Do, 15:47 Uhr
07.06.2001
Horst Raber erneut vor Gericht
Nordhausen/Mühlhausen (nnz). Vor dem Mühlhäuser Landgericht ist heute ein Zivilrechtsverfahren fortgesetzt worden. Dabei geht es um eine Schadensersatzklage der Stadtwerke Nordhausen gegen den ehemaligen Geschäftsführer Horst Raber.
Während des heutigen Verhandlungstages sollten in diesem Verfahren auch prominente Zeugen zur Sache befragt werden: Der ehemalige Bürgermeister der Stadt Nordhausen, Dr. Manfred Schröter und der damalige Finanzdezernent Eberhard Linß. Die Befragung war jedoch nicht notwendig, da es zu einem Vergleich kam. Die Chronologie: Die Nordhäuser Stadtwerke hatten Raber auf Schadenersatz in Höhe von mehr als vier Millionen Mark verklagt. In diesem Verfahren soll es nach nnz-Informationen bereits mehrere Versuche bezüglich eines Vergleiches der beiden Parteien gegeben haben. So soll Horst Raber zuerst die Zahlung von 350.000 Mark angeboten haben, das jedoch hatten die Stadtwerke abgelehnt. Ein Angebot der Stadtwerke in Höhe von 850.000 Mark hatte Horst Raber wiederum nicht akzeptiert. Das aktuelle Angebot seitens des ehemaligen Geschäftsführers sah die Zahlung von 550.000 Mark vor. Diesem Angebot wollten die Stadtwerke jedoch nur zustimmen, wenn Horst Raber diese Offerte mit einer Zahlungszusage verbindet. Wie nnz erfuhr, hatte Raber über seinen Rechtsvertreter mitteilen lassen, daß es keine solche Zusage geben werde. Nun aber sagte die Raber-Seite zu, auf den ursprünglichen Vergleichsvorschlag von 850.000 Mark einzugehen. Der Anwalt von Horst Raber nahm den Vergleich am Vormittag an, bat sich jedoch eine Frist für einen eventuellen Widerruf aus. Hier müsse er sich zuerst mit seinem Mandanten verständigen. Die Stadtwerke werden sich schließlich um eine außergerichtliche Einigung der Zahlung bemühen, wie Geschäftsführer Matthias Hartung der nnz sagte. Sollte keine Einigung erzielt werden, dann gehe das zivilrechtliche Verfahren Anfang September in eine neue Runde.
Horst Raber ist bereits in zwei Verfahren in den Jahren 1998 und 2000 zweimal wegen Untreue verurteilt worden. Nach dem letzten Urteil, in das auch das Ergebnis des ersten Prozesses mit einfloß, muß Raber für dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Das Urteil wurde noch am Tag der Verkündung (16.2.2000) rechtskräftig.
Autor: nnzWährend des heutigen Verhandlungstages sollten in diesem Verfahren auch prominente Zeugen zur Sache befragt werden: Der ehemalige Bürgermeister der Stadt Nordhausen, Dr. Manfred Schröter und der damalige Finanzdezernent Eberhard Linß. Die Befragung war jedoch nicht notwendig, da es zu einem Vergleich kam. Die Chronologie: Die Nordhäuser Stadtwerke hatten Raber auf Schadenersatz in Höhe von mehr als vier Millionen Mark verklagt. In diesem Verfahren soll es nach nnz-Informationen bereits mehrere Versuche bezüglich eines Vergleiches der beiden Parteien gegeben haben. So soll Horst Raber zuerst die Zahlung von 350.000 Mark angeboten haben, das jedoch hatten die Stadtwerke abgelehnt. Ein Angebot der Stadtwerke in Höhe von 850.000 Mark hatte Horst Raber wiederum nicht akzeptiert. Das aktuelle Angebot seitens des ehemaligen Geschäftsführers sah die Zahlung von 550.000 Mark vor. Diesem Angebot wollten die Stadtwerke jedoch nur zustimmen, wenn Horst Raber diese Offerte mit einer Zahlungszusage verbindet. Wie nnz erfuhr, hatte Raber über seinen Rechtsvertreter mitteilen lassen, daß es keine solche Zusage geben werde. Nun aber sagte die Raber-Seite zu, auf den ursprünglichen Vergleichsvorschlag von 850.000 Mark einzugehen. Der Anwalt von Horst Raber nahm den Vergleich am Vormittag an, bat sich jedoch eine Frist für einen eventuellen Widerruf aus. Hier müsse er sich zuerst mit seinem Mandanten verständigen. Die Stadtwerke werden sich schließlich um eine außergerichtliche Einigung der Zahlung bemühen, wie Geschäftsführer Matthias Hartung der nnz sagte. Sollte keine Einigung erzielt werden, dann gehe das zivilrechtliche Verfahren Anfang September in eine neue Runde.
Horst Raber ist bereits in zwei Verfahren in den Jahren 1998 und 2000 zweimal wegen Untreue verurteilt worden. Nach dem letzten Urteil, in das auch das Ergebnis des ersten Prozesses mit einfloß, muß Raber für dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Das Urteil wurde noch am Tag der Verkündung (16.2.2000) rechtskräftig.


