Mo, 07:20 Uhr
12.05.2014
Begehrende Kosten
Es ist ziemlich ruhig geworden um das Begehren einiger Bürger, dem Bürgerhaus einen neuen Namen zu verpassen. Wir haben die Zeit genutzt und wollten wissen, was uns allen das Begehren und ein Entscheid kosten würde...
Ein Bürgerentscheid trägt den Charakter einer Wahl und ist nach den Vorschriften des Thüringer Kommunalwahlgesetzes und der Thüringer Kommunalordnung durchzuführen.
Das bedeutet, dass Wahllokale in den 35 Wahlbezirken der Stadt und zusätzlich ein Briefwahllokal eingerichtet und personell besetzt werden müssen. Die Kosten für das Personal betragen nach Informationen der nnz 38.500 Euro. Die weiteren Kosten für Druckerzeugnisse, Veröffentlichungen und Ausstattungsgegenstände betragen 3.000 Euro.
Damit entstehen geschätzte Gesamtkosten in Höhe von rund 40.000 Euro.
Keine Kosten für die Stadt entstehen bei der zuvor nötigen Unterschriftensammlung, die den Charakter einer sogenannten freien Sammlung trägt. Dies übernehmen die Antragsteller selbst. Es müssen von sieben Prozent der Bürger der Stadt Nordhausen Unterschriften innerhalb von vier Monaten gesammelt werden. Alles weitere ergibt sich aus dem § 17a der Thüringer Kommunalordnung. Im Falle von Nordhausen mit einer Einwohnerzahl von knapp 42.000 Frauen und Männern (Stand Ende 2012) sind das 2.940 Unterschriften.
Bei der Stadt Nordhausen wurden allerdings zwei Anträge auf Bürgerentscheid mit Blick auf die Namensgebung gestellt. Ein Antrag der zwingend die Umbenennung zu Nicolaiforum vorsieht und ein zweiter, der einen neuen Namen offen lässt.
Sollte es der rechtliche Rahmen zulassen, ist davon auszugehen, dass beide Entscheide in einem Gang zur Abstimmung gebracht werden, es also zu keiner Dopplung der Kosten kommen müsste.
Peter-Stefan Greiner
Autor: redEin Bürgerentscheid trägt den Charakter einer Wahl und ist nach den Vorschriften des Thüringer Kommunalwahlgesetzes und der Thüringer Kommunalordnung durchzuführen.
Das bedeutet, dass Wahllokale in den 35 Wahlbezirken der Stadt und zusätzlich ein Briefwahllokal eingerichtet und personell besetzt werden müssen. Die Kosten für das Personal betragen nach Informationen der nnz 38.500 Euro. Die weiteren Kosten für Druckerzeugnisse, Veröffentlichungen und Ausstattungsgegenstände betragen 3.000 Euro.
Damit entstehen geschätzte Gesamtkosten in Höhe von rund 40.000 Euro.
Keine Kosten für die Stadt entstehen bei der zuvor nötigen Unterschriftensammlung, die den Charakter einer sogenannten freien Sammlung trägt. Dies übernehmen die Antragsteller selbst. Es müssen von sieben Prozent der Bürger der Stadt Nordhausen Unterschriften innerhalb von vier Monaten gesammelt werden. Alles weitere ergibt sich aus dem § 17a der Thüringer Kommunalordnung. Im Falle von Nordhausen mit einer Einwohnerzahl von knapp 42.000 Frauen und Männern (Stand Ende 2012) sind das 2.940 Unterschriften.
Bei der Stadt Nordhausen wurden allerdings zwei Anträge auf Bürgerentscheid mit Blick auf die Namensgebung gestellt. Ein Antrag der zwingend die Umbenennung zu Nicolaiforum vorsieht und ein zweiter, der einen neuen Namen offen lässt.
Sollte es der rechtliche Rahmen zulassen, ist davon auszugehen, dass beide Entscheide in einem Gang zur Abstimmung gebracht werden, es also zu keiner Dopplung der Kosten kommen müsste.
Peter-Stefan Greiner