Mo, 13:12 Uhr
17.05.2004
nnz-(Nach)Betrachtung: Selbstbeschäftigung
Nordhausen (nnz). Die nnz hatte in der vergangenen Woche über eine Palastrevolte im Nordhäuser Landratsamt berichtet. Die Veröffentlichung hatte für viel Wirbel gesorgt. Jetzt schieben wir eine (Nach)Betrachtung hinterher.
Fast alle Fachbereichsleiter der Kreisverwaltung hatten in einem Schreiben an Landrat Joachim Claus (CDU) über Umgangstöne und andere Misslichkeiten in der Behörde protestiert. Was alles soll das die Öffentlichkeit angehen, wurde da mitunter gefragt.
Die nnz-Redaktion ist der Meinung: Sehr viel geht das die Öffentlichkeit an. Das Landratsamt ist nun mal kein privat geführtes Unternehmen, es ist eine öffentliche Verwaltung. Diese arbeitet fast ausschließlich mit öffentlichen Mitteln, mit Steuergeldern. Auch die Mitarbeiter, vom Landrat über die Beigeordneten bis hin zum Hausmeister, werden aus einem großen Topf bezahlt, den wir alle mit unseren Steuern füllen.
Was ein privates Unternehmen mit seinem Kapital macht, das ist schlicht und ergreifend die Sache derer, die Geld hineingesteckt haben. Was eine Verwaltung mit dem Kapital macht, das hat die Öffentlichkeit zu interessieren. Und wenn in einer Verwaltung eine gewisse Selbstbeschäftigung über Jahre hinweg angesagt ist, dann sollte das öffentlich gemacht werden.
Nehmen wir es rein rechnerisch: Die Zeit, die sich eine Verwaltung mit sich selbst beschäftigt, die kann nicht für die eigentliche Arbeit zur Verfügung stehen. Wie die Gesellschafter in einem privaten Unternehmen das Recht der Kontrolle über die Geldverwendung haben, so soll das auch die Öffentlichkeit in einer kommunalen Verwaltung haben. Klar, werden einige sagen, die Kontrolle üben doch die gewählten Volksvertreter aus. Doch haben die bislang reagiert? Sind ihnen diese Arten der Selbstbeschäftigung bekannt? Was wurde getan?
In der Kreisverwaltung muß es Aufgabe der Leitung sein, Ordnung in den Laden zu bringen, damit das Gebilde Verwaltung funktionieren kann. Und zwar so, wie es der Gesetzgeber vorsieht: Den Landkreis zu verwalten. Sicher, dafür ist auch ein gewisses Maß an Selbstverwaltung nötig. Doch es sollte nicht übertrieben werden. Egal – ob die Briefeschreiber übertrieben haben oder ob sie den Finger in eine offene Wunde legten.
Dafür genießen sie alle zusammen ein gewisses Maß an Privilegien gegenüber der privaten Wirtschaft.
Autor: nnzFast alle Fachbereichsleiter der Kreisverwaltung hatten in einem Schreiben an Landrat Joachim Claus (CDU) über Umgangstöne und andere Misslichkeiten in der Behörde protestiert. Was alles soll das die Öffentlichkeit angehen, wurde da mitunter gefragt.
Die nnz-Redaktion ist der Meinung: Sehr viel geht das die Öffentlichkeit an. Das Landratsamt ist nun mal kein privat geführtes Unternehmen, es ist eine öffentliche Verwaltung. Diese arbeitet fast ausschließlich mit öffentlichen Mitteln, mit Steuergeldern. Auch die Mitarbeiter, vom Landrat über die Beigeordneten bis hin zum Hausmeister, werden aus einem großen Topf bezahlt, den wir alle mit unseren Steuern füllen.
Was ein privates Unternehmen mit seinem Kapital macht, das ist schlicht und ergreifend die Sache derer, die Geld hineingesteckt haben. Was eine Verwaltung mit dem Kapital macht, das hat die Öffentlichkeit zu interessieren. Und wenn in einer Verwaltung eine gewisse Selbstbeschäftigung über Jahre hinweg angesagt ist, dann sollte das öffentlich gemacht werden.
Nehmen wir es rein rechnerisch: Die Zeit, die sich eine Verwaltung mit sich selbst beschäftigt, die kann nicht für die eigentliche Arbeit zur Verfügung stehen. Wie die Gesellschafter in einem privaten Unternehmen das Recht der Kontrolle über die Geldverwendung haben, so soll das auch die Öffentlichkeit in einer kommunalen Verwaltung haben. Klar, werden einige sagen, die Kontrolle üben doch die gewählten Volksvertreter aus. Doch haben die bislang reagiert? Sind ihnen diese Arten der Selbstbeschäftigung bekannt? Was wurde getan?
In der Kreisverwaltung muß es Aufgabe der Leitung sein, Ordnung in den Laden zu bringen, damit das Gebilde Verwaltung funktionieren kann. Und zwar so, wie es der Gesetzgeber vorsieht: Den Landkreis zu verwalten. Sicher, dafür ist auch ein gewisses Maß an Selbstverwaltung nötig. Doch es sollte nicht übertrieben werden. Egal – ob die Briefeschreiber übertrieben haben oder ob sie den Finger in eine offene Wunde legten.
Dafür genießen sie alle zusammen ein gewisses Maß an Privilegien gegenüber der privaten Wirtschaft.

