Do, 10:45 Uhr
12.09.2013
13 Millionen für den Staat
In Thüringen wurde im Jahr 2012 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13 Millionen Euro festgesetzt, 3,4 Millionen Euro weniger als ein Jahr zuvor. Weiter Einzelheiten wie immer in Ihren Nordthüringer Online-Zeitungen...
Nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden vom Finanzamt Gotha, welches in Thüringen für sämtliche Erbschafts- und Schenkungsteuerfestsetzungen zuständig ist, 1 322 relevante Steuerbescheide erteilt. Insgesamt wurde ein statistisch erfasster Vermögenswert von 103,5 Millionen Euro übertragen.
Nach Berücksichtigung der hohen Steuerbefreiungen und Freibeträge sowie der Vorerwerbe lag dem Fiskus für die Steuerermittlung ein steuerpflichtiger Erwerb von 58,7 Millionen Euro zugrunde. 86 Prozent der gesamten steuerpflichtigen Erwerbe gingen auf Erwerbe von Todes wegen zurück.
Der Gesamtwert der Nachlassgegenstände betrug 114,2 Millionen Euro. Dem gegenüber standen 16,4 Millionen Euro Nachlassverbindlichkeiten, sprich Erwerbslasten, die den Erwerb des Erben reduzierten, wie beispielsweise Hypotheken, Steuerschulden, Erbfallkosten oder Schulden.
Vererbt wurden überwiegend Bankguthaben. Somit ergab sich ein Reinnachlass von 97,8 Millionen Euro. Das große Erbe wurde in Thüringen eher selten angetreten. 69 Prozent der Nachlässe lagen unter 100 000 Euro. Lediglich in acht Fällen wurden 500.000 Euro und mehr an die Hinterbliebenen
vererbt.
Neben den Erwerben von Todes wegen kam es in Thüringen in 215 Fällen zu steuerpflichtigen Schenkungen zu Lebzeiten mit einem Gesamtwert von 13,5 Millionen Euro. Ermittelt wurde ein steuerlicher Erwerb von 8,4 Millionen Euro, auf deren Basis 1,7 Millionen Euro tatsächlich festgesetzt wurden.
In der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik ist aufgrund der hohen Freibeträge nur ein Teil aller Vermögensübertragungen enthalten. Basis der Angaben bildet das Festsetzungsjahr 2012, das heißt der Steuerentstehungszeitpunkt des Erbschafts- oder Schenkungsfalls kann bereits in den Vorjahren eingetreten sein. In den Angaben sind nur Erstfestsetzungen enthalten.
Autor: redNach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden vom Finanzamt Gotha, welches in Thüringen für sämtliche Erbschafts- und Schenkungsteuerfestsetzungen zuständig ist, 1 322 relevante Steuerbescheide erteilt. Insgesamt wurde ein statistisch erfasster Vermögenswert von 103,5 Millionen Euro übertragen.
Nach Berücksichtigung der hohen Steuerbefreiungen und Freibeträge sowie der Vorerwerbe lag dem Fiskus für die Steuerermittlung ein steuerpflichtiger Erwerb von 58,7 Millionen Euro zugrunde. 86 Prozent der gesamten steuerpflichtigen Erwerbe gingen auf Erwerbe von Todes wegen zurück.
Der Gesamtwert der Nachlassgegenstände betrug 114,2 Millionen Euro. Dem gegenüber standen 16,4 Millionen Euro Nachlassverbindlichkeiten, sprich Erwerbslasten, die den Erwerb des Erben reduzierten, wie beispielsweise Hypotheken, Steuerschulden, Erbfallkosten oder Schulden.
Vererbt wurden überwiegend Bankguthaben. Somit ergab sich ein Reinnachlass von 97,8 Millionen Euro. Das große Erbe wurde in Thüringen eher selten angetreten. 69 Prozent der Nachlässe lagen unter 100 000 Euro. Lediglich in acht Fällen wurden 500.000 Euro und mehr an die Hinterbliebenen
vererbt.
Neben den Erwerben von Todes wegen kam es in Thüringen in 215 Fällen zu steuerpflichtigen Schenkungen zu Lebzeiten mit einem Gesamtwert von 13,5 Millionen Euro. Ermittelt wurde ein steuerlicher Erwerb von 8,4 Millionen Euro, auf deren Basis 1,7 Millionen Euro tatsächlich festgesetzt wurden.
In der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik ist aufgrund der hohen Freibeträge nur ein Teil aller Vermögensübertragungen enthalten. Basis der Angaben bildet das Festsetzungsjahr 2012, das heißt der Steuerentstehungszeitpunkt des Erbschafts- oder Schenkungsfalls kann bereits in den Vorjahren eingetreten sein. In den Angaben sind nur Erstfestsetzungen enthalten.


