Mi, 14:07 Uhr
15.05.2013
Chancen für alle
In der kommenden Woche schließt der Landkreis Nordhausen eine Projektvereinbarung mit neun Anbietern von Leistungen für Menschen mit Behinderungen, um die UN-Behindertenrechtskonvention zukünftig besser umsetzen zu können. Gemeinsam wollen die Partner die Integrierte Teilhabeplanung, kurz ITP, umsetzen...
Denn speziell im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung stellt die UN-Konvention für Rechte von Menschen mit Behinderung neue Anforderungen an die Leistungen. Im Zentrum stehen der individuelle Hilfebedarf und das Selbstbestimmungsrecht - wichtig sind die persönlichen Vorstellungen der Betroffenen von der Teilhabe an der Gemeinschaft, ihre Wünsche und Ziele, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Hindernisse im Alltag.
Auf Basis dessen wird ein passgenaues, flexibles und individuelles Hilfsangebot gestrickt - in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Freizeit. Entgegen der früheren Auffassung, dass Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft integriert werden müssen und dafür entsprechende Einrichtungen und Dienste geschaffen wurden, ist der aktuelle Leitgedanke aller Unterstützung die Inklusion, so Elke Schnabel, Leiterin des Sozialen Diensts.
Das bedeutet, behinderte Menschen in die Mitte der Gesellschaft zu holen und mit Ihnen gleichberechtigt und selbstbestimmt in allen Lebensbereichen zusammenzuleben. Behinderte Menschen stärken, Chancengleichheit sicherstellen, Selbstbestimmung fördern, Diskriminierung vermeiden - das sind nur einige Schlagworte aus der UN-Behindertenrechtskonvention, die in allen Bereichen des täglichen Lebens umzusetzen sind. Sicher ist allen bewusst, dass so ein Ziel nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann, sondern das es ein Prozess ist, bis die Lebensumstände so gestaltet werden, dass beeinträchtigte Menschen ohne bauliche oder gedankliche Barrieren als gleichberechtigte Mitglieder an der Gesellschaft teilhaben können.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Integrierte Teilhabeplanung genutzt. Über die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung wird auf vielen Fach- und Sachebenen diskutiert, weiß Elke Schnabel. Im Landkreis Nordhausen soll der Prozess der Stärkung der Selbstbestimmung und der Rechte für Menschen mit Handicaps zusätzlich unterstützt und vorangetrieben werden. So sind das Landratsamt und insbesondere der Soziale Dienst der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie alle Träger, die Leistungen für Menschen mit Behinderungen anbieten, seit Juni 2012 Modellregion zur Erprobung der Integrierten Teilhabeplanung in Thüringen.
ITP ist grundsätzlich für alle erwachsenen Menschen mit Behinderung anwendbar und dient dazu, den individuell notwendigen Hilfebedarf zu ermitteln. Das Institut für Personenzentrierte Hilfen gGmbH in Fulda entwickelte dieses Verfahren und setzte dabei den Schwerpunkt auf den Menschen mit seinen individuellen Fähigkeiten, Ressourcen und Beeinträchtigungen. Zukünftig sollen die beteiligten Fachkräfte mit dem beeinträchtigten Menschen gemeinsam einen Plan entwerfen, wie er am besten unterstützt werden kann.
Die gemeinsame Analyse der gegenwärtigen Situation soll dazu führen, Lebensziele sowie befristete Vereinbarungsziele zu formulieren. Dabei werden die Lebensbereiche Alltagsbewältigung, Wohnen, Freizeitgestaltung, Bildung und Berufsleben berücksichtigt. Auf diese Weise soll der Plan dazu dienen, sich noch stärker den persönlichen Voraussetzungen des behinderten Menschen zu widmen und diese Erkenntnisse in die Unterstützungsleistung durch einen Träger einfließen zu lassen. Die Hilfen sollen sich zukünftig den betroffenen Menschen anpassen und auf seine Lebenslage reagieren. Mit der Einführung des ITP wird angestrebt, in ganz Thüringen ein einheitliches Hilfebedarfsfeststellungsverfahren zu etablieren.
Bisher wurde die Erprobungszeit im Landkreis Nordhausen genutzt, den Start des ITP vorzubereiten. So gab es viele Gespräche zwischen dem Sozialen Dienst des Landratsamtes und den hilfeleistenden Stellen mit dem Ziel, den ITP fachgerecht und einheitlich für alle Menschen mit Behinderung anzuwenden. Alle Beteiligten wurden zudem geschult, um die umfangreiche Handhabung des ITP fachlich gewährleisten zu können. Ab 1. Juni beginnt die praktische Umsetzung des ITP.
