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Fr, 09:14 Uhr
15.03.2013

Komplette Dokumentation

Es wird diskutiert in Nordhausen. Diskutiert über die Biomethan-Anlage, die im Osten der Rolandstadt gebaut werden soll. nnz stellt den Leser und Diskutanten das vollständige Material zur Verfügung, das von der Projektgruppe erarbeitet wurde...


Die Zusammenfassung liefern wir Ihnen hier:


1. Anlass

Durch v. g. Beschluss hat der Stadtrat seine Absicht erklärt, mit der Energieversorgung Nordhausen GmbH als Unternehmen innerhalb der Stadtwerke-Nordhauen-Gruppe, eine Anlage zur Erzeugung von Biomethan zu errichten und zu betreiben. Diese Anlage soll an das Erdgasnetz der Energieversorgung Nordhausen Netz GmbH angeschlossen und das Biomethan, unter anderem zur Verwendung in den EVN eigenen Blockheizkraftwerken, eingespeist werden.

Für die Umsetzung des Projektes und den Betrieb der Biomethananlage soll eine eigene GmbH gegründet werden. Der dazu notwendige Beschluss soll dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

An die Umsetzung des Projektes haben die Stadträte konkrete Bedingungen geknüpft.

Es war das erklärte Ziel des Oberbürgermeisters, alle im Rahmen der Diskussion zur Umsetzung dieses Projektes aufgetretenen Fragen und Bedenken zu den verschiedensten Themen auf der objektiven und fachlichen Ebene zu erörtern.

Dazu wurde vom Oberbürgermeister eine Projektgruppe berufen, die im Ergebnis die folgenden Informationen für die weitere Diskussion und Entscheidung zur Verfügung stellt.



2. Energiepolitische Rahmenbedingungen

2.1 Handlungsbedarf/Handlungsrahmen - Energiepolitische Ziele EU, Bund,
Land Thüringen

Die Notwendigkeit, den Anteil der Nutzung erneuerbarer Energien zu erhöhen, resultiert zum einen aus der Notwendigkeit, einen umfassenden Beitrag zur Erfüllung der globalen, europäischen und deutschen Klimaschutzziele zu leisten und damit den Folgen des Klimawandels durch Minderung der CO2-Emissionen entgegenzuwirken, zum anderen aus der begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieträger aber auch aus dem Bedürfnis der Menschen zum Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie. Ebenso ist die Einsparung von Energieimporten (mehr als 80% des in Deutschland verbrauchten Erdgases und Erdöl ca. 97 %) aus politisch meist instabilen Ländern und die Vermeidung von Kapitalexport ein wichtiger Aspekt.

Der politische Handlungsrahmen und die damit verbundenen Zielsetzungen sind in weitreichenden Entscheidungen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Thüringen verankert.

Europäische Richtungsentscheidungen zum Klimaschutz 2007,
sog. 20-20-20-Beschlüsse
Beschluss der Bundesregierung 2007 (29 Eckpunkte für ein integriertes Energie- und
Klimaschutzprogramm (sog. Meseberger Beschlüsse)
Beschluss der Bundesregierung 2011 zum Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022
Energiepolitik des Landes Thüringen (Energie- und Klimaschutzprogramm des Freistaates Thüringen)
Ziel Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien
am Nettostromverbrauch auf 45% bis 2020
am Endenergieverbrauch auf 30% (vgl. TMWAT)
2.2 Handlungsbedarf/Handlungsrahmen – Kommunale Ebene

Verantwortung der Stadt Nordhausen gegenüber dem globalen Klimawandel und
den nachfolgenden Generationen
Umsetzung der europäischen und nationalen Klimaschutzziele durch die Städte und
Gemeinden
Aufgabe der Verwaltung im Rahmen der kommunalen Planungshoheit (§§ 1 und 2 ff
ThürKO, zukunftsfähige und lebenswerte Stadt als Stadtentwicklungsziel)
Integriertes Klimaschutzkonzept – Betrachtung verschiedener energetischer
Szenarien für die Stadt Nordhausen, politische Einflussnahme zur Erreichung konkreter Ziele im Rahmen des Stadtentwicklungsprozesses
Regionale Wertschöpfung im Rahmen der Energiewende (Sicherung und Förderung
des Allgemeinwohls in der Stadt)
Endlichkeit der fossilen Energieträger (frühzeitige Unabhängigkeit, Vermeidung
sozialer Spannungen)


2.3 Energiepolitische Entscheidungen durch den Stadtrat

1990 – 1992 Gründungsphase der Stadtwerke,
Beginn der öffentlichen/energiepolitischen Diskussion um die Neustrukturierung der Energieversorgung (Konzessionen)
1991 - 1992 Erarbeitung einer Energieversorgungskonzeption für die Stadt und deren
Beschluss
1994 Inbetriebnahme von 3 BHKW einschl. neustrukturierter Leitungen
Investitionssumme 35 Mio. DM, Versorgung von ca. 8.000 Wohnungen, ca. 1/3
Eigenstromproduktion)
1996 Beschluss der Fernwärmesatzung der Stadt Nordhausen - Inkrafttreten 01/1997
2010 Beschluss der überarbeiteten Fernwärmesatzung
2010 - 2013 Erneuerung der Konzessionsverträge (ab 01/2013 gesamte Stadt über
einen Konzessionär)
Beschluss des Klimaschutzkonzeptes 2050 Stadt Nordhausen mit Teilkonzept
Wärmenutzung (geplant 2013)
Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes nach Beschlussfassung


2.4 Energiepolitisches Leitbild – 1. Fassung (KSK StadtNordhausen)

Mit Erarbeitung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes, als Präzisierung der klima- und energierelevanten Zielstellungen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK), wurde der Entwurf eines Klimapolitischen Leitbildes der Stadt Nordhausen formuliert.

Die Stadt Nordhausen nimmt ihre klimapolitische Verantwortung wahr und verpflichtet sich zur kontinuierlichen Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen. Wesentliche Bausteine sind:
Energieeinsparungen
die Erhöhung der Energieeffizienz und
der Ausbau der erneuerbaren Energieversorgung.

Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes wurden erreichbare Anteile Erneuerbarer Energien an der Energieversorgung der Stadt Nordhausen ermittelt. Basierend auf diesen Ergebnissen strebt die Stadt Nordhausen die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf
45% bis 2020
100% bis 2030

sowie die Erhöhung des Anteils erneuerbaren Energien an der Wärmebereitstellung auf
15% bis 2020
30% bis 2030 an.

Für den Bereich Mobilität werden derzeit keine konkreten Zielstellungen formuliert, da die kommunalen Einflussmöglichkeiten zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien in diesem Bereich begrenzt sind und durch Maßnahmen auf Landes bzw. Bundesebene gesteuert werden sollten. Die Stadt Nordhausen unterstützt alle Maßnahmen zur verstärkten Umstellung von fossilen auf erneuerbare Treibstoffe bzw. Energieträger sowie der Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs und des nicht motorisierten Individualverkehrs.


2.5 Integriertes Klimaschutzkonzept mit Teilkonzept Wärmenutzung

Die Stadt Nordhausen hat ein integriertes Klimaschutzkonzept erarbeitet, das durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, die BMU Klimaschutzinitiative und den Projektträger Jülich GmbH Berlin gefördert wurde:



Ausgangslage

Deutschland steht in den nächsten Jahren vor großen energiepolitischen Herausforderungen. Die Bekämpfung des weltweiten Klimawandels, die Deckung des stetig wachsenden Energiebedarfes unter Berücksichtigung der Endlichkeit fossiler Energieträger sind zentrale Schlüsselfragen des 21. Jahrhunderts. Bisher wurden fast 80% der in Deutschland genutzten Energie bzw. Energieträger importiert. Wegen der in Deutschland begrenzten Vorkommen an Öl und Gas und dem steigenden Steinkohleimport wird sich diese Tendenz weiter fortsetzen, wenn nicht durch einen verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen und einer verstärkten Nutzung regenerativer Energien entgegengesteuert wird. Gerade die Reserven von Erdöl und Erdgas sind auf wenige Länder konzentriert. Mehr als 60% der Weltölreserven befinden sich im Nahen Osten und ca. 30% der Erdgasreserven in Russland. Damit stammt ein großer Teil dieser Rohstoffe aus politisch instabilen Regionen mit entsprechenden Versorgungsrisiken.
Hinzu kommt, dass der globale Energiebedarf und die Marktmacht weniger Förderländer die Energiepreise weiter steigen lassen. Mit Blick auf Ressourcenschonung und Versorgungssicherheit müssen wir die Abhängigkeit von Importen fossiler Energieträger drastisch einschränken, unseren Energieverbrauch stark reduzieren und unsere Energieversorgung überwiegend auf die Basis erneuerbarer Energien stellen.
Um wirksamen Klimaschutz zu ermöglichen, sind die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 80-95% reduzieren.

Auch der Weg in das regenerative Zeitalter ist mit einer Transformation des gesamten Energiesystems verbunden. Die Weichen hierfür sind jetzt zu stellen. Bei der konkreten Ausgestaltung dieser neuen Energiezukunft kommt Kommunen, Landkreisen und Regionen eine Schlüsselrolle zu. 100%-EE-Regionen und Kommunen sind schon heute Schauplatz der Energiewende.

Es sind insbesondere Kommunen und Regionalverbünde, die als Energieverbraucher und -versorger, als Planungs- und Genehmigungsinstanzen, als Gebäude- und Grund-stückseigentümer und vor allem auch als Vorbild für die Bürgerinnen und Bürger einen maßgeblichen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung haben. Sie nehmen damit eine große Verantwortung wahr, die zugleich mit wirtschaftlichen Chancen, wie der Steigerung der regionalen Wertschöpfung und einem Zuwachs von Arbeitsplätzen vor Ort, verbunden ist.

Integriertes Klimaschutzkonzept Nordhausen

Die Stadt Nordhausen stellt sich diesen Herausforderungen und hat ein durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Rahmen der Klimaschutzinitiative und den Projektträger Jülich gefördertes, Integriertes Klimaschutzkonzept mit Teilkonzept Wärmenutzung erarbeitet. Die Fachhochschule Nordhausen, das Planungsbüro Graw sowie der internationale Kommunalverband der Nachhaltigkeit ICLEI haben in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Nordhausen ein lokal tragfähiges Maßnahmenpaket erstellt und führen erstmals einen
für die gesamte Stadt geltenden Energie- und Klimapass ein.

Zielstellung

Ziel des Konzeptes ist es,

• die Treibhausgasemissionen in der Stadt Nordhausen dauerhaft zu senken,
• einen wesentlichen Schritt in Richtung Klimaneutralität zu leisten und
• perspektivisch eine weitgehend erneuerbare sowie versorgungssichere und
bezahlbare Energieversorgung in der Stadt Nordhausen zu entwickeln.

Durch das integrierte Klimaschutzkonzept soll gezeigt werden, dass nicht primär Kosten entstehen, sondern für die Stadt Nordhausen auch Einkommen, wirtschaftlicher Erfolg und Wohlstand generiert werden können. Ziel ist es weiterhin, die Akzeptanz für dezentrale Energien in der Bevölkerung zu steigern und die Bürgerinnen und Bürger aktiv zum Mitmachen aufzufordern. Die Beteiligung und das wirtschaftliche Handeln (eigene PV- Anlage, Gebäudesanierung, Bürgerwindrad) ist womöglich das stärkste Motiv für eine umfassende Realisierung von kommunalem Klimaschutz.

Im Ergebnis der Analysen werden die bereits vorgenannten Zielstellungen zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Stromverbrauch und zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Wärmebereitstellung vorgeschlagen.

Langfristig soll für das Jahr 2050, entsprechend der europäischen und bundesdeutschen Zielstellungen, eine weitestgehend auf erneuerbare Energien ausgerichtete Energieversorgung angestrebt werden.

Für die Stadt Nordhausen liegt mit dem Klimaschutzkonzept die erste Fassung eines klimapolitischen Leitbildes, für die weitere Diskussion in den Fachausschüssen und im Stadtrat sowie für die Beschlussfassung, vor.



