eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mi, 10:25 Uhr
18.12.2013

Aktion auf dem Bebelplatz

Der Bebeplatz befindet sich zur Zeit in einen schlechten Zustand. Tiefe Löcher wo hin man sieht, denen auszuweichen fällt immer schwerer. Heute hatten allerdings Baugeräte und das Ordnungsamt das Sagen auf dem Gelände...


Man will auch sein geliebtes Auto nicht irgendwo aufsetzen lassen und es dabei beschädigen.

Anzeige symplr (1)
Seit gut einer Woche wird darauf hingewiesen, dass der Bebelplatz am 18.12 und am 19.12. einseitig gesperrt ist, um an dem schlechten Zustand was zu ändern. Worüber sich die Parker doch freuen sollten. Dazu muss natürlich die eine Hälfte des Platzes frei sein um diese Maßnahmen durchführen zu können.

Natürlich gab es wieder jede Menge an Ignoranten, deren Autos nun kostenpflichtig umgesetzt wurden. Aufregen über den schlechten Zustand des Platze ist eine Sache ,aber nun meckern das ihre Fahrzeuge umgesetzt werden ist was ganz anderes. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Fröhliche Weihnachten.
Peter Blei, Nordhausen
Umgesetzt (Foto: Peter Blei)
Umgesetzt (Foto: Peter Blei)
Umgesetzt (Foto: Peter Blei)
Umgesetzt (Foto: Peter Blei)
Umgesetzt (Foto: Peter Blei)
Umgesetzt (Foto: Peter Blei)
Umgesetzt (Foto: Peter Blei)
Umgesetzt (Foto: Peter Blei)
Umgesetzt (Foto: Peter Blei)
Umgesetzt (Foto: Peter Blei)
Umgesetzt (Foto: Peter Blei)
Umgesetzt (Foto: Peter Blei)
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare
nemoi
18.12.2013, 10:45 Uhr
wie lange nur ???
ich selber fahre fast täglich über diese "schlaglochfläche".....
das manche kraftfahrer nicht lesen können ist die eine sache und es geschied ihnen zu recht.

aber viel wichtiger ist doch wie lange wird die "flickarbeit" der stadt dieses mal halten.
das letzte "flicken" hat man gerade mal zirkus und jahrmarkt überstanden.

sollte man nicht über eine andere, dauerhaftere oberflächen-versiegelung nachdenken.

ne schaufel schotter oder splitt in die löcher wird auch dieses mal nur für kurze zeit abhilfe schaffen, da der platz ja täglich von vielen hundert fahrzeugen benutzt wird...
P. Laura
18.12.2013, 10:48 Uhr
Stimmt....
diese Mal war es wirklich früh genug angekündigt. Noch dazu wurde der Bebelplatz schon vor einer graumen Weile halbseitig, durch ein rotweißes Sperrband, gekennzeichnet. Sogar ich als Harzer habe es rechtzeitig gelesen.
Ich denke es gibt noch einige Analphabeten, sonst hätte der Abschleppdienst heute keine Arbeit gehabt und die Stadt hätte kein Geld verdient.

Schöne Feiertage.
Retupmoc
18.12.2013, 13:27 Uhr
Interessanter Aspekt
In Deutschland gibt es 6 Millionen Menschen die nicht schreiben und lesen können. Dazu einige ausländische Mitbürger, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Wie ist bei den beiden Gruppen dann eigentlich die rechtliche Situation?
P. Laura
18.12.2013, 14:23 Uhr
???
Ich vermute mal, dass diese 6 Millionen Menschen die nicht schreiben und lesen können und die ausländische Mitbürger, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, kein Auto besitzen , oder wurde Ihnen vielleicht der Führerschein geschenkt?
Heute ist wohl alles möglich.
Es gibt nichts was es nicht gibt!!!
Die rechtliche Situation werden wir dafür wohl ausklammern müssen.
der graue wolf
18.12.2013, 14:29 Uhr
lesen können
Herr retupmoc
Wer nicht lesen kann
Hat natürlich keine Fahrerlaubnis.
So soltes es zumindesten sein.
Also auch kein Auto da stehen
Retupmoc
18.12.2013, 16:28 Uhr
Seit wann
braucht man zum Erwerb des Führerscheins eine Lesebestätigung? Den Fragebogen darf man übrigens auch mündlich beantworten. Nur mal so.

Oder was ist, wenn ich in Italien auf einem Platz parke und kein italienisch kann? Darf ich dann in Italien kein Auto bewegen? Das kann einem Italiener in Nordhausen auch passieren, wenn er kein deutsch kann.

Mal drüber nachgedacht?

Und was ist, wenn mein Auto da schon eine Woche steht, weil ich dummerweise im Krankenhaus eine OP hatte und das Auto aus was für Gründen auch immer, da immer steht ? Vielleicht weil kein Anwohnerparkplatz frei war?

