Fr, 07:10 Uhr
19.06.2015
Nicht leicht, die letzte Ruhe zu finden
Frau K. ist alleinstehend und hat auch keine verwandten Angehörigen. Sie hat deshalb für ihre eigene Bestattung einen Vorsorgevertrag beim Bestatter abgeschlossen. Auch beim Friedhofsträger, einer Evangelischen Kirchengemeinde im Landkreis Nordhausen, hat sie vorgesorgt...
Sie hat das Nutzungsrecht am Urnengrab ihrer 1966 verstorbenen Mutter bei der Kirchengemeinde immer wieder verlängert mit dem Blick darauf, hier selbst einmal bestattet werden zu können.
Um auch in Zukunft mit der Grabpflege ihre Freunde nicht zu belasten, hat sie vorsorglich das Grab schon mit einer Steinplatte abdecken lassen. In der Hoffnung, alle Vorbereitungen für die dereinstige Bestattung gewissenhaft getroffen zu haben, ist Frau K. gestorben.
Sie und alle daran Beteiligten hatten allerdings die Rechnung ohne die Gemeindesekretärin Frau S. gemacht, zuständig für den Friedhof der Kirchengemeinde. Sie macht deutlich, dass Frau K. auf diesem Grab nicht bestattet werden könne. Da Frau K. keine Angehörigen habe, gebe es keinen Grabnutzer, also keinen, der für 20 Jahre die Standfestigkeit des Grabmals und der Grabplatte absichern könne, der ansprechbar sei, wenn im Laufe der Jahre jemand über den Grabstein stolpere und sich verletze. Zudem müsse die Beräumung des Grabes nach Ablauf der Liegezeit von 20 Jahren sichergestellt sein.
Das Angebot des Bestatters, die Kosten für die spätere Beräumung des Grabes jetzt in Rechnung zu stellen und aus dem Guthaben des Vorsorgevertrages zu begleichen, wurde abgelehnt, da während der Nutzungszeit ein Ansprechpartner und Haftender so nicht verfügbar sei. Die Freunde von Frau K. erklären sich sofort bereit, diese Aufgabe zu übernehmen, was Frau S. allerdings entschieden ablehnen muss, da man nur Grabnutzer zulassen könne, die unter 60 Jahre alt seien und es gut wäre, wenn die Kinder dieser Grabnutzer gegebenenfalls die Pflichten eines Grabnutzers übernähmen. Für alleinstehende Menschen mit zu alten Freunden hätte man verschiedene Gemeinschaftsgrabflächen geschaffen, die auch ganz schön seien.
Nun mischt sich auch der zuständige Pfarrer H. ein und schlägt vor, der Bestatter könne einen Vertrag mit einem Steinmetz abschließen, worin die halbjährliche Kontrolle des Grabmals und die Beräumung des Grabes in 20 Jahren durch den Steinmetz abgesichert sei. Wenn eine Kopie dieses Vertrages vorgelegt würde, gäbe man sofort die Genehmigung, dass Frau K. – ihrem Wunsch entsprechend – auf dem Grab der Mutter beigesetzt werden könne.
Hätte der Pfarrer Frau K. zu Lebzeiten auf diese Möglichkeit hingewiesen, hätte sie mit dem Steinmetz einen solchen Vertrag schließen können, denn nur so wäre es korrekt gewesen. Stattdessen hat die Gemeinde es vorgezogen, das Geld für die Verlängerung des Nutzungsrechtes für das Urnengrab von Frau K. zu kassieren.
Es darf in diesem Fall bezweifelt werden, ob der Verein TrauerWelten den hohen Anforderungen eines Grabnutzers entspricht, da der Verein leider erst vor 17 Jahren gegründet wurde, somit die Volljährigkeit noch nicht ganz erreicht hat. Nun wartet die Urne von Frau K. zusammen mit ihren Freunden und mir.