Vorgehen

Als Grundlage des Konzeptes wird eine fortschreibbare CO2-Bilanz erstellt. Eine großflächige Analyse, welche den aktuellen Stand des Energieverbrauchs als auch der erneuerbaren Energiebereitstellung sowie die Potenziale zur Energieeinsparung und den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Stadt darstellt, ergänzt die CO2-Bilanz. Gleichzeitig werden Möglichkeiten für die regionale Wertschöpfung ermittelt. Insgesamt steht eine fundierte Datengrundlage zur Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen und Projekten für die Stadt Nordhausen zur Verfügung.




Abb. 1.4-1: Inhalte und Bausteine IKSK



Neben der umfangreichen Datenanalyse und der Potenzialabschätzung wurden in einem umfangreichen Beteiligungsprozess den Akteuren die Methodik erläutert, Anregungen und Hinweise diskutiert sowie die Ergebnisse aus diesem Prozess in das Konzept aufgenommen. Außerdem wurden Maßnahmen zur Umsetzung des Konzeptes und damit Erreichung der Zielstellungen entwickelt und in einem Katalog zusammengestellt.



Abb. 1.4-2: Prozessablauf IKSK


Ergebnisse

Das Konzept zeigt konkrete Handlungsansätze für die weitere Vorgehensweise auf und weist nach, dass die Ziele der Thüringer Landesregierung erreichbar sind. Diese stehen nicht im Widerspruch zu einer erfolgreichen, wachsenden Wirtschaft, die auf eine dezentrale Energieversorgung baut. Darüber hinaus ist ein umfangreicher Maßnahmenkatalog Bestandteil des Integrierten Klimaschutzkonzeptes. Die Maßnahme 3.3-1 „Unterstützung des Baus der geplanten Biomethananlage“ stellt auf die Stärkung regionaler Wirtschaftsstrukturen ab. Durch die Maßnahme soll der Anteil erneuerbarer Energien als Energieträger zur Stromgewinnung in effizienten BHKW und für die Versorgung mit Fernwärme aber auch für die unmittelbare Bereitstellung an den Verbraucher über das Gasnetz erhöht werden. Das Vorhaben der EVN trägt damit zur Erreichung der Zielstellungen des integrierten Klimaschutzkonzeptes bei.

Das Integrierte Klimaschutzkonzept wird nach Vorstellung und Diskussion in den Fachausschüssen des Stadtrates und nach dessen Beschlussfassung veröffentlicht.



3. Kommunale Daseinsvorsorge/Kommunaler Wirtschaftskreislauf

3.1 Steuerungsmöglichkeiten in kommunalen Betrieben


Die Energieversorgung stellt nach wie vor einen Kern der kommunalen Daseinsvorsorge dar. Sie befindet sich in einem grundlegenden Wandel, der von den Zielen des Wettbewerbs, des Klimaschutzes sowie auch weiterhin von den Maßgaben der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit bestimmt wird.

Die Stadt Nordhausen hat sich bereits 2007 mit ihrem Beitritt zu den Aalborg Commitments11 in besonderer Weise verpflichtet, ihre lokale Entwicklung unter den Prinzipien der Zukunftsbeständigkeit und Nachhaltigkeit zu planen und zu gestalten. Ein Meilenstein auf diesem Weg ist das lokale Klimaschutzkonzept der Stadt, das in den vergangenen Jahren mit vielen örtlichen und überörtlichen Akteuren erarbeitet wurde und als Handlungsrahmen für die zukünftige Energieversorgung der Stadt zur Entscheidung ansteht.

Die Zielstellungen des Klimaschutzkonzeptes sind nur zu erreichen, wenn konsequent alle Möglichkeiten geprüft und genutzt werden, fossile Energiequellen durch erneuerbare zu substituieren.

Dabei sind alle Maßnahmen nach folgenden vier Dimensionen zu untersuchen und zu planen:





Quelle: Hartung, Mathias (2012): Die Steuerung kommunaler Unternehmen in privater Rechtsform vor den Herausforderungen der aktuellen wirtschaftlichen, sozial- und umweltpolitischen Entwicklungen – Notwendigkeiten, Möglichkeiten und Grenzen; Hochschule für nachhaltige Entwicklung, Eberswalde 2012


Betrachtet man das Vorhaben einer Biomethananlage vor diesem Hintergrund, wird der Beitrag dieses Vorhabens zu allen vier Dimensionen dieser Zielmatrix deutlich:


Dimension der ökologischen Nachhaltigkeit

Die Erzeugung und Einspeisung von Biomethan (Bioerdgas) in das Erdgasnetz stellt in vollem Umfang eine grundlastfähige Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen dar, deren Erzeugung klimaneutral erfolgt. Erdgas als fossiler Energieträger für die Strom- und Wärmeerzeugung wird durch das Vorhaben zu einem kleinen Teil substituiert. Die gleichzeitige Nutzung für die Strom- und Wärmeerzeugung stellt unter ökologischen Gesichtspunkten die bestmögliche Nutzung des Energieträgers dar.


Dimension der ökonomischen Nachhaltigkeit

Die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur der Energieversorgung Nordhausen GmbH (Erdgasnetz, Blockheizkraftwerke) sorgt für eine Verbesserung der Effizienz dieser Anlagen. Gleichzeitig werden langfristig die erwarteten Preisentwicklungen – insbesondere bei fossilen Energieträgern – durch einen regionalen Wirtschaftskreislauf kompensiert und stabilisiert. Auch wenn kurzfristig die Energien aus fossilen und atomaren Quellen auf dem Wettbewerbsmarkt noch wirtschaftliche Vorteile generieren, wird erwartet, dass dies mittel- und langfristig umschlägt. Dies gilt in besonderer Weise, wenn man die ökologischen Folgen dieser Energieträgernutzung in die wirtschaftliche Betrachtung mit einbezieht, d.h. dass sie die Nutzungsfolgen finanziell mit tragen.
In Bezug auf die Energienutzung wird mit der Verwendung des Biomethans zur Strom- und Wärmeerzeugung in bestehenden Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen der Energieversorgung Nordhausen GmbH die höchstmögliche Effizienz erreicht.
Zur ökonomischen Nachhaltigkeit gehört auch, dass durch die Errichtung und den Betrieb der Biomethananlage regionale Wirtschaftskreisläufe in Bezug auf Planung, Bau und Instandhaltung der Anlage sowie Herstellung und Lieferung der Substrate gefördert werden.


