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Mo, 12:00 Uhr
15.12.2014

Theater- und Orchesterlandschaft ist immaterielles Kulturerbe

Am vergangenen Freitag gab der Deutsche Musikrat auf Mitteilung der Deutschen UNESCO-Kommission und der Kultusministerkonferenz bekannt, dass die deutsche Theater- und Orchesterlandschaft in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurde. Dazu diese Meldung vom Thüringer Landesmusikrat...

Der Antrag des deutschen Musikrates, der auf einem Vorschlag der Deutschen Orchestervereinigung und des Deutschen Bühnenvereins basiert, wurde mit folgender Begründung bestätigt: „Das Expertenkomitee würdigt Ihren Vorschlag ‚Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft‘ mit ihren historisch gewachsenen regionalen Strukturen als Ausdruck lebendiger künstlerischer Kreativität. Die Weiterentwicklung und Anpassung dieser Traditionen an aktuelle Gegebenheiten sowie die Auseinandersetzung mit tagesaktuellen Problemen steht ebenso im Fokus wie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die lokale und regionale Verankerung von Theatern und Orchestern ist identitätsstiftend und trägt wesentlich zur Kraft und Ausstrahlung der Kulturlandschaft Deutschland bei.“

Mit der Schaffung des Verzeichnisses des immateriellen Kulturerbes setzt Deutschland eine Konvention der UNESCO um. Zum immateriellen Kulturerbe gehören lebendige Traditionen, zum Beispiel Musik, Theater oder Tanz, aber auch Naturwissen, Handwerkstechniken oder mündliche Überlieferungen.

Der Präsident des Landesmusikrates Thüringen, Prof. Dr. Eckart Lange, äußerte sich hierzu: "Ich freue mich sehr, dass mit dieser Entscheidung auch die Theater- und Orchesterlandschaft in Thüringen gestärkt wird, bei der es gerade im kommenden Jahr um wichtige Weichenstellungen für die künftige Arbeit gehen wird. Die Theater und Orchester als kulturelle Kompetenzzentren im Land sind für das Kulturland Thüringen einmalig und substanziell unverzichtbar. Wir vertrauen deshalb auf die im Koalitionsvertrag zugesagte Förderung, die durch die Wertschätzung der Kultusministerkonferenz noch einmal untermauert wird.

Dass darüber hinaus das Singen in unterschiedlichen Konstellationen, zum Beispiel •die Chormusik in deutschen Amateurchören und die Sächsischen Knabenchöre, ebenfalls als schützenswert angesehen wird, bestärkt uns in unserem Bemühen um die Zukunftsfähigkeit der Thüringer Laienmusik. Dazu gehört auch, dass wir positive Signale für unseren Antrag erhalten haben, auch den Lutherchoral in die Liste des immateriellen Kulturerbes in Deutschland aufzunehmen.

Alles dies zeigt das breite Verständnis für die Vielfalt der Musik in unserer Gesellschaft."
Autor: khh

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