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Mi, 12:26 Uhr
30.05.2001

Zum Jägerfleck nicht in diesem Jahr

Sülzhayn (nnz). In dem malerischen Kurort mitten im Südharz brodelt es. Im kommenden Monat soll die Prädikatisierung einen wesentlichen Schritt nach vorn machen. Doch in Sachen verkehrlicher Infrastruktur befindet sich Sülzhayn immer noch nicht auf dem Stand, der für einen künftigen Kurort notwendig sein müßte: Die Straßenbauarbeiten gehen nur schleppend voran.

Betroffen davon ist in erster Linie die L 1014. Innerhalb der Ortsdurchfahrt (Benneckensteiner und Ellricher Straße) sind die Arbeiten zurückgefahren worden, weil der Hausauftragnehmer (Fleischerhammer Bau) in Insolvenz gegangen ist. Dieser Umstand brachte natürlich die Planer ins Schwitzen, vor allem hatte das Verfahren Zeit gekostet. Da mußte der Verwalter erst einmal sondieren, was noch zu retten war, so ein Vertreter der Straßenbauamtes Leinefelde auf nnz-Anfrage. Das Vorhaben inklusive der Brückenbauwerke mußte neu ausgeschrieben werden, dazu müßten jedoch die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen eingehalten werden, so Winfried Ludolph. Hinzu komme auch ein Mehr an Verwaltungsaufwand.

Noch komplizierter gestalten sich die Vorbereitungen in Richtung Jägerfleck. Für die Sülzhayner und ihre Fremdenverkehrskonzeption sei dieses Teilstück lebenswichtig, so Michael Seifert, der Vorsitzende des Kur- und Fremdenverkehrsvereins zur nnz. Das Teilstück befindet sich nach Auskunft aus Leinefelde mitten im Planfeststellungsverfahren. Bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange seien unterschiedliche Positionen deutlich geworden. So sehen die Naturschutzbehörden die Sanierung dieses Straßenabschnittes sehr kritisch. Durch den derzeit sehr schlechten Zustand der Straße könne nur ein grundhafter Ausbau Abhilfe schaffen. Vorgesehen ist unter anderem eine Straßenbreite von 5,50 Meter, das allerdings bedeute einen Einschnitt in die seit Jahrzehnten sich ausgebreitete Natur. Der landschaftspflegerischer Teil der Planung mußte nochmals überarbeitet und soll der Naturschutzbehörde erneut vorgelegt werden.

Ein weiterer Aspekt ist die Ausweisung als Trinkwasserschutzgebiet. Die Zone II verlangt bei Baumaßnahmen sehr hohe Auflagen. Der Vorschlag des Straßenbauamtes über die Schaffung von Ersatzmaßnahmen wird gegenwärtig mit dem Wasserverband Nordhausen diskutiert. Fazit: Der Straßenabschnitt von Sülzhayn zur Bundesstraße 4 wird in diesem Jahr keine bauliche Veränderung erfahren. Baubeginn werden, wenn überhaupt, erst im kommenden Jahr sein. Vorher müssen jedoch alle gesetzlichen Schritte absolviert und muß vor allem die Finanzierung für die erwähnten Ersatzmaßnahmen geregelt sein. Solange wird sich auf diesem Abschnitt der L 1014 kein Baugerät sehen lassen.
Autor: nnz

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