Soziale Dimension

Die Biomethananlage wird von der Energieversorgung Nordhausen GmbH als einem örtlichen, kommunalen Unternehmen geplant, errichtet und betrieben. Dieses Unternehmen ist eine Beteiligung der Stadtwerke-Holding, die zu 100 % im Eigentum der Stadt und damit im Besitz aller Nordhäuser Bürgerinnen und Bürger steht. Die Mehrheit der Anteile sichert einen entscheidenden Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und eine entsprechende Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg. 60 % der Erträge aus der Wirtschaftstätigkeit erhält die Holding. Die kommunalen Vertreter der Bürgerinnen und Bürger in den gewählten Gremien entscheiden über die Verwendung dieser Gewinne. Sie stehen ausschließlich für Aufgaben in der Stadt Nordhausen zur Verfügung.

Zum Stadtwerke-Verbund gehören auch die Aufgaben des Öffentlichen Personennahverkehrs und des Bäderbetriebes, die aufgrund ihrer Entgeltstruktur nicht kostendeckend erbracht werden können. Die Gewinne aus dem Energiebereich werden deshalb dafür eingesetzt, diese Defizite auszugleichen. Somit können allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt die Leistungen des Nahverkehrs und der Bäder auch weiterhin und zu vertretbaren Entgelten angeboten werden.

Die geplante Biomethananlage leistet mit ihrem vorgesehenen wirtschaftlichen Ergebnis einen weiteren Beitrag dazu, dass diese Leistungserbringung für alle Bürgerinnen und Bürger auch zukünftig möglich und erschwinglich bleibt. Das unterscheidet diese Investition von jeder Privatinitiative, deren Ertrag selbstverständlich nur diejenigen erhalten, die sie unternehmen.
Berechtigte Interessen von Bürgerinnen und Bürgern, die durch die Nutzung und den Betrieb der Anlage betroffen sein können, wird durch die Gewährleistung aller Maßnahmen entsprochen, die zur Einhaltung der gesetzlichen und städteplanerischen Vorgaben erforderlich sind. Dabei werden alle möglicherweise von der Anlage ausgehenden Emissionen und die entsprechenden Immissionen an den Wirkungsorten in die Betrachtung einbezogen.
Im Rahmen der öffentlichen Diskussion, verschiedener Foren und Veranstaltungen sind darüber hinaus eine Vielzahl von weiteren Aspekten, Hinweisen und Bedenken umfangreich erörtert worden. Die Bürgerinnen und Bürger beteiligten sich aktiv.


Dimension der Umsetzungsmöglichkeiten und Integration

Das geplante Projekt erreicht die dargestellten Ziele der drei vorgenannten Dimensionen nur dann, wenn es in der aktuell vorliegenden vorgeschlagenen Variante durchgeführt wird, d.h.

durch die Energieversorgung Nordhausen GmbH, als mehrheitlich kommunales Unternehmen innerhalb des Stadtwerke-Verbundes;
in Kooperation mit Landwirtschaftsbetrieben der Region;
am geplanten Standort in Bielen, der einen wirtschaftlich sinnvollen Zugang zu den vorhandenen Infrastrukturen des Erdgasnetzes und der kommunalen Kraftwerke ermöglicht.

Die vorgeschlagene Variante ist Ergebnis eines umfangreichen Abwägungs- und Entscheidungsprozesses, der durch eine von der Stadt eingesetzte Projektgruppe unter maßgeblicher Beteiligung von Mitgliedern des Stadtrates, der Stadtverwaltung und des federführenden Unternehmens, bearbeitet wurde. Sie stellt einen Kompromissvorschlag dar, der eine maximale Ausprägung aller drei vorgenannten Dimensionen unter den gegebenen örtlichen Rahmenbedingungen ermöglicht.


3.2. Regionale Wertschöpfung

Gerade auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien ist die regionale Wertschöpfung besonders hoch und bringt darüber hinaus noch zahlreiche weitere Vorteile mit sich. Jede einzelne Stufe der Wertschöpfungskette erneuerbarer Energien (Planung/Produktion/Errichtung/Betrieb und Wartung) trägt zum privatwirtschaftlichen und kommunalpolitischen Nutzen bei. Privatwirtschaftlicher Nutzen und der Nutzen für die Kommunen sind dabei eng miteinander verbunden. Die Wertschöpfungsstufen sind nur bei wenigen Projekten komplett innerhalb einer Kommune vorzufinden. So beschränkt sich beispielsweise die Fertigung von Windenergieanlagen lediglich auf wenige Kommunen in Deutschland. Die Leistungen der Akteure der einzelnen Wertschöpfungsstufen werden oft über die Grenzen einer Kommune angeboten und realisiert, wie z.B. Planungsleistungen.

Die regionale Wertschöpfung beinhaltet vereinfacht dargestellt die Gesamtheit der Leistungen regionaler Unternehmen sowie der dadurch erzeugte Nutzen für die Kommunen, abzüglich der von anderen Regionen bzw. Unternehmen anderer Regionen erbrachten Leistungen.









Die öffentliche Hand profitiert direkt durch die Einnahme von Gewerbe- und Umsatzsteuern und darüber hinaus evtl. durch die Verpachtung von Grundstücken. Diese Einnahmen kommen dem Allgemeinwohl aller Einwohner zugute. Weitere Vorteile sind die Einsparung von Energieimporten und damit die Vermeidung von Kapitalexport, die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen bzw. Einkommen und damit die Steigerung der Kaufkraft in der Region, die Entlastung kommunaler Haushalte durch den Betrieb eigener Anlagen oder den Einsatz kommunaler Liegenschaften, der Klimaschutz, ja sogar die Tourismusförderung in Form von Fachtourismus, da erfolgreiche Projekte in Tourismuskonzepte integriert werden können und so auch den touristischen Wert einer Region erhöhen.





