Fr, 08:29 Uhr
20.02.2015
Zoll entdeckt unzulässigen Transport
Rund 41.000 Euro (20.000 Euro Zoll und 21.000 Euro Einfuhrumsatzsteuer) kostete eine türkische Spedition der innerdeutsche Transport verschiedener Waren...
Kontrolliert (Foto: Zoll)
Mit einem in der Türkei zugelassenen LKW wollte der 28-jährige türkische Fahrer in dieser Woche Möbelteile und Textilien von Nürnberg in den Raum Gera und nach Berlin transportieren, als Geraer Zöllner diesen Zollverstoß bei der Kontrolle der Frachtpapiere am Zollamt in Gera feststellten.
Auf Grund dieses innerdeutschen Transportes (sogenannte Kabotage) mit einem in der Türkei zugelassenen LKW entstanden die Einfuhrabgaben für den LKW und den Auflieger in Höhe von rund 41.000 Euro.
Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung leitete das Hauptzollamt Erfurt ein Steuerstrafverfahren gegen den 28-jährigen türkischen Fahrer ein. Nach Zahlung der Abgaben konnte der LKW am Mittwoch seine Fahrt fortsetzen.
Hintergrund: In einem Drittland zugelassene oder registrierte Beförderungsmittel (Straßenfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe, Container, Bahnwaggons) können in die vorübergehende Verwendung unter vollständiger Abgabenbefreiung übergeführt werden, wenn sie im grenzüberschreitenden Waren- oder Personenverkehr eingesetzt werden.
Reine Binnentransporte sind jedoch - bis auf einige wenige Ausnahmen - grundsätzlich nicht zulässig. Werden derartige Beförderungsmittel zweckwidrig verwendet (z.B. Durchführung eines innerdeutschen Transportes oder eines innergemeinschaftlichen Transportes ohne die hierfür erforderliche Genehmigung) entstehen die Einfuhrabgaben für dieses Beförderungsmittel.
Autor: red
Kontrolliert (Foto: Zoll)
Mit einem in der Türkei zugelassenen LKW wollte der 28-jährige türkische Fahrer in dieser Woche Möbelteile und Textilien von Nürnberg in den Raum Gera und nach Berlin transportieren, als Geraer Zöllner diesen Zollverstoß bei der Kontrolle der Frachtpapiere am Zollamt in Gera feststellten.
Auf Grund dieses innerdeutschen Transportes (sogenannte Kabotage) mit einem in der Türkei zugelassenen LKW entstanden die Einfuhrabgaben für den LKW und den Auflieger in Höhe von rund 41.000 Euro.
Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung leitete das Hauptzollamt Erfurt ein Steuerstrafverfahren gegen den 28-jährigen türkischen Fahrer ein. Nach Zahlung der Abgaben konnte der LKW am Mittwoch seine Fahrt fortsetzen.
Hintergrund: In einem Drittland zugelassene oder registrierte Beförderungsmittel (Straßenfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe, Container, Bahnwaggons) können in die vorübergehende Verwendung unter vollständiger Abgabenbefreiung übergeführt werden, wenn sie im grenzüberschreitenden Waren- oder Personenverkehr eingesetzt werden.
Reine Binnentransporte sind jedoch - bis auf einige wenige Ausnahmen - grundsätzlich nicht zulässig. Werden derartige Beförderungsmittel zweckwidrig verwendet (z.B. Durchführung eines innerdeutschen Transportes oder eines innergemeinschaftlichen Transportes ohne die hierfür erforderliche Genehmigung) entstehen die Einfuhrabgaben für dieses Beförderungsmittel.


