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So, 09:44 Uhr
14.07.2013

Gut gewappnet in die Ferien

Endlich ist es so weit: Der Sommerurlaub steht vor der Tür, Eltern und Kinder fiebern den langersehnten Ferien entgegen. Geht es mit dem eigenen Auto ins Ausland, sollte die Reise besonders sorgfältig vorbereitet werden...


Neben einem einwandfreien technischen Zustand muss das Fahrzeug über ein Warndreieck und einen Verbandskasten verfügen. Abgelaufene sterile Inhaltsteile sollten ersetzt werden. Außerdem ist das Mitführen von Warnwesten für die ganze Familie zu empfehlen. Die Warnwestenpflicht ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt, das Fehlen von ausreichend vielen Warnwesten kann je nach Land teuer werden.

Darüber hinaus ist es wichtig, sich mit den jeweiligen Besonderheiten bei den Verkehrsvorschriften des Urlaubslands vertraut zu machen. In Spanien und Italien muss beispielsweise bei einem Fahrradträger am Heck eine Warntafel montiert werden. Zudem können Verkehrsverstöße wie Telefonieren am Steuer oder Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit hohen Bußgeldern belegt sein.

"Ebenso sollte vor Fahrtantritt unbedingt der Versicherungsumfang der abgeschlossenen Policen für das Auto kontrolliert werden", rät Markus Rehle, Leiter Produktmanagement Kraftfahrt bei der HDI Versicherung AG. Falls es bei einem Verkehrsunfall im Ausland zu Rechtsstreitigkeiten komme, sei beispielsweise eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung äußerst hilfreich.

Ein ratsamer Reisebegleiter

Unverzichtbar beim Verreisen mit dem eigenen Auto ist das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte (IVK oder auch grüne Karte genannt). Sie wird vom Versicherungsunternehmen ausgestellt, dient als Nachweis einer gültigen Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und enthält wichtige Daten zum Versicherungsumfang. Vielfach wird sie bei Grenzkontrollen verlangt. Die IVK gilt in Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten. "Ihre Gültigkeit sollte rechtzeitig vor Reiseantritt überprüft werden, denn die Bescheinigungen werden nur für eine begrenzte Zeit ausgestellt", betont Markus Rehle.

Daten & Fakten

"Die beim Mietwagen enthaltene Haftpflichtversicherung sollte möglichst eine Deckungssumme von mindestens acht Millionen Euro umfassen", rät Markus Rehle, Leiter Produktmanagement Kraftfahrt bei HDI. Eine Vollkaskoversicherung trete ein, wenn der Mieter des Autos einen Schaden am Fahrzeug fahrlässig selbst verursache. Falls die eigene, deutsche Kfz-Versicherung eine "Mallorca-Police" enthalte, bestehe bei Schäden, die man Dritten mit einem Mietwagen im Ausland fahrlässig zufüge, mindestens eine Absicherung in Höhe der Deckungssumme des deutschen Vertrags.
Autor: red

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