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Mi, 06:46 Uhr
28.05.2014

Berührungsängste abbauen

Der Verein autismus Südharz, Regionalverband zur Förderung von Menschen mit Autismus, lädt alle Interessenten zum Vortrag ein. Mittelpunkt stehen „Betreuung und Grundsicherung“...


Die beiden Referentinnen der Betreuungs- und der Grundsicherungsbehörde des Landratsamtes Nordhausen werden Themenschwerpunkte aus den Bereichen des Betreuungsrechtes und der Grundsicherungsleistungen nach Sozialgesetzbuch XII aufgreifen.

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Die Frage, in welcher Situation ein Betreuer für einen Angehörigen eingesetzt werden sollte oder warum man eine Vorsorgevollmacht erstellt, wird genauso zentraler Gegenstand sein wie die Frage, unter welchen Umständen man Grundsicherungsbedarf nach dem SGB XII anmelden kann.

Menschen, die aufgrund verschiedenster Beeinträchtigungen nicht uneingeschränkt für ihren Lebensunterhalt sorgen können oder für die Bewältigung ihrer Alltagsaufgaben auf Hilfe angewiesen sind, zählen häufig zu diesen Personenkreisen. Gerade, wenn ein behinderter Angehöriger volljährig wird, ändern sich Gesetzeslagen und Lebensumstände.

Die Frage, inwieweit er seine Rechte und Pflichten vertreten und ob er für seine Gesundheit oder seine finanziellen Belange sorgen kann, wiegt dann schwer. Dieselbe Frage kann aber auch aufgrund von Alter, Krankheit, Unfall oder Pflegebedarf zutreffen. Auch die Wohn- und Arbeitssituation bekommt dann eine neue Bedeutung.

Hin und wieder sollten wir uns den Fragen stellen, Perspektiven realistisch betrachten und denen, die ihre Lebenswege nicht allein gehen können die Hand reichen, um ihren respektablen Willen zu vertreten und akzeptable Lebensumstände zu erhalten.

Der Vortrag soll aufklären und Berührungsängste abbauen.
Simone Urban

Dienstag (3. Juni), um 18.00 Uhr in der Begegnungsstätte der Volkssolidarität in Nordhausen, Stolberger Straße 4, Erdgeschoss links.
Autor: red

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