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Di, 14:47 Uhr
06.08.2013

Antwort aus dem Rathaus

Matthias Mitteldorf hatte in einem Leserbrief in der nnz kritisiert, dass es bis dato noch keine Möglichkeit der Beantragung der Briefwahlunterlagen gibt. Dazu die Antwort aus dem Nordhäuser Rathaus...


Jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann zur Bundestagswahl sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn er einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellt. In der Stadt Nordhausen kann dieser Antrag im Wahlbüro der Stadtverwaltung schriftlich oder mündlich eingereicht werden.

Der Wahlverantwortliche (kein Wahlleiter) für die Stadt Nordhausen ist Thomas Joachimi, sein Stellvertreter Martin Kohlhase. Beide Wahlverantwortliche wurden nicht durch den Stadtrat gewählt, weil bei einer Bundestagswahl kein Stadtwahlleiter zu wählen ist. Die Namen der Wahlverantwortlichen wurden in der Stadtratssitzung am 27.03.2013 bekannt gegeben.

Seitdem wurden auch schon mehrere Anträge auf Erteilung eines Wahlscheines, hauptsächlich aus dem Ausland, entgegen genommen. Auch während der Urlaubszeit war mindestens einer der Wahlverantwortlichen im Dienst und somit erreichbar.
Weil das eigentliche Wahlbüro im Bürgersaal erst Ende August eingerichtet wird, können Anträge auf Aushändigung von Briefwahlunterlagen bei Herrn Joachimi in der Stadtverwaltung, Markt 1, Zimmer 104, per Fax (03631/69687594), per Mail (wahlbuero@nordhausen.de) oder in Briefform eingereicht werden.

Der Antragsteller muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von Herrn Joachimi unter 03631/696594 oder Herrn Kohlhase unter 03631/696461 .

Briefwahlunterlagen können zwar bereits jetzt beantragt, aber erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und nach dem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Das wird, wie bisher üblich, im Wahlbüro der Stadt Nordhausen (Bürgersaal) vom 2. September bis zum 20. September möglich sein. Wer zu dieser Zeit nicht in Nordhausen ist, kann sich die Unterlagen an seine Aufenthaltsadresse zusenden lassen.

Eine Pressemitteilung hierzu erfolgt etwa 14 Tage vorher. Man kann die Briefwahl auch direkt vor Ort, ähnlich wie in einem Sonderwahllokal, vornehmen. Das Wahlbüro im Neuen Rathaus ist im genannten Zeitraum zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Autor: red

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