So, 11:57 Uhr
21.06.2015
Große und kleine Tiere mischen Straßenverkehr auf
Zu den zahlreichen Sachschäden die am Wochenende durch Unfälle zustande kamen gab es im Straßenverkehr auch tragischere Ereignisse. Dabei kamen zwar keine Menschen zu Schaden, wohl aber des Menschen bester Freund. Die Polizei hat Ratschläge wie man mit einem solchen Verlust nicht umgehen sollte...
Bedauerlicherweise kam am Samstag kurz vor Mitternacht ein kleiner Hund bei einem Verkehrsunfall in Nordhausen zu Tode. Das Tier war nicht angeleint und konnte vom am Unfall beteiligtem Pkw-Fahrer beim besten Willen nicht erkannt werden. Die Polizei möchte noch einmal darauf hinweisen, dass in erster Linie der Tierhalter in der Pflicht ist, dafür zu sorgen, dass durch sein Tier niemand zu Schaden kommt.
Sicherlich erlaubt die ein oder andere Ortssatzung, dass Hunde bis zu einer gewissen Risthöhe vom Leinenzwang in der Öffentlichkeit befreit sind, das entbindet den Tierhalter jedoch nicht generell von seinen Pflichten, auf sein Tier aufzupassen. Es ist mithin verständlich, dass Tierhalter einen gewissen Groll auf Verkehrsteilnehmer entwickeln, wenn ihr Tier durch ein Fahrzeug zu Tode gekommen ist.
Wenn der Frust aber soweit geht, dass Fahrzeugführer, wie in anderen Fällen als dem vom Samstag, insbesondere über soziale Netzwerke beleidigt oder gar bedroht werden, dann wird nicht selten gegen Straftatbestände verstoßen, zu den die Polizei ermittelt.
Aber nicht nur kleine Tiere beschäftigten die Nordhäuser Polizei am Wochenende sondern auch die Großen. Drei Einsätze mussten wegen entlaufenen Großviehs bewältigt werden. Im Bereich Wipperdorf / Bleicherode und in Werther hielt es Pferde und Rinder nicht mehr auf ihren Koppeln. In den meisten Fällen waren die Tierhalter schnell erreicht und die Tiere konnten ohne größere Probleme wieder eingefangen werden.
Autor: redBedauerlicherweise kam am Samstag kurz vor Mitternacht ein kleiner Hund bei einem Verkehrsunfall in Nordhausen zu Tode. Das Tier war nicht angeleint und konnte vom am Unfall beteiligtem Pkw-Fahrer beim besten Willen nicht erkannt werden. Die Polizei möchte noch einmal darauf hinweisen, dass in erster Linie der Tierhalter in der Pflicht ist, dafür zu sorgen, dass durch sein Tier niemand zu Schaden kommt.
Sicherlich erlaubt die ein oder andere Ortssatzung, dass Hunde bis zu einer gewissen Risthöhe vom Leinenzwang in der Öffentlichkeit befreit sind, das entbindet den Tierhalter jedoch nicht generell von seinen Pflichten, auf sein Tier aufzupassen. Es ist mithin verständlich, dass Tierhalter einen gewissen Groll auf Verkehrsteilnehmer entwickeln, wenn ihr Tier durch ein Fahrzeug zu Tode gekommen ist.
Wenn der Frust aber soweit geht, dass Fahrzeugführer, wie in anderen Fällen als dem vom Samstag, insbesondere über soziale Netzwerke beleidigt oder gar bedroht werden, dann wird nicht selten gegen Straftatbestände verstoßen, zu den die Polizei ermittelt.
Aber nicht nur kleine Tiere beschäftigten die Nordhäuser Polizei am Wochenende sondern auch die Großen. Drei Einsätze mussten wegen entlaufenen Großviehs bewältigt werden. Im Bereich Wipperdorf / Bleicherode und in Werther hielt es Pferde und Rinder nicht mehr auf ihren Koppeln. In den meisten Fällen waren die Tierhalter schnell erreicht und die Tiere konnten ohne größere Probleme wieder eingefangen werden.

