Mo, 06:15 Uhr
22.04.2013
nnz-Interview: Kein Gips mehr auf die Halden
Die Betreiber von Kalihalden in Nordthüringen laufen Sturm. Vor allem gegen ein Gutachten, das vor Jahren in Auftrag gegeben wurde und dessen Umsetzung ihren Angaben zufolge verheerende ökologische und wirtschaftliche Auswirkungen haben soll. Wir haben bei Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz (CDU) exklusiv nachgefragt...
nnz: Es gibt Unruhe bei den Betreibern der Kalihalden. Offensichtlich wurde die entsprechende Handlungsgrundlage, die Kalihaldenrichtlinie geändert. Warum?
Reinholz: Die Kalihaldenrichtlinie war eine interne Dienstanweisung, deren Gültigkeit am 31. Dezember 2011 ausgelaufen ist. Die Rechtsprechung der vergangenen Jahre zur Rekultivierung von Bergbauflächen hat gezeigt, dass bei der Verfüllung von Tagebauen und der Wiederherstellung von Böden das Bodenschutzrecht angewandt werden muss. Wir haben deshalb 2011 in einem Rechtsgutachten prüfen lassen, ob diese rechtlichen Schlussfolgerungen auch auf die Wiedernutzbarmachung der Kalihalden übertragen werden müssen, da bei der Abdeckung ebenfalls Boden hergestellt wird.
Der Gutachter kam bei seiner Arbeit zu dem Ergebnis, dass die Vorschriften des Bodenschutzrechtes bei der Herstellung der Abdeckungsschicht zu beachten sind. Bei der Genehmigung darf das Bergamt zukünftig nicht mehr auf die alte, für alle Halden geltende generalisierte Stoffliste zurückgreifen, die ein wesentliches Element der Kalihaldenrichtlinie war. Deshalb konnte die Kalihaldenrichtlinie nicht erneuert werden.
nnz: Was ändert sich konkret für die Haldenbetreiber?
Reinholz: Zuerst einmal änderte sich für die Haldenbetreiber durch den Wegfall der Kalihaldenrichtlinie nichts, da sie zu diesem Zeitpunkt über rechtskräftige Genehmigungen für ihre Rekultivierungsarbeiten verfügten. Die Haldenbetreiber wurden im vergangenem Frühjahr darüber informiert, dass bei der Erarbeitung der Betriebspläne für den Zeitraum 2013-2015 die Belange des Bodenschutzes zu berücksichtigen und eine standortbezogene Stoffliste vorzulegen sind.
Diese standortbezogene Stoffliste bietet die Möglichkeit, bei der Prüfung der Zulässigkeit einzelner Materialien die bereits im Umfeld der Halden vorhandenen natürlichen Stoffkonzentrationen zu berücksichtigen. Das bedeutet aber, dass der Genehmigungsantrag, der Betriebsplan, genauer auf die Gegebenheiten der jeweiligen Halde eingehen muss und damit umfangreicher wird. Das wird jedoch nur einmalig mehr Aufwand verursachen. Die Verfahren und die Nachweise bezüglich der Annahme und des Einbaus der Stoffe bleiben nahezu gleich. Sechs von bisher 32 zulässigen Stoffen dürfen aber nicht mehr verwendet werden. Für die obere, durchwurzelbare Bodenschicht sind zukünftig deutlich strengere Anforderungen einzuhalten.
Über einzelne Details wird derzeit mit den Haldenbetreibern noch gesprochen. Die Geltungsdauer der bestehenden Betriebspläne wurde von uns unbürokratisch um drei Monate verlängert, damit die notwendigen Entscheidungen ohne Zeitdruck getroffen werden können.
nnz: Wie schätzen Sie die bisherige Tätigkeit der Haldenabdeckung ein?
Reinholz: Die seit etwa 20 Jahren an den Standorten Bleicherode, Menteroda, Roßleben, Sollstedt und Sondershausen praktizierte Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalden der ehemaligen DDR-Kaliindustrie ist sehr erfolgreich. Das vorrangige Ziel ist die Verminderung des Salzaustrages aus den Halden in das Grundwasser und die Vorflut. Der Anteil der bis heute vollständig abgedeckten Haldenflächen an der Gesamtfläche der Halden beträgt standortabhängig zwischen 6 und 75 %. Zwischenabdeckungen sind bereits auf mehr als 50 % der Haldenflächen aufgebracht. Die Arbeiten wurden durch die Kalihaldenbetreiber den Anforderungen der Thüringer Kalihaldenrichtlinie gemäß ausgeführt. Eiine Wirkung der Abdeckung hinsichtlich einer Minderung der Salzbelastung ist bereits an mehreren Standorten nachweisbar.
nnz: Die Betreiber befürchten nun das wirtschaftlich Aus. Wie sehen Sie das?