Kommunale
Wertschöpfung

Nettoeinkommen der Beschäftigten in der Kommune

Gewinne nach Steuern
von ansässigen Unternehmen

Kommunale Steuern

Gewerbesteuer

Kommunaler Anteil Einkommenssteuer
Quelle: IÖW

Abb. 2.5-1: Kommunale Wertschöpfungseffekte Erneuerbarer Energien


Für den vollautomatisierten Betrieb der Anlage werden drei Mitarbeiter benötigt. Außerdem fördert Biomethan die regionale Entwicklung. Die Produktion von Biomethan aus regionalen Ressourcen sichert und schafft Arbeitsplätze, vor allem in den Bereichen Landwirtschaft, Logistik, Ingenieurdienstleistungen und Anlagenbau und stärkt somit die regionale Wertschöpfung.


3.3 Besondere Verantwortung der Kommunalpolitik für die Stadtentwicklung und Mehrung des Gemeinwohls

Im Rahmen der Daseinsvorsorge hat die Stadt Nordhausen insbesondere für eine harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung Sorge zu tragen. Dazu gehört die Sicherstellung der Versorgung mit Energie.

Bereits 1990 hat sich der Stadtrat dazu bekannt, die Wahrnehmung dieser Aufgabe über eigene Stadtwerke zu gewährleisten, um neben der Konzessionsabgabe entscheidenden Einfluss auf die Verwendung der Gewinne im Interesse des Gemeinwohls und auf energiepolitische Entscheidungen zu haben.
Im Rahmen dieser Aufgabe sind nach Wertung aller zur Verfügung stehenden Informationen und Argumentionen vom Stadtrat Entscheidungen zu treffen, welche für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, für die Gewerbetreibenden und Unternehmen etc. auch unter mittel- und langfristiger Betrachtung von Vorteil sind. Dabei müssen sowohl die Stadtverwaltung als auch die Kommunalpolitik als verlässliche Partner auftreten, auch wenn dadurch die Interessen Einzelner betroffen sein könnten.


4. Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung

4.1 Aktivitäten von Stadt und EVN

Bereits am 19.06.2012 wurde im Rahmen eines „Nordhäuser Stadtgespräches“ über das Vorhaben, eine Biomethananlage in Nordhausen zu errichten und zu betreiben, informiert. Eine vom Vorhabenträger angebotene Ortsbesichtigung und ein Gespräch mit dem Betreiber der vergleichbaren Biomethananlage in Einbeck sowie das 7. Nordhäuser Energieforum am 16.10.2012 dienten der Auseinandersetzung mit dem Thema und der öffentlichen Diskussion. Auch bei der Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Nordhausen waren die Bürgerinnen und Bürger eingeladen und werden es auch weiterhin sein, wenn es um die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen geht.

Darüber hinaus wurden seit Oktober 2008 die Erneuerbaren Energien in der Veranstaltungsreihe „Nordhäuser Energieforum“ immer wieder thematisiert und in Podiumsdiskussionen oder offenen Diskussionen erörtert. Allein 3 Veranstaltungen zur Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen wurden angeboten.

Die Stadt Nordhausen hat bereits sehr frühzeitig eine aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bürgerinitiative gewährleistet. Wesentliches Element hinsichtlich der Bürgerbeteiligung war die Initiative des Oberbürgermeisters, die Vorbereitung des Standortsvorschlags in die Hände einer Projektgruppe zu legen. Dieser gehörten auch Vertreter des Stadtrates, nämlich die Vorsitzenden der zuständigen Fachausschüsse an, so dass jederzeit die Rückkopplung zum direkt gewählten Bürgergremium gegeben war. Außerdem hat sich der Oberbürgermeister mehrmals mit Vertretern der Bürgerinitiative getroffen, um zwischen den Interessen des Vorhabenträgers und den Bedenken der Bürgerinitiative zu vermitteln. So wurde der Stadtratsbeschluss zur Gründung der entsprechenden Gesellschaft durch den Oberbürgermeister bis zur abschließenden Klärung aller grundsätzlichen Fragen vertagt.

Bereits vor dem eigentlichen behördlichen Genehmigungsverfahren, in dem alle Belange geprüft werden und für das die öffentliche Beteiligung vorgeschrieben ist, hat ein umfangreicher öffentlicher Diskussions- und Beteiligungsprozess stattgefunden. Für die Vertreter der Bürgerinitiative und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eröffnet sich im Rahmen des durchzuführenden Verfahrens die Möglichkeit, Bedenken gegen die Errichtung und den Betrieb einer Biomethananlage in Nordhausen vorzutragen, damit diese im Abwägungsprozess und bei der Vorbereitung der abschließenden Entscheidung einfließen können.

4.2 Bürgerbeteiligung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens

Im Genehmigungsverfahren der Anlage, welches durch das Landesverwaltungsamt durchgeführt wird, ist eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung enthalten. Hierbei werden zum einen alle betroffenen Behörden um Stellungnahme gebeten; zum anderen auch eine Offenlage durchgeführt. Die Stadt Nordhausen erhält dazu ein Exemplar der vollständigen Planungsunterlagen mit der Aufforderung, diese für einen Monat öffentlich auszulegen. Im Regelfall erfolgt die Offenlage in der für Stadtentwicklung zuständigen Abteilung im Rathaus Nordhausen. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgt vorher im Amtsblatt und/oder in der Tagespresse. Äußerungen zur Planung sind dann in schriftlicher Form möglich. Diese sind direkt an das Landesverwaltungsamt zu richten; eine Übermittlung durch die Stadt Nordhausen zusammen mit der eigenen Stellungnahme ist ebenfalls möglich.

Nach Ablauf der Beteiligungsfrist nimmt das Landesverwaltungsamt dann eine Sichtung und Wertung der abgegebenen Stellungnahmen vor. In der abschließenden Abwägung wird festgelegt, welche Hinweise bzw. vorgebrachten Belange relevant und damit zu berücksichtigen sind. Sollten Planungsinhalte dadurch geändert werden müssen, ist eine Genehmigung nur unter Auflagen möglich; anderenfalls müsste die Genehmigung versagt oder Teile der Planung entsprechend geändert werden.


