Mi, 16:05 Uhr
22.05.2013
An Gesellschaft teilhaben
Im Juni wird der Landkreis Nordhausen mit der Integrierten Teilhabeplanung starten, um Menschen mit Behinderung stärker als bislang am gemeinschaftlichen Leben beteiligen zu können. Dazu haben heute Landrätin Birgit Keller und Vertreter aller Anbieter von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung eine Projektvereinbarung unterzeichnet...
Anliegen der Integrierten Teilhabeplanung, kurz ITP, ist es, dass die persönlichen Ziele und der individuelle Unterstützungsbedarf der betreuten Menschen deutlicher in den Fokus rücken. Dabei wird für jeden Betroffenen ein einheitlicher Hilfeplan entwickelt. Dadurch verstärkt sich auch die Zusammenarbeit der Anbieter ambulanter und stationärer Eingliederungshilfe untereinander.
Betreuen beispielsweise mehrere Anbieter einen Menschen mit Behinderung, arbeiten diese nun alle gemeinsam nach einem einheitlichen Hilfeplan. Diesen Plan entwerfen die beteiligten Fachkräfte gemeinsam mit dem beeinträchtigten Menschen und legen darin anhand der gegenwärtigen Situation fest, wie er am besten unterstützt werden kann. Es werden lang- und kurzfristige Ziele formuliert und Lebensbereiche wie Alltagsbewältigung, Wohnen, Freizeitgestaltung, Bildung und Berufsleben berücksichtigt. Auf diese Weise soll der Plan dazu dienen, sich noch stärker den persönlichen Fähigkeiten des Menschen mit Behinderung zu widmen.
Die Hilfen sollen sich zukünftig dem Betroffenen anpassen und auf seine Lebenslage reagieren. Dafür brauchen wir die Partnerschaft mit allen Anbietern der Eingliederungshilfe. Wir wollen dieses besondere Netzwerk weiterknüpfen und gemeinsam noch enger stricken, um Menschen mit Behinderung besser unterstützen zu können, sagte Birgit Keller bei der Vertragsunterzeichnung.
Seit einem Jahr bereitet der Landkreis den ITP vor, der nun in einer Modellerprobungsphase startet. Das Land Thüringen will voraussichtlich ab 2014/15 den ITP flächendeckend als einheitliches Unterstützungsinstrument für alle Menschen mit Behinderung und beteiligten Träger einführen. Im Landkreis Nordhausen beteiligen sich alle neun Anbieter von Leistungen für Menschen mit Behinderungen, um gemeinsam die UN-Behindertenrechtskonvention zukünftig besser umsetzen zu können. Denn an die Leistungen der Eingliederungshilfe stellt die UN-Konvention für Rechte von Menschen mit Behinderung neue Anforderungen. Im Zentrum stehen der individuelle Hilfebedarf und das Selbstbestimmungsrecht - wichtig sind die persönlichen Vorstellungen der Betroffenen, ihre Wünsche und Ziele, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Hindernisse im Alltag. In einer regionalen Steuerungsgruppe, die sich bereits gegründet hat, wird sich der Landkreis nun regelmäßig mit den Anbietern austauschen und so noch enger verzahnen, um die Bedingungen für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln.
Autor: redAnliegen der Integrierten Teilhabeplanung, kurz ITP, ist es, dass die persönlichen Ziele und der individuelle Unterstützungsbedarf der betreuten Menschen deutlicher in den Fokus rücken. Dabei wird für jeden Betroffenen ein einheitlicher Hilfeplan entwickelt. Dadurch verstärkt sich auch die Zusammenarbeit der Anbieter ambulanter und stationärer Eingliederungshilfe untereinander.
Betreuen beispielsweise mehrere Anbieter einen Menschen mit Behinderung, arbeiten diese nun alle gemeinsam nach einem einheitlichen Hilfeplan. Diesen Plan entwerfen die beteiligten Fachkräfte gemeinsam mit dem beeinträchtigten Menschen und legen darin anhand der gegenwärtigen Situation fest, wie er am besten unterstützt werden kann. Es werden lang- und kurzfristige Ziele formuliert und Lebensbereiche wie Alltagsbewältigung, Wohnen, Freizeitgestaltung, Bildung und Berufsleben berücksichtigt. Auf diese Weise soll der Plan dazu dienen, sich noch stärker den persönlichen Fähigkeiten des Menschen mit Behinderung zu widmen.
Die Hilfen sollen sich zukünftig dem Betroffenen anpassen und auf seine Lebenslage reagieren. Dafür brauchen wir die Partnerschaft mit allen Anbietern der Eingliederungshilfe. Wir wollen dieses besondere Netzwerk weiterknüpfen und gemeinsam noch enger stricken, um Menschen mit Behinderung besser unterstützen zu können, sagte Birgit Keller bei der Vertragsunterzeichnung.
Seit einem Jahr bereitet der Landkreis den ITP vor, der nun in einer Modellerprobungsphase startet. Das Land Thüringen will voraussichtlich ab 2014/15 den ITP flächendeckend als einheitliches Unterstützungsinstrument für alle Menschen mit Behinderung und beteiligten Träger einführen. Im Landkreis Nordhausen beteiligen sich alle neun Anbieter von Leistungen für Menschen mit Behinderungen, um gemeinsam die UN-Behindertenrechtskonvention zukünftig besser umsetzen zu können. Denn an die Leistungen der Eingliederungshilfe stellt die UN-Konvention für Rechte von Menschen mit Behinderung neue Anforderungen. Im Zentrum stehen der individuelle Hilfebedarf und das Selbstbestimmungsrecht - wichtig sind die persönlichen Vorstellungen der Betroffenen, ihre Wünsche und Ziele, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Hindernisse im Alltag. In einer regionalen Steuerungsgruppe, die sich bereits gegründet hat, wird sich der Landkreis nun regelmäßig mit den Anbietern austauschen und so noch enger verzahnen, um die Bedingungen für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln.



