Mi, 10:10 Uhr
17.03.2004
Laut schreien und Recht haben
Nordhausen (nnz). In der letzten Woche gab die Thüringer Datenschutzbeauftragte Silva Liebaug den Datenschutzbericht 2002 und 2003 heraus. Auf über 300 Seiten sind die Rechtsverstöße der Thüringer Behörden im Bereich des Datenschutzes aufgelistet. Doch der Landkreis Nordhausen kommt gut weg.
Der 1. Beigeordnete des Landkreises, Matthias Jendricke (SPD), freute sich über diesen Umstand, denn die Liebaug hatte sich auch zur Videoüberwachung der Containerplätze folgendermaßen geäußert: Ebenfalls aufgrund einer Pressemitteilung wurde ich darauf aufmerksam, dass durch ein Landratsamt zwei Wertstoffcontainerstellplätze mit einer Videoanlage überwacht wurden. Ich wandte mich an die verantwortliche Stelle mit der Bitte um Mitteilung, welche Art von Videoüberwachung zur Anwendung kommt und ob die gemäß § 26 Satz 1 Nr. 1 OBG erforderlichen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung überhaupt erfüllt sind.
In diesem Fall konnte das Landratsamt durch das Vorlegen von Protokollen und Fotos von den stark verunreinigten Containerstandplätzen ausreichend darlegen, dass grundsätzlich eine Videoüberwachung als zulässig zu erachten war. Nach Angaben des Landratsamtes wurde die Videoüberwachung nur vier bzw. sechs Wochen lang durchgeführt und danach eingestellt. Da sich mit der Abnahme der Verunreinigungen auf beiden Plätzen ein deutlicher Erfolg eingestellt hätte, war das Ziel der Videoüberwachung erreicht worden und ein weiterer Einsatz daher nicht geplant.
Im Nachgang zeigt sich nun, dass die Vorwürfe des Vorsitzenden der Jungen Liberalen im Landkreis Nordhausen, Marcel Hardrath, gegen die Videoüberwachung in der nnz völlig zu Unrecht waren. Die Liberalen hatten in diesem Zusammenhang der Kreisverwaltung eine drastische Einschränkung der Persönlichkeitsrechte vorgeworfen und sprachen von unberechtigter Dauerbespitzelung der Bürger. Der Datenschutzbeauftragte des Landratsamtes Nordhausen, Rechtsreferent Hans-Ullrich Schilling, meinte jetzt zu den damaligen Presseveröffentlichungen der Jungen Liberalen: Nicht der am lautesten schreit, muss auch immer Recht haben.
Autor: nnzDer 1. Beigeordnete des Landkreises, Matthias Jendricke (SPD), freute sich über diesen Umstand, denn die Liebaug hatte sich auch zur Videoüberwachung der Containerplätze folgendermaßen geäußert: Ebenfalls aufgrund einer Pressemitteilung wurde ich darauf aufmerksam, dass durch ein Landratsamt zwei Wertstoffcontainerstellplätze mit einer Videoanlage überwacht wurden. Ich wandte mich an die verantwortliche Stelle mit der Bitte um Mitteilung, welche Art von Videoüberwachung zur Anwendung kommt und ob die gemäß § 26 Satz 1 Nr. 1 OBG erforderlichen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung überhaupt erfüllt sind.
In diesem Fall konnte das Landratsamt durch das Vorlegen von Protokollen und Fotos von den stark verunreinigten Containerstandplätzen ausreichend darlegen, dass grundsätzlich eine Videoüberwachung als zulässig zu erachten war. Nach Angaben des Landratsamtes wurde die Videoüberwachung nur vier bzw. sechs Wochen lang durchgeführt und danach eingestellt. Da sich mit der Abnahme der Verunreinigungen auf beiden Plätzen ein deutlicher Erfolg eingestellt hätte, war das Ziel der Videoüberwachung erreicht worden und ein weiterer Einsatz daher nicht geplant.
Im Nachgang zeigt sich nun, dass die Vorwürfe des Vorsitzenden der Jungen Liberalen im Landkreis Nordhausen, Marcel Hardrath, gegen die Videoüberwachung in der nnz völlig zu Unrecht waren. Die Liberalen hatten in diesem Zusammenhang der Kreisverwaltung eine drastische Einschränkung der Persönlichkeitsrechte vorgeworfen und sprachen von unberechtigter Dauerbespitzelung der Bürger. Der Datenschutzbeauftragte des Landratsamtes Nordhausen, Rechtsreferent Hans-Ullrich Schilling, meinte jetzt zu den damaligen Presseveröffentlichungen der Jungen Liberalen: Nicht der am lautesten schreit, muss auch immer Recht haben.