5. Unternehmensstrategie

5. 1. Anlagenkonzept

Biogas soll als erneuerbarer Energieträger eine wichtige Quelle zur Sicherung der zukünftigen
Versorgung der Energieversorgung Nordhausen GmbH werden. Neben der zentralen Verstromung von Biogas bietet die Aufbereitung zu Biomethan mit Einspeisung in das Erdgasnetz und dezentraler Verwertung eine weitere Möglichkeit der nachhaltigen Energieerzeugung. Biogas wird durch die anaerobe Vergärung von Biomasse gewonnen. Es ist ein Gasgemisch, das sich zu 50 bis 72 Volumenprozent aus Methan (CH4), zu 25 bis 50 Volumenprozent aus Kohlenstoffdioxid
(CO2) und in Spurenanteilen aus Schwefelwasserstoff, Stickstoff und Wasserstoff zusammensetzt.

In vielen Fällen wird das Biogas in einem zentralen, am Standort der Biogasanlage aufgestellten BHKW verstromt. Die dabei frei werdende Abwärmemenge kann in der Regel zentral nicht vollständig genutzt werden, der Gesamtwirkungsgrad der Anlage ist entsprechend gering. Aus diesem Grund sind Anlagen ohne geeignetes Wärmekonzept z. B. bei steigenden Rohstoffpreisen in ihrer Wirtschaftlichkeit gefährdet. Deshalb hat sich die EVN für ein anderes Konzept entschieden. Die Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität und Verteilung über das Erdgasnetz an dezentrale BHKW mit Wärmesenken bietet demgegenüber die Möglichkeit einer nahezu vollständigen Energienutzung. Natürlich sind bei der EVN GmbH auch weitere Einsatzgebiete geplant, wie der Einsatz als Kraftstoff oder die Verwendung im Endkundenbereich.

Die Energieversorgung Nordhausen möchte am Standort Bielener Straße, 99734 Nordhausen eine Biomethananlage bauen. Die Inbetriebnahme soll im November/Dezember 2014 erfolgen. Die erzeugte Menge von Biomethan soll sich auf über 34.000.000 kWh belaufen und in das vorhandene Mitteldrucknetz der EVN GmbH eingespeist werden. Als Input-Stoffe sollen 23.000 Tonnen Silomais, 24.000 Tonnen Schlempe und 1.000 Tonnen Zuckerrübenschnitzel dienen. Der Vorhabenträger hat natürlich für den Fall der Reduzierung von Schlempemengen auch konzeptionell den Einsatz von Zuckerrüben eruiert. Dieses Ersatzinputkonzept sieht vor, weiterhin die 23.000 Tonnen Silomais, 11.000 Tonnen Schlempe, dann aber 5.000 Tonnen Zuckerrüben (entspricht ca. 75 ha Fläche) einzusetzen. Entsprechend der Positivliste EEG können auch weitere Einsatzstoffe genutzt werden.

Anlagenbeschreibung: Für die Zwischenlagerung der Schlempe und eventuell anfallenden Silosickersaft wird der Biogasanlage ein Pufferbehälter von 300 m³ vorgeschaltet. Dieser ist mit einer Abdeckung zur Verhinderung von Geruchsemissionen und Regenwasser versehen. Das Verfahren ist zweistufig mit getrennter Hydrolyse und Methanisierung konzipiert. Die Beschickung des Hydrolysebehälters erfolgt über ein Feststoffeintragssystem. Die flüssigen Substrate (Schlempe) werden aus dem Pufferbehälter zu gepumpt. Das Volumen der Hydrolyse beträgt 1.900 m³. Die benötigten zwei Fermenter sind jeweils 5.000 m³ groß. Damit die gewünschte Höhe von 15 m eingehalten wird, sollen die Fermenter in einer herzustellenden Senke (ca. 3,8 m unter Geländeoberkante) aufgestellt werden. Da die Schlempe warm angeliefert wird, ist eine Beheizung der Fermenter nicht notwendig. Aus technischer Sicht und Sicherheitsgründen ist aber ein Verbrennungskessel von 500 kW vorgesehen. Für die Lagerung der Gärreste werden vier überdachte und an das Gasnetz angeschlossene Gärrestlager mit jeweils 5.000 m³ genutzt. Sollte wider Erwarten vor den Gasverbrauchseinrichtungen eine Störung auftreten, so ist die Anlage zur Vermeidung des Austrittes von Biogas in die Atmosphäre, mit einer Fackel ausgestattet. In der Anlage soll es drei Silokammern geben. Diese haben folgende Abmaße: 31,5 m Breit; 5 m Hoch, 70 m Länge.

Die Biogasaufbereitung basiert nach derzeitigem Stand auf ein Druckwaschverfahren der Firma Schwelm Anlagentechnik.

Biomethananlage – Standort Bielener Straße, 99734 Nordhausen – OT Bielen; Gemarkung Leimbach Flur 32, Flur 28 Gewerbegebiet

1 Fermenter, 2 Hydrolyse, 3 Schlempepufferbehälter, 4 Gärrestelager (1-4), 5 Gasaufbereitungsanlage, 6 Technik-/Sozialgebäude, 7 Silokammern, 8 Fahrzeugwaage


5.2 Lieferkonzept

Vor dem Hintergrund der dezentralen Aufkommensstruktur von Biomasse und im Kontext der zum Teil dezentralen sowie zentralen Abnehmerstruktur nimmt die Biomasselogistik eine bedeutende Position innerhalb der Gesamtbereitstellungskette ein.

Am Standort der Biomethananlage in der Bielener Straße, 99734 Nordhausen wird die gesamte Anlieferung der Stoffmengen sowie der Abtransport über die Bundestraße 80 erfolgen. Als Zufahrt in die Anlage dient die Einfahrt unterhalb des BIC (siehe Grafik). Die entladenen Fahrzeuge nehmen dann den Weg oberhalb des BIC zur Ausfahrt. So entsteht ein koordinierter Fluss zwischen An- und Abfuhr der Fahrzeuge. Die in der näheren Umgebung befindlichen Feldwege werden für den Transport von angrenzenden Feldern der Lieferanten nicht genutzt!

