Fr, 10:10 Uhr
26.06.2015
"Geprägt von ökumenischer Offenheit"
Hoher klerikaler Besuch weilte dieser Tage in Nordhausen: Erfurts Bischof, Dr. Ulrich Neymeyr, war gekommen und sprach mit seinen Gastgebern über Taufe, die Zusammenarbeit der Konfessionen und über die Möglichkeiten gemeinsamer Gottesdienste...
Beim Empfang des Bischofs des Bistums Erfurt, Dr. Ulrich Neymeyr, durch den Beigeordneten der Stadt Nordhausen, Manfred König und die Stadtratsvorsitzende Inge Klaan, sagte Dr. Neymeyer, dass die Selbstverständlichkeit der Kindstaufe nicht mehr gegeben ist.
Der evangelische Superintendent Andreas Schwarze ergänzte, dass vor allem viele junge Eltern sagten, dass die Kinder später selbstständig entscheiden sollten, ob sie getauft werden möchten.
Manfred König sagte, dass in den Nordhäusern Ortsteilen die Kirche noch Mittelpunkt des Dorfes ist. Geschätzte 40 Prozent der Menschen in Leimbach, wo König zugleich Bürgermeister ist, seien Mitglied der Kirche.
Weiteres Thema des Treffens war die Zusammenarbeit der christlichen Konfessionen in Nordhausen. Dompfarrer Richard Hentrich sagte, dass er sich gefreut habe, dass der Stadtgottesdienst zum Rolandsfest von den Christen beider Kirchen sehr gut besucht gewesen sei. Wir haben gemeinsam als Christen dieser Stadt diesen Gottesdienst erlebt, das war ein angenehmes Gefühl, so Hentrich.
Er freue sich, so Hentrich weiter, dass es in Nordhausen eine große ökumenische Offenheit gebe. Beide Konfessionen besuchen sich gegenseitig in den Gottesdiensten, das gilt besonders für junge Familien. Angenehm ist auch, dass zunehmend auch der ungetaufte Elternteil bereit ist, dass das gemeinsame Kind getauft wird. In unserer katholischen Gemeinde trifft das auf rund 80 Prozent der Paare zu.
Superintendent Schwarze sagte, dass ich in dem dreiviertel Jahr, seit ich hier in Nordhausen bin, in dieser Stadt eine unbeschwerte und fröhliche Ökumene der Christen erleben darf. Wir Christen zeigen und spüren, dass wir gemeinsam in dieser Stadt zuhause sind. Wir sind zwar eine Minderheit, aber keine kleine Gruppe, so Schwarze weiter. Stadtgottesdienste, wie zum Beispiel bei wichtigen Jubiläen oder Festen sollten fester Bestandteil dieser Ereignisse sein.
Bischof Neymeyer sagte, dass die ökumenische Liturgie bei gemeinsamen Gottesdiensten nicht prinzipiell ausgeschlossen sei. Begründete Ausnahmen zu wichtigen Anlässen – wie zum Beispiel wichtigen Stadtjubiläen – sind möglich.
Autor: redBeim Empfang des Bischofs des Bistums Erfurt, Dr. Ulrich Neymeyr, durch den Beigeordneten der Stadt Nordhausen, Manfred König und die Stadtratsvorsitzende Inge Klaan, sagte Dr. Neymeyer, dass die Selbstverständlichkeit der Kindstaufe nicht mehr gegeben ist.
Der evangelische Superintendent Andreas Schwarze ergänzte, dass vor allem viele junge Eltern sagten, dass die Kinder später selbstständig entscheiden sollten, ob sie getauft werden möchten.
Manfred König sagte, dass in den Nordhäusern Ortsteilen die Kirche noch Mittelpunkt des Dorfes ist. Geschätzte 40 Prozent der Menschen in Leimbach, wo König zugleich Bürgermeister ist, seien Mitglied der Kirche.
Weiteres Thema des Treffens war die Zusammenarbeit der christlichen Konfessionen in Nordhausen. Dompfarrer Richard Hentrich sagte, dass er sich gefreut habe, dass der Stadtgottesdienst zum Rolandsfest von den Christen beider Kirchen sehr gut besucht gewesen sei. Wir haben gemeinsam als Christen dieser Stadt diesen Gottesdienst erlebt, das war ein angenehmes Gefühl, so Hentrich.
Er freue sich, so Hentrich weiter, dass es in Nordhausen eine große ökumenische Offenheit gebe. Beide Konfessionen besuchen sich gegenseitig in den Gottesdiensten, das gilt besonders für junge Familien. Angenehm ist auch, dass zunehmend auch der ungetaufte Elternteil bereit ist, dass das gemeinsame Kind getauft wird. In unserer katholischen Gemeinde trifft das auf rund 80 Prozent der Paare zu.
Superintendent Schwarze sagte, dass ich in dem dreiviertel Jahr, seit ich hier in Nordhausen bin, in dieser Stadt eine unbeschwerte und fröhliche Ökumene der Christen erleben darf. Wir Christen zeigen und spüren, dass wir gemeinsam in dieser Stadt zuhause sind. Wir sind zwar eine Minderheit, aber keine kleine Gruppe, so Schwarze weiter. Stadtgottesdienste, wie zum Beispiel bei wichtigen Jubiläen oder Festen sollten fester Bestandteil dieser Ereignisse sein.
Bischof Neymeyer sagte, dass die ökumenische Liturgie bei gemeinsamen Gottesdiensten nicht prinzipiell ausgeschlossen sei. Begründete Ausnahmen zu wichtigen Anlässen – wie zum Beispiel wichtigen Stadtjubiläen – sind möglich.