Vielleicht könnte der Heilige Geist ja bei der Gemeindesekretärin Frau S. und Herrn Pfarrer H. ein wenig mithelfen, damit der Letzte Wille von Frau K. ihrem Wunsch erfüllt werden kann und sie ihre Letzte Ruhe findet. Wenn es nicht so traurig und schockierend wäre, könnte man fast darüber lachen.
P. Tobias Titulaer
Autor: redSie hat das Nutzungsrecht am Urnengrab ihrer 1966 verstorbenen Mutter bei der Kirchengemeinde immer wieder verlängert mit dem Blick darauf, hier selbst einmal bestattet werden zu können.
Um auch in Zukunft mit der Grabpflege ihre Freunde nicht zu belasten, hat sie vorsorglich das Grab schon mit einer Steinplatte abdecken lassen. In der Hoffnung, alle Vorbereitungen für die dereinstige Bestattung gewissenhaft getroffen zu haben, ist Frau K. gestorben.
Sie und alle daran Beteiligten hatten allerdings die Rechnung ohne die Gemeindesekretärin Frau S. gemacht, zuständig für den Friedhof der Kirchengemeinde. Sie macht deutlich, dass Frau K. auf diesem Grab nicht bestattet werden könne. Da Frau K. keine Angehörigen habe, gebe es keinen Grabnutzer, also keinen, der für 20 Jahre die Standfestigkeit des Grabmals und der Grabplatte absichern könne, der ansprechbar sei, wenn im Laufe der Jahre jemand über den Grabstein stolpere und sich verletze. Zudem müsse die Beräumung des Grabes nach Ablauf der Liegezeit von 20 Jahren sichergestellt sein.
Das Angebot des Bestatters, die Kosten für die spätere Beräumung des Grabes jetzt in Rechnung zu stellen und aus dem Guthaben des Vorsorgevertrages zu begleichen, wurde abgelehnt, da während der Nutzungszeit ein Ansprechpartner und Haftender so nicht verfügbar sei. Die Freunde von Frau K. erklären sich sofort bereit, diese Aufgabe zu übernehmen, was Frau S. allerdings entschieden ablehnen muss, da man nur Grabnutzer zulassen könne, die unter 60 Jahre alt seien und es gut wäre, wenn die Kinder dieser Grabnutzer gegebenenfalls die Pflichten eines Grabnutzers übernähmen. Für alleinstehende Menschen mit zu alten Freunden hätte man verschiedene Gemeinschaftsgrabflächen geschaffen, die auch ganz schön seien.
Nun mischt sich auch der zuständige Pfarrer H. ein und schlägt vor, der Bestatter könne einen Vertrag mit einem Steinmetz abschließen, worin die halbjährliche Kontrolle des Grabmals und die Beräumung des Grabes in 20 Jahren durch den Steinmetz abgesichert sei. Wenn eine Kopie dieses Vertrages vorgelegt würde, gäbe man sofort die Genehmigung, dass Frau K. – ihrem Wunsch entsprechend – auf dem Grab der Mutter beigesetzt werden könne.
Hätte der Pfarrer Frau K. zu Lebzeiten auf diese Möglichkeit hingewiesen, hätte sie mit dem Steinmetz einen solchen Vertrag schließen können, denn nur so wäre es korrekt gewesen. Stattdessen hat die Gemeinde es vorgezogen, das Geld für die Verlängerung des Nutzungsrechtes für das Urnengrab von Frau K. zu kassieren.
Es darf in diesem Fall bezweifelt werden, ob der Verein TrauerWelten den hohen Anforderungen eines Grabnutzers entspricht, da der Verein leider erst vor 17 Jahren gegründet wurde, somit die Volljährigkeit noch nicht ganz erreicht hat. Nun wartet die Urne von Frau K. zusammen mit ihren Freunden und mir.
Vielleicht könnte der Heilige Geist ja bei der Gemeindesekretärin Frau S. und Herrn Pfarrer H. ein wenig mithelfen, damit der Letzte Wille von Frau K. ihrem Wunsch erfüllt werden kann und sie ihre Letzte Ruhe findet. Wenn es nicht so traurig und schockierend wäre, könnte man fast darüber lachen.
P. Tobias Titulaer
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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