Mo, 18:04 Uhr
03.05.2004
Schaum in Mühlhausen
Nordhausen (nnz). Nordhausen soll Oberzentrum werden, Nordhausen soll neuer Sitz des Landgerichts werden. Das eine will die Thüringer Landesregierung, das andere die SPD-Kreistagsfraktion in Nordhausen. Beides zusammen brachte den Mühlhäuser Oberbürgermeister Hans-Dieter Dörbaum ein bisschen auf die politische Palme...
Und so argumentierte Dörbaum denn heute auch, warum Mühlhausen wesentlich besser als Sitz eines Landgerichts in Nordthüringen geeignet wäre als Nordhausen. Zitat aus einer Presseerklärung: Das Landgericht ist in Mühlhausen fest etabliert. Seine Erreichbarkeit aus den Bezirken der zugeordneten Amtsgerichte ist in Mühlhausen besser, als sie es im äußersten Norden Thüringens gelegenen Nordhausen wäre. Durch das Landgericht haben in Mühlhausen zahlreiche seiner Beschäftigten eine neue Heimat gefunden und zum Teil hier auch ein Eigenheim gebaut oder Wohneigentum geschaffen. Im Zusammenhang mit dem Landgericht sind auch zahlreiche Rechtsanwälte in der Stadt ansässig geworden.
Es gibt keinen vernünftigen Grund für eine Verlagerung des Landgerichtes, die für den Kreis und die Stadt fatale wirtschaftliche und soziale Folgen hätte. Eine Destabilisierung der Situation im Unstrut-Hainich-Kreis hätte auch für den Freistaat insgesamt negative Folgen. Das Land muss für die gleichmäßige Entwicklung seiner Teile sorgen, keineswegs darf die Entwicklung einer Region zu Lasten und auf Kosten einer anderen erfolgen.
Soweit ist das alles vielleicht auch aus Nordhäuser Sicht durchaus verständlich, der SPD-Vorstoß nicht allzu ernst gemeint und vielleicht mit wahltaktischen Nuancen behaftet. Doch der Mühlhäuser OB treibt es mit Nordhausen ein wenig weiter. Er streitet der Rolandstadt den Anspruch auf Oberzentrum ab. Grundtenor: Wenn Nordhausen, dann bitteschön auch Mühlhausen.
Die Planungsregion Nordthüringen verfügte mit den Städten Mühlhausen und Nordhausen von Anfang an über zwei annähernd gleich große und gleich leistungsfähige Zentren für ihren nordöstlichen und ihren südwestlichen Teil. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Mühlhausen und Nordhausen sind also im Landesentwicklungsplan gleich zu behandeln und mit dem gleichen zentralörtlichen Status zu versehen, zumal sich Mühlhausen in den letzten Jahren in seiner Entwicklung als stabiler erwiesen hat und einen geringeren Bevölkerungsrückgang und einen geringeren Arbeitsplatzverlust als Nordhausen zu verzeichnen hatte, argumentiert Dörbaum.
Während nach Angaben des Statischen Landesamtes die Einwohnerzahl Mühlhausens zwischen 1996 und 2000 um 1,2 % gesunken sei, soll sie sich in Nordhausen im gleichen Zeitraum um 4,2% reduziert haben. Eine ähnliche Entwicklung sehen die Mühlhäuser auch bei der Zahl der Beschäftigten und machen einen fehlenden wirtschaftlichen Impuls für die Rolandstadt aus, der durch das Oberzentrum nun mit aller Macht ausgeglichen werden solle.
Und eigentlich sollte alles beim Alten bleiben, ist man im Mühlhäuser Rathaus überzeugt, es habe sich so schön eingespielt. Und man erinnerte heute an das damals: Da die territoriale Einheit Thüringens längst gefestigt und in keiner Weise gefährdet ist, entfällt das politische Argument für die vierte Planungsregion, zumal eine neue, aus den bisherigen Planungsregionen Nord- und Mittelthüringen zu bildende Planungsregion territorial keineswegs mit dem ehemaligen Bezirk Erfurt identisch wäre. Vielmehr wird gerade durch die Nordhäuser Ambitionen, Behörden aus anderen Städten nach Nordhausen zu ziehen und den Status des Verwaltungszentrums Nordthüringens, also der Bezirksstadt anzustreben, fatal an die Ära der Aufsplitterung Thüringens in Verwaltungsbezirke erinnert.
Und deshalb solle es künftig nur drei Planungsregionen in Thüringen geben, auf die im Norden könne verzichtet werden. Wenn es die Mühlhäuser Argumentationskette zugelassen hätte, dann könnten es auch nur zwei Regionen sein. Oder vielleicht nur eine? Bei allem Für und Wider sollte man in Mühlhausen nicht vergessen, dass zum Beispiel der Vorstoß in Sachen Landgericht aus der politischen und nicht aus der kommunalen Ecke kam. Und in punkto Oberzentrum der Gedanke aus Erfurt.