Und nun nochmal...die rechtliche Habe? Was steht wo im Gesetz?
vom-Dorf
18.12.2013, 18:47 Uhr
für Dauerparker
72 Stunden nach Aufstellen der Verkehrszeichen kann abgeschleppt werden, auch Dauerparker. Deshalb vorher informieren, ob sowas geplant ist. Von verschiedenen Gerichten bestätigt.
Boris Weißtal
18.12.2013, 18:48 Uhr
Computer macht sich die Welt, wie sie ihm gefällt
also erst einmal hat jeder Fahrzeughalter eine Sicherungspflicht für sein KFZ. Hierzu gehört, regelmäßig (laut Rechtsprechung alle 72 Stunden) nach dem Wagen zu gucken. Die Tränendrüsenargumentation Krankenhaus oder Urlaub zählt auch nicht. Dann muss man halt jemanden beauftragen nach dem KFZ zu sehen. Wer dazu zu blöd ist, hat ohnehin nicht die geistige Reife, ein Fahrzeug zu führen. Der öffentlicher Verkehrsraum ist schließlich nicht ihr Privatbesitz, auch wenn Sie ihr Privatinteresse hier ständig als das Gemeinwohl darstellen wollen.
Und das Italienbeispiel hinkt wie Quasimodo: steht auf italienisch in Rom "Parken Verboten" werde ich abgeschleppt, basta und richtig!
P. Laura
18.12.2013, 19:54 Uhr
Retupmoc.....
ich weiß nicht was ich von Ihnen halten soll. Sie sind wirklich nur ein rückwärtz, etwas falsch programierter Computer.
Das mit dem Gesetzt haben Sie wohl zuerst angesprochen und jetzt stellen Sie auch noch Fragen dazu. Verstehe das wer will.
Hier geht es doch wohl wieder um eine Sache die wichtiger scheint wie Ihre eigenartigen Bemerkungen.
Sie scheinen wohl auch nicht lesen zu können?
MfG P.Laura
I.H.
18.12.2013, 21:31 Uhr
Nachschulung +Aufbauseminar
wäre für den umgedrehten Computer Mindeststrafe. Was dessen Gegeifere mit ausländischen Mitbürgern zu tun hat, weiß der retupmoc vermutlich nur selbst! Wie viele ausländische Mitbürger oder richtige Ausländer mit italienischem Kennzeichen wurden denn heute in Nordhausen umgesetzt?

Und dann fragt der noch, wo das im Gesetz steht! Vielleicht im Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehsordnung? HaHaHaHaHa...
Was in Deutschland so alles rumfährt, nicht zu glauben...
ente aus ndh
18.12.2013, 21:33 Uhr
gebühren
seid froh das der bebelplatz ist wie er ist,und mann da noch für lau parken kann,wenn die Stadt da richtig inwestieren sollte und villeicht eine asphaltschicht aufbringt kommen mit Sicherheit auch im selben Atemzug die parkuhren
Retupmoc
19.12.2013, 08:04 Uhr
Vielen Dank @ vom-Dorf
Eine kurze, präzise Antwort auf meine Frage. Vielen Dank, vor allem auch dafür, das Sie wissen das Nivau keine Seife ist. Übrigens - diese 72 Stunden gelten nur für hier. In Kassel zum Beispiel sind dort 7 Tage veranschlagt.

An den Rest über Boris, der ja angeblich sogar ein Studierter ist, über den Statler - wo man nichts anderes erwartet als was Sinnfreies oder die Ente, die zwar meinen Artikel nicht ganz verstanden hat, jedoch so clever ist, das Sie das mit den Parkuhren richtig erkannt hat... dem Rest wünsche ich, das vielleicht das Weihnachtsfriedensfeuer in Ihre Köpfe zieht und Sie freiwillig ein paar Tage nihts kommentieren, wenn Sie außer Beleidigungen und Destruktion keinen vernünftigen Beitrag leisten können. Bildung schreibt man nämlich mit der Endung "ung" und hört nicht nach dem "d" auf.
Genau das ist einem Bekannten von mir in Kassel passiert. Er hat im öffentlichen Raum geparkt und erlitt 30 min später einen Schlaganfall und kam ins Krankenhaus. Er war dann niht geistig zu blöd jemanden zu beauftragen nach dem Auto zu schauen, sondern er war gesundheitlich nicht in der Lage dazu. Aber das können Sie in Ihrer albernen Welt nicht verstehen @ BW. Jedenfalls hatte man dort auch den PKW abgeschleppt und eer sollte zahlen. Den Rechtsstreit hat übrigens dann die Stadt Kassel verloren.
T.Gruber
19.12.2013, 12:27 Uhr
rechtliche Grundlage
Verkehrsschilder sind Verwaltungsakte. Diese sind im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt.

Dort steht unter anderem, dass Verwaltungsakte bekanntgegeben werden müssen.

Ob eine Bekanntgabe des Verwaltungsaktes dem Bekannten von Retupmoc gegenüber erfolgte, ist durchaus fraglich. Daher hat die Stadt Kassel den Rechtsstreit auch verloren.

Soweit mit dem Verwaltungsakt bezüglich des Bebelplatzes alles in Ordnung war, sind die weiteren rechtlichen Grundlagen das Polizeiordnungsgesetz sowie die Straßenverkehrsordnung.
ente aus ndh
19.12.2013, 23:25 Uhr
weiß nicht
ich weiß mann nicht was das gegenseitige gekeifere hier soll.fakt ist doch die Baumaßnahme wurde rechtzeitig angekündigt und wer das eben ob bewust oder unbewust ignoriert ist selber schuld.
Wolfi65
20.12.2013, 08:46 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema des Beitrags
Paulinchen
20.12.2013, 14:03 Uhr
Hier ist sie, die Gesetzesgrundlage!
Das Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen vom 8. November 1968 wurde mit dem Ziel abgeschlossen, die Verkehrszeichen für den Straßenverkehr international zu vereinheitlichen. Dies erleichtert den länderübergreifenden Verkehr und verbessert die Verkehrssicherheit. Die vereinheitlichten Piktogramme erleichterten das internationale Erfassen und Verstehen von Straßenschildern. Neben Verkehrszeichen wurden auch Lichtsignalanlagen und Fahrbahnmarkierungen standardisiert. Das Übereinkommen wurde auf einer UN-Konferenz vom 7. Oktober bis 8. November 1968 in Wien beschlossen und trat am 6. Juni 1978 in Kraft. Die Konferenz beschloss auch die Wiener Straßenverkehrskonvention, welche internationale Straßenverkehrsregeln vereinheitlichte.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)