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Di, 10:37 Uhr
30.07.2013

Schuldenfrei in die Krankenversicherung

Ab dem 1. August 2013 können sich Personen, die bisher keine Krankenversicherung hatten, wieder versichern, ohne mit hohen Nachforderungen der Krankenkassen rechnen zu müssen. Einzelheiten in den Nordthüringer Online-Zeitungen...


Die Nachzahlungen werden allen erlassen, die bis zum 31. Dezember 2013 eine Krankenversicherung beantragen. Grundlage ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 15.07.2013. Bisher musste mit Nachzahlungen von teilweise mehreren tausend Euro gerechnet werden. Das schreckte viele ab, einen Antrag bei einer Krankenversicherung zu stellen.

Hintergrund ist die allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Sie gilt seit April 2007 bei den gesetzlichen Kassen und seit 2009 in der privaten Krankenversicherung. Wer sich erst später versichert hat, musste bisher die Beiträge rückwirkend nachzahlen. Diese Nachzahlungspflicht fällt nun weg und es werden auch denjenigen die Schulden erlassen, die sich bereits wieder versichert haben.
Autor: red

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