Autor: nnzUnd so argumentierte Dörbaum denn heute auch, warum Mühlhausen wesentlich besser als Sitz eines Landgerichts in Nordthüringen geeignet wäre als Nordhausen. Zitat aus einer Presseerklärung: Das Landgericht ist in Mühlhausen fest etabliert. Seine Erreichbarkeit aus den Bezirken der zugeordneten Amtsgerichte ist in Mühlhausen besser, als sie es im äußersten Norden Thüringens gelegenen Nordhausen wäre. Durch das Landgericht haben in Mühlhausen zahlreiche seiner Beschäftigten eine neue Heimat gefunden und zum Teil hier auch ein Eigenheim gebaut oder Wohneigentum geschaffen. Im Zusammenhang mit dem Landgericht sind auch zahlreiche Rechtsanwälte in der Stadt ansässig geworden.
Es gibt keinen vernünftigen Grund für eine Verlagerung des Landgerichtes, die für den Kreis und die Stadt fatale wirtschaftliche und soziale Folgen hätte. Eine Destabilisierung der Situation im Unstrut-Hainich-Kreis hätte auch für den Freistaat insgesamt negative Folgen. Das Land muss für die gleichmäßige Entwicklung seiner Teile sorgen, keineswegs darf die Entwicklung einer Region zu Lasten und auf Kosten einer anderen erfolgen.
Soweit ist das alles vielleicht auch aus Nordhäuser Sicht durchaus verständlich, der SPD-Vorstoß nicht allzu ernst gemeint und vielleicht mit wahltaktischen Nuancen behaftet. Doch der Mühlhäuser OB treibt es mit Nordhausen ein wenig weiter. Er streitet der Rolandstadt den Anspruch auf Oberzentrum ab. Grundtenor: Wenn Nordhausen, dann bitteschön auch Mühlhausen.
Die Planungsregion Nordthüringen verfügte mit den Städten Mühlhausen und Nordhausen von Anfang an über zwei annähernd gleich große und gleich leistungsfähige Zentren für ihren nordöstlichen und ihren südwestlichen Teil. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Mühlhausen und Nordhausen sind also im Landesentwicklungsplan gleich zu behandeln und mit dem gleichen zentralörtlichen Status zu versehen, zumal sich Mühlhausen in den letzten Jahren in seiner Entwicklung als stabiler erwiesen hat und einen geringeren Bevölkerungsrückgang und einen geringeren Arbeitsplatzverlust als Nordhausen zu verzeichnen hatte, argumentiert Dörbaum.
Während nach Angaben des Statischen Landesamtes die Einwohnerzahl Mühlhausens zwischen 1996 und 2000 um 1,2 % gesunken sei, soll sie sich in Nordhausen im gleichen Zeitraum um 4,2% reduziert haben. Eine ähnliche Entwicklung sehen die Mühlhäuser auch bei der Zahl der Beschäftigten und machen einen fehlenden wirtschaftlichen Impuls für die Rolandstadt aus, der durch das Oberzentrum nun mit aller Macht ausgeglichen werden solle.
Und eigentlich sollte alles beim Alten bleiben, ist man im Mühlhäuser Rathaus überzeugt, es habe sich so schön eingespielt. Und man erinnerte heute an das damals: Da die territoriale Einheit Thüringens längst gefestigt und in keiner Weise gefährdet ist, entfällt das politische Argument für die vierte Planungsregion, zumal eine neue, aus den bisherigen Planungsregionen Nord- und Mittelthüringen zu bildende Planungsregion territorial keineswegs mit dem ehemaligen Bezirk Erfurt identisch wäre. Vielmehr wird gerade durch die Nordhäuser Ambitionen, Behörden aus anderen Städten nach Nordhausen zu ziehen und den Status des Verwaltungszentrums Nordthüringens, also der Bezirksstadt anzustreben, fatal an die Ära der Aufsplitterung Thüringens in Verwaltungsbezirke erinnert.
Und deshalb solle es künftig nur drei Planungsregionen in Thüringen geben, auf die im Norden könne verzichtet werden. Wenn es die Mühlhäuser Argumentationskette zugelassen hätte, dann könnten es auch nur zwei Regionen sein. Oder vielleicht nur eine? Bei allem Für und Wider sollte man in Mühlhausen nicht vergessen, dass zum Beispiel der Vorstoß in Sachen Landgericht aus der politischen und nicht aus der kommunalen Ecke kam. Und in punkto Oberzentrum der Gedanke aus Erfurt.


