Fr, 14:12 Uhr
16.04.2004
nnz-Wahlkampf-Ecke: Ausbildung
Nordhausen (nnz). Viel ist zur Ausbildungsplatz-Umlage auch im Landkreis Nordhausen diskutiert worden. Jetzt meldet sich die Nordhäuser zu diesem Thema zu Wort.
Noch vor der Sommerpause soll das Berufsausbildungssicherungsgesetz im Bundestag verabschiedet werden. Da es sich um eine Sonderabgabe handelt, ist das Gesetz bis zum Jahr 2013 befristet, meint der Vorsitzende des SPD Nordhäuser Ortsvereins, Andreas Wieninger und meint weiter: Mit diesem Gesetz wollen wir zum einen die Berufsbildungschancen der jungen Generation sichern und zum anderen den Fachkräftenachwuchs fördern. Die Wirtschaft hat sich in den letzten Jahren zunehmend aus ihrer Verantwortung für die Bereitstellung betrieblicher Ausbildungsplätze zurückgezogen.
Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze habe sich seit dem Jahr 2000 um rund 11,5 Prozent verringert. Die Zahl der staatlich finanzierten Plätze ist entsprechend angestiegen.
Von den fast 2,1 Millionen Betrieben würden noch rund 23 Prozent ausbilden. Bei Fortsetzung dieses Trends sei bereits auf mittlere Sicht mit einem erheblichen Fachkräftemangel zu rechnen, der durch die demographische Entwicklung weiter verschärft werde, so der Sozialdemokrat.
Dem wolle die SPD mit dem Gesetz entgegenwirken. Nach dem Entwurf haben es die Arbeitgeber aber Jahr für Jahr selbst in der Hand, die Anwendung des Gesetzes durch Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Ausbildungsstellen zu verhindern, denn das Gesetz enthält keinen Automatismus, sondern das Kabinett entscheidet jährlich auf Grundlage der Lehrstellensituation zum 30. September, ob die Abgabe erhoben und die Förderung durchgeführt werden soll. Gefördert werden sollen dann vorrangig zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze.
Ausgenommen von der Abgabepflicht sind Kleinbetriebe mit zehn oder weniger Beschäftigten. Ausnahmen gibt es auch für Härtefälle, z.B. bei drohender Insolvenz. Darüber hinaus sind ausgenommen alle Arbeitgeber im Geltungsbereich von Tarifverträgen, die nach Zweck und Wirkung den Regelungen des Gesetzes gleichwertig sind, meinte Wieninger abschließend.
Autor: nnzNoch vor der Sommerpause soll das Berufsausbildungssicherungsgesetz im Bundestag verabschiedet werden. Da es sich um eine Sonderabgabe handelt, ist das Gesetz bis zum Jahr 2013 befristet, meint der Vorsitzende des SPD Nordhäuser Ortsvereins, Andreas Wieninger und meint weiter: Mit diesem Gesetz wollen wir zum einen die Berufsbildungschancen der jungen Generation sichern und zum anderen den Fachkräftenachwuchs fördern. Die Wirtschaft hat sich in den letzten Jahren zunehmend aus ihrer Verantwortung für die Bereitstellung betrieblicher Ausbildungsplätze zurückgezogen.
Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze habe sich seit dem Jahr 2000 um rund 11,5 Prozent verringert. Die Zahl der staatlich finanzierten Plätze ist entsprechend angestiegen.
Von den fast 2,1 Millionen Betrieben würden noch rund 23 Prozent ausbilden. Bei Fortsetzung dieses Trends sei bereits auf mittlere Sicht mit einem erheblichen Fachkräftemangel zu rechnen, der durch die demographische Entwicklung weiter verschärft werde, so der Sozialdemokrat.
Dem wolle die SPD mit dem Gesetz entgegenwirken. Nach dem Entwurf haben es die Arbeitgeber aber Jahr für Jahr selbst in der Hand, die Anwendung des Gesetzes durch Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Ausbildungsstellen zu verhindern, denn das Gesetz enthält keinen Automatismus, sondern das Kabinett entscheidet jährlich auf Grundlage der Lehrstellensituation zum 30. September, ob die Abgabe erhoben und die Förderung durchgeführt werden soll. Gefördert werden sollen dann vorrangig zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze.
Ausgenommen von der Abgabepflicht sind Kleinbetriebe mit zehn oder weniger Beschäftigten. Ausnahmen gibt es auch für Härtefälle, z.B. bei drohender Insolvenz. Darüber hinaus sind ausgenommen alle Arbeitgeber im Geltungsbereich von Tarifverträgen, die nach Zweck und Wirkung den Regelungen des Gesetzes gleichwertig sind, meinte Wieninger abschließend.
| Anmerkung der nnz-Redaktion: Die in der nnz-Wahlkampf-Ecke dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor. |


