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Fr, 07:10 Uhr
19.06.2015

Nicht leicht, die letzte Ruhe zu finden

Frau K. ist alleinstehend und hat auch keine verwandten Angehörigen. Sie hat deshalb für ihre eigene Bestattung einen Vorsorgevertrag beim Bestatter abgeschlossen. Auch beim Friedhofsträger, einer Evangelischen Kirchengemeinde im Landkreis Nordhausen, hat sie vorgesorgt...

Sie hat das Nutzungsrecht am Urnengrab ihrer 1966 verstorbenen Mutter bei der Kirchengemeinde immer wieder verlängert mit dem Blick darauf, hier selbst einmal bestattet werden zu können.

Um auch in Zukunft mit der Grabpflege ihre Freunde nicht zu belasten, hat sie vorsorglich das Grab schon mit einer Steinplatte abdecken lassen. In der Hoffnung, alle Vorbereitungen für die dereinstige Bestattung gewissenhaft getroffen zu haben, ist Frau K. gestorben.

Sie und alle daran Beteiligten hatten allerdings die Rechnung ohne die Gemeindesekretärin Frau S. gemacht, zuständig für den Friedhof der Kirchengemeinde. Sie macht deutlich, dass Frau K. auf diesem Grab nicht bestattet werden könne. Da Frau K. keine Angehörigen habe, gebe es keinen Grabnutzer, also keinen, der für 20 Jahre die Standfestigkeit des Grabmals und der Grabplatte absichern könne, der ansprechbar sei, wenn im Laufe der Jahre jemand über den Grabstein stolpere und sich verletze. Zudem müsse die Beräumung des Grabes nach Ablauf der Liegezeit von 20 Jahren sichergestellt sein.

Das Angebot des Bestatters, die Kosten für die spätere Beräumung des Grabes jetzt in Rechnung zu stellen und aus dem Guthaben des Vorsorgevertrages zu begleichen, wurde abgelehnt, da während der Nutzungszeit ein Ansprechpartner und Haftender so nicht verfügbar sei. Die Freunde von Frau K. erklären sich sofort bereit, diese Aufgabe zu übernehmen, was Frau S. allerdings entschieden ablehnen muss, da man nur Grabnutzer zulassen könne, die unter 60 Jahre alt seien und es gut wäre, wenn die Kinder dieser Grabnutzer gegebenenfalls die Pflichten eines Grabnutzers übernähmen. Für alleinstehende Menschen mit zu alten Freunden hätte man verschiedene Gemeinschaftsgrabflächen geschaffen, die auch ganz schön seien.

Nun mischt sich auch der zuständige Pfarrer H. ein und schlägt vor, der Bestatter könne einen Vertrag mit einem Steinmetz abschließen, worin die halbjährliche Kontrolle des Grabmals und die Beräumung des Grabes in 20 Jahren durch den Steinmetz abgesichert sei. Wenn eine Kopie dieses Vertrages vorgelegt würde, gäbe man sofort die Genehmigung, dass Frau K. – ihrem Wunsch entsprechend – auf dem Grab der Mutter beigesetzt werden könne.

Hätte der Pfarrer Frau K. zu Lebzeiten auf diese Möglichkeit hingewiesen, hätte sie mit dem Steinmetz einen solchen Vertrag schließen können, denn nur so wäre es korrekt gewesen. Stattdessen hat die Gemeinde es vorgezogen, das Geld für die Verlängerung des Nutzungsrechtes für das Urnengrab von Frau K. zu kassieren.

Es darf in diesem Fall bezweifelt werden, ob der Verein TrauerWelten den hohen Anforderungen eines Grabnutzers entspricht, da der Verein leider erst vor 17 Jahren gegründet wurde, somit die „Volljährigkeit“ noch nicht ganz erreicht hat. Nun wartet die Urne von Frau K. zusammen mit ihren Freunden und mir.

Vielleicht könnte der Heilige Geist ja bei der Gemeindesekretärin Frau S. und Herrn Pfarrer H. ein wenig mithelfen, damit der Letzte Wille von Frau K. ihrem Wunsch erfüllt werden kann und sie ihre Letzte Ruhe findet. Wenn es nicht so traurig und schockierend wäre, könnte man fast darüber lachen.
P. Tobias Titulaer
Autor: red

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Kommentare
Gehard Gösebrecht
19.06.2015, 11:02 Uhr
Wer vorsorgt, ist selbst Schuld
Wer nichts hat, oder nicht vorgesorgt hat, kommt garantiert auch unter die Erde.
Man hätte die Frau K. darauf aufmerksam machen müssen, daß wir alle, trotz verschiedener Grabstellen und Vermögensverhältnisse, in ein und dem selben Himmel kommen, wo sich die Selen versammeln.
Darauf hätte doch auch der zuständige Pfarrer kommen müssen.
Aber hier unten bei den sterblichen Menschen zählt nun einmal nur das Geld.
Und so wird weiterhin mit dem Tod Geschäfte gemacht.
----4
19.06.2015, 14:13 Uhr
Kommentar eines Heiden
Gott ist super,
Christus Spitze,
aber ihr Bodenpersonal?!!
Samt Personalchef auswechseln! Ohne Abfindung!
H.Buntfuß
19.06.2015, 17:06 Uhr
Das ist die Wahrheit
Im Land der Reichen und Superreichen ist der Mensch an sich eine Nullnummer. Nur wer Geld hat, woher auch immer ist angesehen.

Wenn es fehlt bis du selbst als Toter unerwünscht. Das geschieht in einem Staat, der sich sozial nennt. Die Frage ist nur wer in den Genuss der sozialen fortsachritte kommt?

Der kleine Bürger mit Sicherheit nicht. Da hat man genug Regeln und Gesetze um das zu verhindern, oder wie ist der Text zu verstehen?
user-ndh
19.06.2015, 19:09 Uhr
Schuldzuweisungen helfen keiner Klärung
Die Regeln und Vorschriften kann man sich nun mal nicht aussuchen. Das haben die bestimmt nicht aus bösem Willen oder Geld gier gemacht. Ein Bestattungsinstitut müsste das wissen und kennen, ich würde sagen komplette Fehlberatung! Da liegt die Gier wohl an anderer Stelle. Dann jede Schuld dem anderen geben ist natürlich einfach.
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