Sa, 14:12 Uhr
04.10.2014
Bund verschafft Gemeinden neue Freiräume
Manfred Grund mit einem Rückblick aus dem Bundestag: Der Bund wird die Kommunen weiter entlasten: in den Jahren 2015 bis 2017 sind jeweils 1 Milliarde Euro vorgesehen, sagte Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble letzten Freitag. Der Bundestag hatte erstmals ein zentrales Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen behandelt.....
Dies hatten CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart.Dazu ist geplant, den Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer und die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft sowie für Heizung auf 500 Millionen Euro zu erhöhen. Die Gemeinden können damit – entsprechend ihrer eigenen Prioritäten und Selbstverwaltung – weitere selbstgewählte Aufgaben wahrnehmen. Für Kommunen in Thüringen sind das geschätzt 23 Mio. Euro pro Jahr.
Darüber hinaus unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen mit insgesamt 6 Milliarden Euro zusätzlich. Im gleichen Zeitraum erhöht der Bund zudem seine Beteiligung an den Betriebskosten um 100 Millionen Euro. Somit unterstützt der Bund die Länder bei ihrer ureigenen Aufgabe der Kinderbetreuung nachhaltig. So können weitere 30.000 Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden, die zu den bereits zugesagten 780.000 Kinderbetreuungsplätzen hinzukommen.
Dies trägt zu einer bedarfsgerechten und qualitativ guten Kinderbetreuung und -förderung bei. Der Bund unterstützt bereits den U3-Ausbau der Kommunen bis 2014 mit insgesamt 5,4 Mrd. Euro. Thüringen erhält insgesamt über 66 Mio. Euro.
Das zeigt erneut: Die Bundesregierung ist für Länder und Kommunen ein verlässlicher Partner. Bis 2018 werden Länder und Kommunen durch das Gesetz um 3,75 Milliarden Euro entlastet. Dies stellt wiederum keinen einmaligen Schritt dar. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat der Bund die Länder und Kommunen unterstützt, beispielsweise durch die vollständige Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung. Thüringen erhält 2014 eine Bundesbeteiligung an der Grundsicherung von 72 Mio. Euro.
Die von der Bundesregierung verfolgte Politik hat sich als erfolgreich bewiesen. In den letzten zwei Jahren konnten die Länder Überschüsse in Höhe von 20 Milliarden Euro erzielen. Damit haben die Länder dem Bund sogar eines voraus: fast ausgeglichene Haushalte. Dieses Ziel, welches im Grundgesetz verankert ist, erreicht der Bund erst nächstes Jahr.
Dennoch ist die finanzielle Lage in einzelnen Städten und Gemeinden weiterhin schwierig. Der Bund hat keine Möglichkeit, direkt auf kommunaler Ebene Einfluss zu nehmen, da nach dem Grundgesetz der Ausgleich zwischen den Kommunen eine Aufgabe der Länder ist. Diese föderale Ordnung ist auch sinnvoll. Denn die Kommunen sind die Basis einer freiheitlichen, stabilen und lebendigen Demokratie. Ein lebendiger Föderalismus lebt durch seine Kommunen. Wenn Deutschland starke Kommunen haben will, dann brauchen sie eigene Gestaltungsmöglichkeiten bei ihren Einnahmen und Ausgaben. Die Länder sind damit aufgefordert, das vom Bund bereitgestellte Geld auch den Kommunen zuzuweisen.
Nur wenn die kommunale Eigenverantwortung gestärkt wird, werden die Kommunen als bedeutende Ebene des Gemeinwesens für Bürgerinnen und Bürger wie für Unternehmen und Investoren auch in Zukunft attraktiv, lebendig und lebenswert bleiben.
Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode ist vereinbart worden, ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) zu erarbeiten. Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird als Leistung der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) von den Ländern und Kommunen finanziert. Sowohl die Anzahl der Empfänger von Eingliederungshilfe insgesamt als auch die Ausgaben der Eingliederungshilfe steigen seit geraumer Zeit deutlich; mit weiteren Steigerungen ist auch künftig zu rechnen. Die Zahl der Empfänger von Eingliederungshilfe insgesamt ist von 478.000 am Jahresende 2005 auf 680.000 am Jahresende 2012 gestiegen. Die Nettoausgaben der Eingliederungshilfe sind von rund 10 Milliarden Euro im Jahr 2005 auf knapp 14 Milliarden Euro im Jahr 2012 gestiegen. Im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes ist eine Entlastung durch den Bund im Umfang von 5 Milliarden Euro jährlich in der Eingliederungshilfe vorgesehen.
