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Mi, 07:52 Uhr
22.05.2013

nnz-Forum: Für Freiheit bezahlen?

Die nnz-online berichtete im November 2011 über Jens Körner und dessen Ärger mit den Behörden in Nordhausen. Das war vor eineinhalb Jahren...


Am 13. Dezember 2011 leistete ich einen Widerspruch gegen die Gebührenfestsetzung der Ausnahmegenehmigung. Nun bekam ich am 14. Mai 2013 ein Schreiben vom Thüringer Landesverwaltungsamt mit dem Inhalt, dass mein Widerspruch zur zuständigen Bearbeitung übergeben wurde. Ich ahne schon, was dabei herauskommt - ich muss sicherlich für eine Befreiung bezahlen.

Hintergrund: Als ich noch in der Stadt Neckarsulm (Baden-Württemberg) wohnte, bekam ich jährlich von der Genehmigungsbehörde der Stadt eine Ausnahmegenehmigung, die mich von der Pflicht, den Sicherheitsgurt anzulegen entbunden hat. Im beigefügten Schreiben stand der Satz "Für diese Ausnahmegenehmigung wird keine Gebühr erhoben (§5 Abs. 6 Geb-OSt)." Wohlgemerkt - hätte ich bis 28.02.2012 noch in dieser Stadt gewohnt, hätte ich eine unbefristete Ausnahmegenehmigung für ganz Deutschland geltend bekommen.

Die Genehmigungsbehörde (Ordnungsamt) der Stadt Nordhausen hat mir nun auch eine Gurtbefreiung ausgestellt (befristet bis 28.02.2015 - also drei Jahre) und hat mir dafür eine Gebühr von 11 EUR festgesetzt und zusätzlich die Gebühren für die förmliche Zustellung in Rechnung gestellt. Daraufhin habe ich einen Widerspruch geleistet und den Ausweis an die Stadt zurück geschickt mit der Begründung, dass ich auf die Ausnahmegenehmigung verzichte. Prompt hat mir die Stadt den Ausweis wieder zugestellt - ich könne nicht verzichten, weil ich ja einen Antrag gestellt habe.

Ich bin der Meinung, dass wenn die StVO in der gesamten Bundesrepublik gilt, es dafür einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog gibt, sollte auch die Gebührensatzung für Ausnahmegenehmigungen einheitlich sein. Es kann nicht sein, dass ich die Befreiung in Baden-Württemberg gebührenfrei bekomme, aber in Thüringen für meine Freiheit bezahlen muss. Wenn ich berechne - ich lebe noch 30 Jahre - dann sind das bei der derzeitigen Gebührenfestsetzung 110 Euro für die Freiheit!

Nun bleibt noch zu erwähnen, dass ich die Befreiung von der Gurtpflicht nur aus gesundheitlichen Gründen, die ärztlich attestiert sind, bekommen habe. Ich bin mir der Gefahren des (Mit)Fahrens ohne Gurt bewusst. Jedoch kann das Anlegen des Gurtes für mich in einigen Fällen sogar lebensgefährlich sein. Sollte irgend einmal die Gurtpflicht in Bussen und Bahnen eingeführt werden, darf ich nur noch zu Fuß gehen. Oder ich muss auf Lebenszeit für meine Befreiung bezahlen - oder wieder nach Baden-Württemberg ziehen.
Jens Körner (1974), Nordhausen
Autor: red

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Kommentare
Retupmoc
22.05.2013, 09:26 Uhr
Rechnungen
Sehr geehrter Herr Körner, Ihre Rechnung entbehrt jeder Grundlage. Ich wette, das mindestens alle 6 Jahre eine Gebührenerhöhung kommt.
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