Reinholz: Geschäftszahlen der privaten Haldenbetreiber liegen uns nicht vor. Eine Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Anpassungen für die Betreiber der Halden kann durch das Umweltministerium deshalb nicht getroffen werden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass durch den Wegfall der Regelungen der Kalihaldenrichtlinie hin zu einer Einzelfallzulassung je Haldenstandort auf Basis des derzeit gültigen Boden- und Wasserrechtes sechs der bisher 32 auf die Halden aufgebrachten Stoffgruppen nicht mehr zur Verfügung stehen. Das ist notwendig, um den gestiegenen Anforderungen des Bodenschutzes gerecht zu werden.
nnz: Welche Stoffgruppen sind es denn konkret?
Reinholz: Gips, oder hochoffiziell Baustoffe auf Gipsbasis, dürfen beispielsweise nicht mehr auf die Halden, da sie künftig recycelt werden sollen. Dazu diverse Klärschlämme, gebrauchte Schleifmittel und Abfälle aus der Kanalreinigung.
nnz: Die bisherige Kritik der Haldenbetreiber richtet sich auch gegen die Dicke des Materials, das die Halde letztlich abschließen soll...
Reinholz: Es wird auch weiterhin zuerst eine technische Schicht zur Profilierung der Halde aufgetragen, deren Dicke selbstverständlich flexibel sein wird. Neu ist, dass die oberste Deckschicht eine Höhe von zwei Metern haben muss. Sie soll möglichst viel Wasser speichern. Ganz oben muss natürlich sauberer Mutterboden aufgebracht werden, damit zum Schluss die neue” Halde bepflanzt werden kann. Es gibt sicher auch weitere Technologien, ob die jedoch wirtschaftlicher sind, das müssen die Unternehmen selbst entscheiden.
nnz: Sind aus Ihrer Sicht Arbeitsplätze gefährdet? Wenn ja, wie viele?
Reinholz: Mir liegen keinen Informationen zur gesamtwirtschaftlichen Lage der einzelnen Haldenbetreiber vor. Je Haldenstandort sind zwischen 8 und 18 Beschäftigte mit den Arbeiten zur Haldenabdeckung befasst. Wir sind an einer Weiterführung der Rekultivierung interessiert. Umweltschutz und Arbeitsplatzerhaltung müssen sich nicht widersprechen. Dazu müssen wir gemeinsam mit den Haldenbetreibern Lösungen finden. Und ich bin zuversichtlich, dass dies gelingen wird.
nnz: Herr Reinholz, wir danken für das Gespräch
Autor: rednnz: Es gibt Unruhe bei den Betreibern der Kalihalden. Offensichtlich wurde die entsprechende Handlungsgrundlage, die Kalihaldenrichtlinie geändert. Warum?
Reinholz: Die Kalihaldenrichtlinie war eine interne Dienstanweisung, deren Gültigkeit am 31. Dezember 2011 ausgelaufen ist. Die Rechtsprechung der vergangenen Jahre zur Rekultivierung von Bergbauflächen hat gezeigt, dass bei der Verfüllung von Tagebauen und der Wiederherstellung von Böden das Bodenschutzrecht angewandt werden muss. Wir haben deshalb 2011 in einem Rechtsgutachten prüfen lassen, ob diese rechtlichen Schlussfolgerungen auch auf die Wiedernutzbarmachung der Kalihalden übertragen werden müssen, da bei der Abdeckung ebenfalls Boden hergestellt wird.
Der Gutachter kam bei seiner Arbeit zu dem Ergebnis, dass die Vorschriften des Bodenschutzrechtes bei der Herstellung der Abdeckungsschicht zu beachten sind. Bei der Genehmigung darf das Bergamt zukünftig nicht mehr auf die alte, für alle Halden geltende generalisierte Stoffliste zurückgreifen, die ein wesentliches Element der Kalihaldenrichtlinie war. Deshalb konnte die Kalihaldenrichtlinie nicht erneuert werden.
nnz: Was ändert sich konkret für die Haldenbetreiber?
Reinholz: Zuerst einmal änderte sich für die Haldenbetreiber durch den Wegfall der Kalihaldenrichtlinie nichts, da sie zu diesem Zeitpunkt über rechtskräftige Genehmigungen für ihre Rekultivierungsarbeiten verfügten. Die Haldenbetreiber wurden im vergangenem Frühjahr darüber informiert, dass bei der Erarbeitung der Betriebspläne für den Zeitraum 2013-2015 die Belange des Bodenschutzes zu berücksichtigen und eine standortbezogene Stoffliste vorzulegen sind.