Alle Transporte von Substraten und der Schlempe sollen nach derzeitigem Planungsstand von der Südharzer Landhandelsgesellschaft mbH, Darrweg 29, 99734 Nordhausen, durchgeführt werden.
Diese werden gemeinsam mit dem Anlagenbetreiber die Zeiten der Ernte und den Antransport koordinieren. In der Endphase der Planung, vor Inbetriebnahme, werden dem Anlagenbetreiber die genauen Wege des An- und Abtransportes von jedem einzelnen Landwirt dokumentiert. Diese können sich jährlich ändern, weil sich die Fruchtfolge auf den Feldern ändern muss und andere Flächen vom Landwirt mit dem Mais belegt werden.

Die Hauptzeiten für die Anlieferung von Mais sollen im August/September (18 Tage) Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr, Samstag 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr erfolgen. Am Sonntag erfolgt keine Einbringung von Mais in die Anlage! Die Schlempe wird von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr angeliefert. Die Zuckerrübenschnitzel werden im Januar/ Februar in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr angeliefert. Für die Gärresteabholung, welche vom 15. Februar bis 15. November jedes Jahr nur möglich ist, wird zurzeit eine Abholung Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr festgehalten. Am Samstag wird die Abholung in der Zeit von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr möglich sein. Bei veränderten Inputstoffen, wie zum Beispiel Einsatz von Zuckerrüben werden diese im November/Dezember in die Anlage von Montag bis Freitag von 07: 00 Uhr bis 19:00 Uhr gebracht. Auf der nächsten Seite finden Sie eine Aufstellung der Lieferströme.

5.3 Wirtschaftlichkeit

Die Bewertung und Entscheidungsfindung für das Biomethanprojekt erfolgt nach der Wirtschaftlichkeit und nach der Art der Finanzierung. Folgende Kostenpositionen sind bei der Projektplanung integraler Bestandteil: Kosten für die Einzelkomponenten, Substratkosten, Abschreibung, Unterhaltungs-, Wartungs- und Reparaturkosten, Verzinsung, Versicherung, Lohnkosten, Finanzierungskosten, Planungskosten, Netzanschlusskosten, Gemeinkosten.

Alle Entscheidungen zum Bau einer Biomethananlage, durch die Energieversorgung Nordhausen GmbH, stehen unter dem strikten Gebot der Wirtschaftlichkeit. Dieser Sachverhalt wird durch die Entscheidungsgremien der Energieversorgung Nordhausen GmbH, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung, tiefgründig und umfassend analysiert. Diese Gremien geben dann die endgültige Zustimmung zum Projekt. Nach derzeitigem Planungsstand erzielt die Biomethananlage ein langfristiges positives Betriebsergebnis.


6. Standortwahl

Alle Auswahlkriterien stehen als erstes unter der Prüfung der Wirtschaftlichkeit und der technischen Machbarkeit. Im Einzelnen müssen folgende Punkte überprüft werden:

Grundstück
Wie ist die Beschaffenheit des Geländes?
Ist ein adäquater Baugrund vorhanden?
Wo befindet sich das Gelände, in einem Gewerbebetrieb oder auf einen Agrarbetriebsgelände?
Wie hoch sind die Grundstückskosten?
Wie sind die baurechtlichen Möglichkeiten?

Infrastruktur
Ist die Straßenanbindung für LKW und Traktoren tauglich?
Welche Medienanschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser, Telefon, Erdgas) liegen bereits im oder am Grundstück an?

Möglichkeiten der Gaseinspeisung
Gibt es am Standort die Möglichkeit aufbereitetes Biomethan in ein vorhandenes und
anliegendes Erdgasnetz einzuspeisen? In unserem Fall die Möglichkeit in ein Mitteldrucknetz (0,1 bis 1 bar).

Ist ein Akzeptanzaufbau möglich…
Welche Anwohner und Betriebe werden beeinträchtigt?
Welche Naturschutzinteressen müssen beachtet werden?
All diese Punkte sind bei der Energieversorgung Nordhausen GmbH überprüft worden und sind jetzt im Zuge der Projektgruppe noch einmal einzeln hinterfragt und analysiert worden.
Der Vorhabenträger hatte fünf mögliche Standorte zur Auswahl:
1. Standort – Schwarzer Weg, 99734 Nordhausen – OT Himmelgarten
2. Standort – Südstraße/freies Gelände neben Van Asten, 99734 Nordhausen
3. Standort – Bielener Straße / neben BIC, 99734 Nordhausen
4. Standort – Kleinwertherstraße zwischen Hesserode und Werther, 99734 Nordhausen
5. Standort – Deponie Nentzelsrode / an der B4
Standortübersicht mit Kurzbewertung

Übersichtsplan Mitteldrucknetz mit eingezeichneten Standorten
Auf Grund der im Juli 2012 statt gefundenen Beratungen in den Fachausschüssen des Stadtrates in Nordhausen, zum Bau einer Biomethananlage, stellte der Oberbürgermeister Herr Dr. Klaus Zeh fest, dass eine neue Standortüberprüfung vollzogen werden müsste! Die Fraktionen des Stadtrates haben sich prinzipiell positiv zu diesem Vorhaben geäußert. Grundvoraussetzung für dieses Bauvorhaben ist es sich intensiv mit der Standortfrage zu beschäftigen.
Die Energieversorgung Nordhausen GmbH soll nach der neuen Beschlussvorlage einen Standort wählen, der alle genehmigungsrelevanten Bedingungen erfüllt. Darüber hinaus ist festgehalten worden, dass die Entwicklung des Projektes von einer Steuergruppe begleitet wird. Bis zum jetzigen Zeitpunkt hat sich die Projektgruppe in ihren 6 Treffen als Hauptaugenmerk mit der Standortwahl intensiv beschäftigt. Als Ergebnis der Untersuchungen gab die PG die Empfehlung an Herrn Dr. Zeh sich für den Standort Bielener Straße, 99734 Nordhausen festzulegen. Auch der Vorhabenträger sieht an diesem Standort die optimalsten Voraussetzungen um zeitnah dieses Projekt zu verwirklichen. In den vorgenannten Untersuchungen der Standorte ist ein Hauptausschlusskriterium die fehlende Anbindung an das Mitteldrucknetz der Energieversorgung Nordhausen GmbH oder der kostenintensive Ringausbau des Netzes. Es müssen stündlich die anfallenden 350 Nm³ Biomethan in das vorhandene Gasnetz aufgenommen werden. Dieser Sachverhalt schränkt jeden von den Hauptleitungen der Stadt Nordhausen entfernten Einspeisepunkt aus! Vergleichbar mit einen Wasserrohrsystem – dicke Hauptleitungen können große Mengen unter hohen Druck ableiten, kleine dünne Leitungen nur geringe Mengen unter niedrigeren Druck.