Weitere Informationen zu den Rechten von Menschen mit Behinderung sowie Unterstützungsmöglichkeiten auf www.einfach-teilhaben.de.
Autor: redDenn speziell im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung stellt die UN-Konvention für Rechte von Menschen mit Behinderung neue Anforderungen an die Leistungen. Im Zentrum stehen der individuelle Hilfebedarf und das Selbstbestimmungsrecht - wichtig sind die persönlichen Vorstellungen der Betroffenen von der Teilhabe an der Gemeinschaft, ihre Wünsche und Ziele, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Hindernisse im Alltag.
Auf Basis dessen wird ein passgenaues, flexibles und individuelles Hilfsangebot gestrickt - in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Freizeit. Entgegen der früheren Auffassung, dass Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft integriert werden müssen und dafür entsprechende Einrichtungen und Dienste geschaffen wurden, ist der aktuelle Leitgedanke aller Unterstützung die Inklusion, so Elke Schnabel, Leiterin des Sozialen Diensts.
Das bedeutet, behinderte Menschen in die Mitte der Gesellschaft zu holen und mit Ihnen gleichberechtigt und selbstbestimmt in allen Lebensbereichen zusammenzuleben. Behinderte Menschen stärken, Chancengleichheit sicherstellen, Selbstbestimmung fördern, Diskriminierung vermeiden - das sind nur einige Schlagworte aus der UN-Behindertenrechtskonvention, die in allen Bereichen des täglichen Lebens umzusetzen sind. Sicher ist allen bewusst, dass so ein Ziel nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann, sondern das es ein Prozess ist, bis die Lebensumstände so gestaltet werden, dass beeinträchtigte Menschen ohne bauliche oder gedankliche Barrieren als gleichberechtigte Mitglieder an der Gesellschaft teilhaben können.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Integrierte Teilhabeplanung genutzt. Über die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung wird auf vielen Fach- und Sachebenen diskutiert, weiß Elke Schnabel. Im Landkreis Nordhausen soll der Prozess der Stärkung der Selbstbestimmung und der Rechte für Menschen mit Handicaps zusätzlich unterstützt und vorangetrieben werden. So sind das Landratsamt und insbesondere der Soziale Dienst der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie alle Träger, die Leistungen für Menschen mit Behinderungen anbieten, seit Juni 2012 Modellregion zur Erprobung der Integrierten Teilhabeplanung in Thüringen.
ITP ist grundsätzlich für alle erwachsenen Menschen mit Behinderung anwendbar und dient dazu, den individuell notwendigen Hilfebedarf zu ermitteln. Das Institut für Personenzentrierte Hilfen gGmbH in Fulda entwickelte dieses Verfahren und setzte dabei den Schwerpunkt auf den Menschen mit seinen individuellen Fähigkeiten, Ressourcen und Beeinträchtigungen. Zukünftig sollen die beteiligten Fachkräfte mit dem beeinträchtigten Menschen gemeinsam einen Plan entwerfen, wie er am besten unterstützt werden kann.
Die gemeinsame Analyse der gegenwärtigen Situation soll dazu führen, Lebensziele sowie befristete Vereinbarungsziele zu formulieren. Dabei werden die Lebensbereiche Alltagsbewältigung, Wohnen, Freizeitgestaltung, Bildung und Berufsleben berücksichtigt. Auf diese Weise soll der Plan dazu dienen, sich noch stärker den persönlichen Voraussetzungen des behinderten Menschen zu widmen und diese Erkenntnisse in die Unterstützungsleistung durch einen Träger einfließen zu lassen. Die Hilfen sollen sich zukünftig den betroffenen Menschen anpassen und auf seine Lebenslage reagieren. Mit der Einführung des ITP wird angestrebt, in ganz Thüringen ein einheitliches Hilfebedarfsfeststellungsverfahren zu etablieren.
Bisher wurde die Erprobungszeit im Landkreis Nordhausen genutzt, den Start des ITP vorzubereiten. So gab es viele Gespräche zwischen dem Sozialen Dienst des Landratsamtes und den hilfeleistenden Stellen mit dem Ziel, den ITP fachgerecht und einheitlich für alle Menschen mit Behinderung anzuwenden. Alle Beteiligten wurden zudem geschult, um die umfangreiche Handhabung des ITP fachlich gewährleisten zu können. Ab 1. Juni beginnt die praktische Umsetzung des ITP.
Weitere Informationen zu den Rechten von Menschen mit Behinderung sowie Unterstützungsmöglichkeiten auf www.einfach-teilhaben.de.

