tier wird hier wie ein Sachwert gerechnet und es muss durch einen Vollzugsbeamten (Polizei im Regelfall) die Öffnung genehmigt werden. Wer einen halbtoten Hund helfen will und die Scheibe zerstört, hat mir einer (laut Gesetz leider gerechtfertigten) Schadenersatzklage des Eigentümers zu rechnen.

Gruß, der Outsider
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)