Mi, 14:04 Uhr
10.09.2014
Brenntage stehen bevor
Vom 15. September bis 15. November sind im Landkreis Nordhausen wieder Brenntage. Wer diese nutzen möchte, muss einige gesetzliche Vorgaben beachten. Die nnz mit den Einzelheiten...
Ein Automatismus zum überall Verbrennen ist damit nicht verbunden. Die Möglichkeit des Verbrennens von trockenem Baum- und Strauchschnitt bleibt ein Ausnahmefall und unterliegt klaren Auflagen des Gesetzgebers, sagt Abfallberater Hans-Georg Backhaus vom Landratsamt Nordhausen. So seien vor allem territoriale- und Witterungsbedingungen zu beachten. Nach lang anhaltenden Regenfällen lässt man den Grünabfall zunächst trocknen, ehe man ihn anzündet. Hilfreich ist stets auch das vorherige Gespräch mit dem Nachbarn, um unnötigen Ärger zu vermeiden. empfiehlt Backhaus.
Aufgrund vereinzelter Verstöße gegen die Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung erinnert das Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie daran, dass folgende Mindestabstände einzuhalten sind: 1,5 km zu Flugplätzen (Segelflugplatz Bielen, Hubschrauberlandeplatz am Südharz-Klinikum Nordhausen), 50 m zu öffentlichen Straßen und Schienenwegen (dazu zählen auch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn und der Harzer Schmalspurbahnen), 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten, 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs, 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden bzw. zu Gebäuden mit weicher Überdachung ( z.B. Gartenlauben, Garagen, Carports, Tierunterkünfte u.ä.) und 5 m zu Grundstücksgrenzen. Wer unsicher ist, ob sein Kleingarten oder Grundstück schon außerhalb des Radius zu einem der aufgeführten Flugplätze liegt oder bezüglich der strengen Vorgaben unsicher ist, sollte das FG Abfallwirtschaft/ Deponie um Rat bitten.
Wichtig ist, dass in die Zeitspanne der Brenntage zwei Feiertage fallen, an denen zusätzlich zu den Sonntagen ebenfalls Brennverbot herrscht: 3. und 31. Oktober. Wer gegen das Brennverbot an diesen Tagen verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Im Kurort Neustadt/Harz ist das ganze Jahr über das Verbrennen von Grünschnitt nicht erlaubt.
Aufgrund der zahlreichen alternativen Entsorgungsangebote im Landkreis empfiehlt die Abfallberatung, gänzlich auf das Verbrennen von Grünschnitt zu verzichten. Die Grünabfallkarte kann ganzjährig an den bekannten Stellen erworben werden, aber auch die Entsorgung von Grünschnitt durch die Biotonne, Laubsäcke oder das Grünschnittmobil ist eine schnelle und preisgünstige Entsorgungsmöglichkeit. Weitere Informationen zur Thüringer Pflanzenabfallverordnung, zur Allgemeinverfügung und zur Grünabfallentsorgung gibt es unter www.abfall-nordhausen.de sowie telefonisch unter 03631 911-330, -346. Außerhalb der Dienstzeiten des Landratsamtes nimmt die Leitstelle des Landkreises Nordhausen begründete Beschwerden zu den Brenntagen unter 03631 89 380 entgegen.
Autor: redEin Automatismus zum überall Verbrennen ist damit nicht verbunden. Die Möglichkeit des Verbrennens von trockenem Baum- und Strauchschnitt bleibt ein Ausnahmefall und unterliegt klaren Auflagen des Gesetzgebers, sagt Abfallberater Hans-Georg Backhaus vom Landratsamt Nordhausen. So seien vor allem territoriale- und Witterungsbedingungen zu beachten. Nach lang anhaltenden Regenfällen lässt man den Grünabfall zunächst trocknen, ehe man ihn anzündet. Hilfreich ist stets auch das vorherige Gespräch mit dem Nachbarn, um unnötigen Ärger zu vermeiden. empfiehlt Backhaus.
Aufgrund vereinzelter Verstöße gegen die Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung erinnert das Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie daran, dass folgende Mindestabstände einzuhalten sind: 1,5 km zu Flugplätzen (Segelflugplatz Bielen, Hubschrauberlandeplatz am Südharz-Klinikum Nordhausen), 50 m zu öffentlichen Straßen und Schienenwegen (dazu zählen auch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn und der Harzer Schmalspurbahnen), 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten, 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs, 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden bzw. zu Gebäuden mit weicher Überdachung ( z.B. Gartenlauben, Garagen, Carports, Tierunterkünfte u.ä.) und 5 m zu Grundstücksgrenzen. Wer unsicher ist, ob sein Kleingarten oder Grundstück schon außerhalb des Radius zu einem der aufgeführten Flugplätze liegt oder bezüglich der strengen Vorgaben unsicher ist, sollte das FG Abfallwirtschaft/ Deponie um Rat bitten.
Wichtig ist, dass in die Zeitspanne der Brenntage zwei Feiertage fallen, an denen zusätzlich zu den Sonntagen ebenfalls Brennverbot herrscht: 3. und 31. Oktober. Wer gegen das Brennverbot an diesen Tagen verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Im Kurort Neustadt/Harz ist das ganze Jahr über das Verbrennen von Grünschnitt nicht erlaubt.
Aufgrund der zahlreichen alternativen Entsorgungsangebote im Landkreis empfiehlt die Abfallberatung, gänzlich auf das Verbrennen von Grünschnitt zu verzichten. Die Grünabfallkarte kann ganzjährig an den bekannten Stellen erworben werden, aber auch die Entsorgung von Grünschnitt durch die Biotonne, Laubsäcke oder das Grünschnittmobil ist eine schnelle und preisgünstige Entsorgungsmöglichkeit. Weitere Informationen zur Thüringer Pflanzenabfallverordnung, zur Allgemeinverfügung und zur Grünabfallentsorgung gibt es unter www.abfall-nordhausen.de sowie telefonisch unter 03631 911-330, -346. Außerhalb der Dienstzeiten des Landratsamtes nimmt die Leitstelle des Landkreises Nordhausen begründete Beschwerden zu den Brenntagen unter 03631 89 380 entgegen.

