Di, 15:23 Uhr
15.05.2001
Oberverwaltungsgericht hat alle Seiten vorgeladen
Nordhausen (nnz). In eine weitere Runde geht morgen der Streit zur Beigeordnetenwahl. Zum ersten Mal müssen alle am Verfahren Beteiligte nach Weimar zum Oberverwaltungsgericht (OVG) fahren...
Der Vizepräsident des OVG hat "zur Aufklärung des Sachverhalts das persönliche Erscheinen zu einem Erörterungstermin angeordnet" und so werden sich vor Gericht der Landrat Claus, der Vizepräsident des Landesverwaltungsamtes Dr. Bär und der gewählte Matthias Jendricke samt Rechtsbeistand treffen. Zudem sind vom Oberverwaltungsgericht auch die Vorsitzenden der drei Kreistagsfraktionen Dagmar Becker (SPD), Egon Primas (CDU) und Klaus Hummitzsch (PDS) vorgeladen wurden. Das Gericht möchte sich bei diesem Erörterungstermin ein Überblick zur Gesamtproblematik verschaffen und die verschiedenen Argumente anhören.
Bereits im April hatte der gleiche Senat des Oberverwaltungsgerichtes für Matthias Jendricke entschieden und ihm das Recht zugesprochen, künftig in dieser Sache seine Rechte selbst vertreten zu können. Damit wurde von der obersten Instanz das bisherige Verfahren gerügt, bei dem nur der Landrat Claus und das Landesverwaltungsamt die handelnden Akteure waren und dem Betroffenen selbst die rechtlichen Möglichkeiten verwert wurden.
Autor: nnzDer Vizepräsident des OVG hat "zur Aufklärung des Sachverhalts das persönliche Erscheinen zu einem Erörterungstermin angeordnet" und so werden sich vor Gericht der Landrat Claus, der Vizepräsident des Landesverwaltungsamtes Dr. Bär und der gewählte Matthias Jendricke samt Rechtsbeistand treffen. Zudem sind vom Oberverwaltungsgericht auch die Vorsitzenden der drei Kreistagsfraktionen Dagmar Becker (SPD), Egon Primas (CDU) und Klaus Hummitzsch (PDS) vorgeladen wurden. Das Gericht möchte sich bei diesem Erörterungstermin ein Überblick zur Gesamtproblematik verschaffen und die verschiedenen Argumente anhören.
Bereits im April hatte der gleiche Senat des Oberverwaltungsgerichtes für Matthias Jendricke entschieden und ihm das Recht zugesprochen, künftig in dieser Sache seine Rechte selbst vertreten zu können. Damit wurde von der obersten Instanz das bisherige Verfahren gerügt, bei dem nur der Landrat Claus und das Landesverwaltungsamt die handelnden Akteure waren und dem Betroffenen selbst die rechtlichen Möglichkeiten verwert wurden.

