So, 12:05 Uhr
16.05.2004
Viele Nordhäuser zahlen zuviel dazu
Nordhausen (nnz). Die Gesundheitsreform ist seit fast einem halben Jahr in Kraft und für viele Versicherte in Form von Praxisgebühren und Zuzahlungen vor allem in der Geldbörse spürbar. Was viele Nordhäuser Patienten nicht wissen: Sie haben vielleicht schon zu viel bezahlt.
Für die Zuzahlungen gibt es eine Belastungsgrenze, d.h. die Versicherten müssen höchstens zwei Prozent ihres Familienbruttoeinkommens zuzahlen, schwerwiegend chronisch Kranke sogar nur ein Prozent. Der Leiter der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Thüringen, Rainer Holldorf, sagte dazu : "Viele Versicherte wissen gar nicht, dass sie diese Grenze bereits erreicht haben und sich von weiteren Zuzahlungen bei ihrer Krankenkasse befreien lassen können." Die TK bietet auf Ihrer Internetseite ab sofort einen Belastungsrechner an, der Auskunft darüber gibt, bis zu welcher Höhe Versicherte zuzahlen müssen.
"Der Online-Rechner berücksichtigt neben den Einkommen der Versicherten auch die gesetzlichen Freibeträge für Familienangehörige und berechnet daraus die persönliche Höchstgrenze," erklärt Holldorf. TK-Versicherte haben darüber hinaus die Möglichkeit, ein elektronisches Nachweisheft über ihre bereits geleisteten Zuzahlungen zu führen. Sobald der persönliche Höchstbetrag erreicht ist, steht automatisch das Antragsformular für die Befreiung von den Zuzahlungen bereit. Wurde bereits zuviel gezahlt, erstattet die TK den Differenzbetrag.
Autor: nnzFür die Zuzahlungen gibt es eine Belastungsgrenze, d.h. die Versicherten müssen höchstens zwei Prozent ihres Familienbruttoeinkommens zuzahlen, schwerwiegend chronisch Kranke sogar nur ein Prozent. Der Leiter der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Thüringen, Rainer Holldorf, sagte dazu : "Viele Versicherte wissen gar nicht, dass sie diese Grenze bereits erreicht haben und sich von weiteren Zuzahlungen bei ihrer Krankenkasse befreien lassen können." Die TK bietet auf Ihrer Internetseite ab sofort einen Belastungsrechner an, der Auskunft darüber gibt, bis zu welcher Höhe Versicherte zuzahlen müssen.
"Der Online-Rechner berücksichtigt neben den Einkommen der Versicherten auch die gesetzlichen Freibeträge für Familienangehörige und berechnet daraus die persönliche Höchstgrenze," erklärt Holldorf. TK-Versicherte haben darüber hinaus die Möglichkeit, ein elektronisches Nachweisheft über ihre bereits geleisteten Zuzahlungen zu führen. Sobald der persönliche Höchstbetrag erreicht ist, steht automatisch das Antragsformular für die Befreiung von den Zuzahlungen bereit. Wurde bereits zuviel gezahlt, erstattet die TK den Differenzbetrag.

