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Mo, 16:15 Uhr
24.11.2014

Schwer zumutbare Auflagen

Der Landkreis Nordhausen hat jetzt vom Thüringer Finanzministerium einen Bescheid über die beantragte Bedarfszuweisung erhalten. Die in Aussicht gestellten 1,9 Millionen Euro erhält der Landkreis jedoch nur, wenn bestimmte Auflagen erfüllt werden...


So soll der Landkreis den „möglichen Verkauf von Anteilen“ am Südharz Klinikum sowie die Erhöhung der Vergütung für eine Bürgschaft, die der Landkreis 1998 übernommen hat prüfen. Außerdem soll der Landkreis „die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung des Immobilien-Leasing-Vertrags vom 15. Dezember 1995 und in diesem Zusammenhang die Auszahlung bis dahin gezahlter Raten“ des Mieterdarlehens prüfen.

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„Mir erscheinen diese Auflagen, als hätte sie der Finanzminister auf der Fluchttreppe diktiert. Die scheidende Landesregierung will uns über den Weg der Bedarfszuweisung dazu zwingen, den gemeinsamen politischen Willen des Kreistages aufzugeben“, so Landrätin Birgit Keller.

„Ich halte mich an den mehrheitlichen Auftrag, dass das Südharz Klinikum in kommunalen Händen bleiben muss. Als Krankenhaus mit Maximalversorgung ist die Verantwortung für unsere Region und darüber hinaus einfach zu groß, um hier Experimente zu wagen.“ Den in den 90er Jahren ausgehandelten und im damaligen Kreistag beschlossenen Leasingvertrag zum Neuen Landratsamt, der Tiefgarage und der Wiedigsburghalle habe sie geerbt, so Keller.

„Hier versuche ich seit zwei Jahren, mehr Klarheit und Transparenz in dieses komplexe Vertragswerk zu bringen. Der Leasingvertrag wird aktuell erneut aufgrund der Situation in der Wiedigsburghalle geprüft und wir schauen hier als Verwaltung bereits sehr gewissenhaft, welche Handlungsspielräume uns bleiben“, sagt Birgit Keller. "Vielmehr ist zu kritisieren, dass es 1995 mit Entstehung der Verträge noch völlige Übereinstimmung darüber gab, dass die Vertragsabschlüsse in die kommunale Selbstverwaltung des Landkreises fallen.

Mitglieder des Kreistages baten damals das Landesverwaltungsamt, dieses umfangreiche Vertragskonstrukt zu überprüfen, was das Land mit dieser Begründung ablehnte - die Konsequenzen hatten und haben wir über Jahre zu tragen."

Weitere Auflagen im Bescheid des Finanzministeriums sind, das Soll der Schul- und Kreisumlage mindestens auf das Niveau von 2013 anzuheben, die Gebühren für das Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode zu überprüfen, das Haushaltssicherungskonzept fortzuschreiben, in dem Zusammenhang ein Personalbedarfskonzept zu erstellen und weiteres Konsolidierungspotential beim Verwaltungs- und Betriebsaufwand zu erschließen.

Gleichzeitig bestätigt das Finanzministerium dem Landkreis, dass er in 2012 und 2013 jeweils rund eine Million Euro im Verwaltungs- und Betriebsaufwand eingespart hat. "Für mich ist damit eine Grenze erreicht, weshalb wir auch keine weiteren Einsparungen in diesem Jahr eingeplant haben", so Keller. "Auch dass das Land uns vorhält, wir würden bei der Kreis- und Schulumlage auf Einnahmen verzichten, kann ich angesichts der Finanzlage unserer Städte und Gemeinden nicht nachvollziehen. Wir werden jetzt unsererseits genauestens prüfen, was diese Auflagen für uns bedeuten und wie sie auszulegen sind. Macht das Land die Bedarfszuweisung von 1,9 Millionen Euro davon abhängig, dass wir Anteile am Südharz Klinikum verkaufen, bin ich nicht bereit, diesen Weg mitzugehen“, stellt die Landrätin klar.
Autor: red

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Kommentare
NDHler
24.11.2014, 20:06 Uhr
Über Lang oder Kurz
Werden sich Stadt und Landkreis vom SHK trennen müssen. Nur sind sicher die fetten Jahre, wo man für das Krankenhaus noch gutes Geld bekommen hätte, bald vorbei! Daher sollten beide „Regierungen“ sich einmal zusammensetzen um die Bedingungen für eine gezielte Privatisierung abzustecken! Es wird kein Weg daran vorbei führen! Meine Meinung!!!!
Norbert
25.11.2014, 08:56 Uhr
@NDHler
Woher die Zuversicht?
Warum ein Betrieb, der schwarze Zahlen schreibt abschieben?
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