Diese standortbezogene Stoffliste bietet die Möglichkeit, bei der Prüfung der Zulässigkeit einzelner Materialien die bereits im Umfeld der Halden vorhandenen natürlichen Stoffkonzentrationen zu berücksichtigen. Das bedeutet aber, dass der Genehmigungsantrag, der Betriebsplan, genauer auf die Gegebenheiten der jeweiligen Halde eingehen muss und damit umfangreicher wird. Das wird jedoch nur einmalig mehr Aufwand verursachen. Die Verfahren und die Nachweise bezüglich der Annahme und des Einbaus der Stoffe bleiben nahezu gleich. Sechs von bisher 32 zulässigen Stoffen dürfen aber nicht mehr verwendet werden. Für die obere, durchwurzelbare Bodenschicht sind zukünftig deutlich strengere Anforderungen einzuhalten.
Über einzelne Details wird derzeit mit den Haldenbetreibern noch gesprochen. Die Geltungsdauer der bestehenden Betriebspläne wurde von uns unbürokratisch um drei Monate verlängert, damit die notwendigen Entscheidungen ohne Zeitdruck getroffen werden können.
nnz: Wie schätzen Sie die bisherige Tätigkeit der Haldenabdeckung ein?
Reinholz: Die seit etwa 20 Jahren an den Standorten Bleicherode, Menteroda, Roßleben, Sollstedt und Sondershausen praktizierte Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalden der ehemaligen DDR-Kaliindustrie ist sehr erfolgreich. Das vorrangige Ziel ist die Verminderung des Salzaustrages aus den Halden in das Grundwasser und die Vorflut. Der Anteil der bis heute vollständig abgedeckten Haldenflächen an der Gesamtfläche der Halden beträgt standortabhängig zwischen 6 und 75 %. Zwischenabdeckungen sind bereits auf mehr als 50 % der Haldenflächen aufgebracht. Die Arbeiten wurden durch die Kalihaldenbetreiber den Anforderungen der Thüringer Kalihaldenrichtlinie gemäß ausgeführt. Eiine Wirkung der Abdeckung hinsichtlich einer Minderung der Salzbelastung ist bereits an mehreren Standorten nachweisbar.
nnz: Die Betreiber befürchten nun das wirtschaftlich Aus. Wie sehen Sie das?
Reinholz: Geschäftszahlen der privaten Haldenbetreiber liegen uns nicht vor. Eine Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Anpassungen für die Betreiber der Halden kann durch das Umweltministerium deshalb nicht getroffen werden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass durch den Wegfall der Regelungen der Kalihaldenrichtlinie hin zu einer Einzelfallzulassung je Haldenstandort auf Basis des derzeit gültigen Boden- und Wasserrechtes sechs der bisher 32 auf die Halden aufgebrachten Stoffgruppen nicht mehr zur Verfügung stehen. Das ist notwendig, um den gestiegenen Anforderungen des Bodenschutzes gerecht zu werden.
nnz: Welche Stoffgruppen sind es denn konkret?
Reinholz: Gips, oder hochoffiziell Baustoffe auf Gipsbasis, dürfen beispielsweise nicht mehr auf die Halden, da sie künftig recycelt werden sollen. Dazu diverse Klärschlämme, gebrauchte Schleifmittel und Abfälle aus der Kanalreinigung.
nnz: Die bisherige Kritik der Haldenbetreiber richtet sich auch gegen die Dicke des Materials, das die Halde letztlich abschließen soll...
Reinholz: Es wird auch weiterhin zuerst eine technische Schicht zur Profilierung der Halde aufgetragen, deren Dicke selbstverständlich flexibel sein wird. Neu ist, dass die oberste Deckschicht eine Höhe von zwei Metern haben muss. Sie soll möglichst viel Wasser speichern. Ganz oben muss natürlich sauberer Mutterboden aufgebracht werden, damit zum Schluss die neue” Halde bepflanzt werden kann. Es gibt sicher auch weitere Technologien, ob die jedoch wirtschaftlicher sind, das müssen die Unternehmen selbst entscheiden.
nnz: Sind aus Ihrer Sicht Arbeitsplätze gefährdet? Wenn ja, wie viele?
Reinholz: Mir liegen keinen Informationen zur gesamtwirtschaftlichen Lage der einzelnen Haldenbetreiber vor. Je Haldenstandort sind zwischen 8 und 18 Beschäftigte mit den Arbeiten zur Haldenabdeckung befasst. Wir sind an einer Weiterführung der Rekultivierung interessiert. Umweltschutz und Arbeitsplatzerhaltung müssen sich nicht widersprechen. Dazu müssen wir gemeinsam mit den Haldenbetreibern Lösungen finden. Und ich bin zuversichtlich, dass dies gelingen wird.
nnz: Herr Reinholz, wir danken für das Gespräch

