Fr, 08:01 Uhr
04.05.2001
Auf zum Termin beim Oberverwaltungsgericht Weimar
Nordhausen (nnz). Mehrere Akteure der Beigeordnetenwahl im Nordhäuser Kreistag haben sich Mitte dieses Monats eine Dienstreise in ihren Terminkalender eingetragen. Das Ziel ist das Oberverwaltungsgericht Weimar.
In der schriftlichen Ladung ist formuliert, dass zur Aufklärung des Sachverhaltes ihr persönliches Erscheinen angeordnet ist. Hinter Sachverhalt verbirgt sich die Tatsache, dass nun endlich wieder ein wenig Bewegung in eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Weimar kommen soll. Zur Erinnerung: Der Nordhäuser Kreistag hatte die Kreisverwaltung beauftragt, gegen die Entscheidung der Aufhebung der Beigeordnetenwahl durch das Landesverwaltungsamt Weimar (LVA) zu klagen. Daraufhin hatte das LVA als Verklagter eine mehrseitige Stellungnahme mit der Erläuterung seiner Position dem Verwaltungsgericht mitgeteilt, die Rechtsaufsicht des Landkreises Nordhausen hatte ihre Stellungnahme in einer lieblosen Kurzform nach Weimar geschickt, da man den Ausgang des Verfahrens vielleicht schon vorab erahnte. Dieses Erahnen eventueller gerichtlicher Entscheidungen haben übrigens die Rechtsämter in Kreis- und Stadtveraltung gemeinsam.
Also schickten Kreisverwaltung und LVA ihre unterschiedlichen Stellungnahmen nach Weimar, nur einer wurde nicht gehört: Matthias Jendricke, um den und dessen Wahl es eigentlich ging (siehe hierzu ausführlich im nnz-Archiv). Dieses Recht hatte sich Jendricke erstritten und das Oberverwaltungsgericht sah die Bürgerrechte von Jendricke in eklatanter Weise verletzt. Acht Monate nach seiner Wahl zum ersten Beigeordneten der Kreisverwaltung kommt nun wieder Bewegung in die Sache. Zwischenzeitlich hatten die Genossen um Dagmar Becker und Matthias Jendricke schon fast aufgegeben, ein neuer Kandidat wurde mit Winfried Theuerkauf schon mal vorab mobilisiert. Mit dem Termin in Weimar in fast zwei Wochen sind nun die Karten neu gemischt, in der Kreisverwaltung, im Kreistag und natürlich auch innerhalb der SPD.
Autor: nnzIn der schriftlichen Ladung ist formuliert, dass zur Aufklärung des Sachverhaltes ihr persönliches Erscheinen angeordnet ist. Hinter Sachverhalt verbirgt sich die Tatsache, dass nun endlich wieder ein wenig Bewegung in eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Weimar kommen soll. Zur Erinnerung: Der Nordhäuser Kreistag hatte die Kreisverwaltung beauftragt, gegen die Entscheidung der Aufhebung der Beigeordnetenwahl durch das Landesverwaltungsamt Weimar (LVA) zu klagen. Daraufhin hatte das LVA als Verklagter eine mehrseitige Stellungnahme mit der Erläuterung seiner Position dem Verwaltungsgericht mitgeteilt, die Rechtsaufsicht des Landkreises Nordhausen hatte ihre Stellungnahme in einer lieblosen Kurzform nach Weimar geschickt, da man den Ausgang des Verfahrens vielleicht schon vorab erahnte. Dieses Erahnen eventueller gerichtlicher Entscheidungen haben übrigens die Rechtsämter in Kreis- und Stadtveraltung gemeinsam.
Also schickten Kreisverwaltung und LVA ihre unterschiedlichen Stellungnahmen nach Weimar, nur einer wurde nicht gehört: Matthias Jendricke, um den und dessen Wahl es eigentlich ging (siehe hierzu ausführlich im nnz-Archiv). Dieses Recht hatte sich Jendricke erstritten und das Oberverwaltungsgericht sah die Bürgerrechte von Jendricke in eklatanter Weise verletzt. Acht Monate nach seiner Wahl zum ersten Beigeordneten der Kreisverwaltung kommt nun wieder Bewegung in die Sache. Zwischenzeitlich hatten die Genossen um Dagmar Becker und Matthias Jendricke schon fast aufgegeben, ein neuer Kandidat wurde mit Winfried Theuerkauf schon mal vorab mobilisiert. Mit dem Termin in Weimar in fast zwei Wochen sind nun die Karten neu gemischt, in der Kreisverwaltung, im Kreistag und natürlich auch innerhalb der SPD.