Autor: enDies hatten CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart.Dazu ist geplant, den Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer und die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft sowie für Heizung auf 500 Millionen Euro zu erhöhen. Die Gemeinden können damit – entsprechend ihrer eigenen Prioritäten und Selbstverwaltung – weitere selbstgewählte Aufgaben wahrnehmen. Für Kommunen in Thüringen sind das geschätzt 23 Mio. Euro pro Jahr.
Darüber hinaus unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen mit insgesamt 6 Milliarden Euro zusätzlich. Im gleichen Zeitraum erhöht der Bund zudem seine Beteiligung an den Betriebskosten um 100 Millionen Euro. Somit unterstützt der Bund die Länder bei ihrer ureigenen Aufgabe der Kinderbetreuung nachhaltig. So können weitere 30.000 Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden, die zu den bereits zugesagten 780.000 Kinderbetreuungsplätzen hinzukommen.
Dies trägt zu einer bedarfsgerechten und qualitativ guten Kinderbetreuung und -förderung bei. Der Bund unterstützt bereits den U3-Ausbau der Kommunen bis 2014 mit insgesamt 5,4 Mrd. Euro. Thüringen erhält insgesamt über 66 Mio. Euro.
Das zeigt erneut: Die Bundesregierung ist für Länder und Kommunen ein verlässlicher Partner. Bis 2018 werden Länder und Kommunen durch das Gesetz um 3,75 Milliarden Euro entlastet. Dies stellt wiederum keinen einmaligen Schritt dar. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat der Bund die Länder und Kommunen unterstützt, beispielsweise durch die vollständige Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung. Thüringen erhält 2014 eine Bundesbeteiligung an der Grundsicherung von 72 Mio. Euro.
Die von der Bundesregierung verfolgte Politik hat sich als erfolgreich bewiesen. In den letzten zwei Jahren konnten die Länder Überschüsse in Höhe von 20 Milliarden Euro erzielen. Damit haben die Länder dem Bund sogar eines voraus: fast ausgeglichene Haushalte. Dieses Ziel, welches im Grundgesetz verankert ist, erreicht der Bund erst nächstes Jahr.
Dennoch ist die finanzielle Lage in einzelnen Städten und Gemeinden weiterhin schwierig. Der Bund hat keine Möglichkeit, direkt auf kommunaler Ebene Einfluss zu nehmen, da nach dem Grundgesetz der Ausgleich zwischen den Kommunen eine Aufgabe der Länder ist. Diese föderale Ordnung ist auch sinnvoll. Denn die Kommunen sind die Basis einer freiheitlichen, stabilen und lebendigen Demokratie. Ein lebendiger Föderalismus lebt durch seine Kommunen. Wenn Deutschland starke Kommunen haben will, dann brauchen sie eigene Gestaltungsmöglichkeiten bei ihren Einnahmen und Ausgaben. Die Länder sind damit aufgefordert, das vom Bund bereitgestellte Geld auch den Kommunen zuzuweisen.
Nur wenn die kommunale Eigenverantwortung gestärkt wird, werden die Kommunen als bedeutende Ebene des Gemeinwesens für Bürgerinnen und Bürger wie für Unternehmen und Investoren auch in Zukunft attraktiv, lebendig und lebenswert bleiben.
Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode ist vereinbart worden, ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) zu erarbeiten. Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird als Leistung der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) von den Ländern und Kommunen finanziert. Sowohl die Anzahl der Empfänger von Eingliederungshilfe insgesamt als auch die Ausgaben der Eingliederungshilfe steigen seit geraumer Zeit deutlich; mit weiteren Steigerungen ist auch künftig zu rechnen. Die Zahl der Empfänger von Eingliederungshilfe insgesamt ist von 478.000 am Jahresende 2005 auf 680.000 am Jahresende 2012 gestiegen. Die Nettoausgaben der Eingliederungshilfe sind von rund 10 Milliarden Euro im Jahr 2005 auf knapp 14 Milliarden Euro im Jahr 2012 gestiegen. Im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes ist eine Entlastung durch den Bund im Umfang von 5 Milliarden Euro jährlich in der Eingliederungshilfe vorgesehen.