Neuer festgelegter Standort

7. Planungs- und Genehmigungsverfahren

7.1 Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Genehmigungsverfahren nach BImSchG

Die Errichtung einer Biomethananlage ist nach BImSchG genehmigungspflichtig. Im Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG muss die verfahrensführende Behörde (hier: Obere Immissionsschutzbehörde des Freistaates Thüringen - Landesverwaltungsamt) u. a. das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Nordhausen nach § 36 BauGB einholen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich dabei nach den §§ 30 bis 35 BauGB. Das BauGB ist zuletzt mit der BauGB-Novelle 2011 (Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011) geändert worden.
Für das beabsichtigte Vorhaben sind folgende planungsrechtlichen Standortvoraussetzungen zu beachten:

Der Standort im Bereich des BIC Nordthüringen befindet sich östlich und nordöstlich des vorhandenen Gebäudes des BIC. Die vorgenannten Flurstücke im Geltungsbereich des seit 1.11.1993 rechtsverbindlichen o. a. Bebauungsplanes sind verfügbar und sind als Gewerbegebiet nach § 8 (2) BauNVO festgesetzt. Hier sind als Art der Nutzung nach § 8(2) Nr. 1 BauNVO nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe zulässig. Eine Einschränkung der für den Lärmschutz in der Bauleitplanung geltenden städtebaulichen Orientierungswerte der DIN 18005 Teil 1(tags 65 dB(A), nachts 55/50 dB(A)) ist mit dem Bebauungsplan nicht vorgenommen worden.

Als Maß der baulichen Nutzung ist in dem Gebiet je nach Lage eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5, eine Geschossflächenzahl (GFZ) von Süd nach Nord mit 15,0 bis 9,0 sowie die Zahl der Geschosse als Höchstmaß (max. III bzw. II) festgesetzt. Die max. Höhe über Gelände-Oberkante (Bezugspunkt ist lt. Bebauungsplan die "vorgelagerte öffentliche Verkehrsfläche") ist gestaffelt festgesetzt: von 15 m im Süden des Bebauungsplanes bis 6 m unmittelbar neben der Start- und Landebahn des Sonderlandeplatzes Nordhausen im Norden des Geltungsbereiches.

Auf Grund der unmittelbaren Nähe zum Sonderlandeplatz Nordhausen mit Bauschutzbereich ist die Stellungnahme der Luftfahrtbehörde einzuholen. Da das Gelände ein mäßiges Nord-Süd-Gefälle hat, ist bei einer Anordnung der höchsten Bauwerke bzw. Bauwerksteile der Anlage im Süden, also im tiefer gelegenen Teil des Baugebietes, jedoch davon auszugehen, dass der Baubeschränkungsbereich des Sonderlandeplatzes Nordhausen nicht durchbrochen wird.

Sofern die Biomethananlage ausschließlich auf Flächen innerhalb des Bebauungsplan-Geltungsbereiches geplant wird, alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden, die Erschließung gesichert ist und die Zustimmung der Luftfahrtbehörde mit vorliegt, kann dann aus planungsrechtlicher Sicht in dem für die Zulassung der Anlage notwendigen Genehmigungsverfahren nach BImSchG über die Erteilung des Einvernehmens in jedem Fall kurzfristig entschieden werden. Die 2-Monatsfrist dafür nach § 36 (2) BauGB muss in diesem Fall nicht ausgeschöpft werden.

Bei erforderlichen Abweichungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes kann von den Festsetzungen befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Im vorliegenden Fall ist nach gegenwärtigem Erkenntnisstand davon auszugehen, dass eine Befreiung von der Festsetzung "Maximale Firsthöhe = 11 Meter" erforderlich ist. Da dadurch die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist die Erteilung der Befreiung möglich.

Eine weitere Zulassungsvoraussetzung ist das Vorliegen einer gesicherten Erschließung. Hier sind als planungsrechtliche Grundvoraussetzungen das Vorhandensein einer Abwasserentsorgungsanlage und einer öffentlichen Straße zu nennen. Beides ist in der Nähe vorhanden; muss jedoch zu Lasten des Vorhabenträgers bis auf das Baugrundstück herangeführt werden.
Nach überschlägiger Ermittlung handelt es sich um ca. 70 Meter Straße (Verlängerung der Straße nördlich des Bürogebäudes BIC) sowie um die gleiche Länge Schmutzwasserkanal.

Die Stadt Nordhausen ist im Planverfahren aufgefordert, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 des Baugesetzbuches (BauGB) zu erteilen. Liegen alle vorgenannten Voraussetzungen vor, ist gemäß § 36 (2) BauGB eine Versagung des Einvernehmens nicht möglich; das heißt es gibt einen Rechtsanspruch auf Erteilung.


7.2 Ergebnisse der Vorprüfung

Am 17.12.2012 sind die Unterlagen zur – Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend Anlage 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 420, Weimarplatz 4, 99423 Weimar versendet worden. Die Behörde hat bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Stellungnahme zu o.g. Sachverhalt angefertigt.

Eine an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) gestellte Voranfrage Bezug nehmend auf den Sonderlandeplatzes (Flugplatz) in Bielen ist bereits vorab positiv mit folgenden Wortlaut bestätigt worden:
„Nach Prüfung des o.g. Vorhabens in Zusammenarbeit mit der Deutschen Flugsicherung teile ich ihnen vorab per E-Mail mit, dass wir aus Hindernissicht keine Bedenken gegen das Errichten der Biomethananlage am angegebenen Standort   (höchste baul.  Anlagen: 22 m)  haben und bei der notwendigen Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren die erforderliche luftverkehrsrechtliche Zustimmung erteilen werden. Eine exakte luftverkehrsrechtliche Stellungnahme zur Voranfrage erhalten Sie von uns natürlich noch auf dem normalen Postweg, sobald uns  die Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung in Papierform vorliegt, was noch etwas dauern kann. Die DFS hat mir das Ergebnis der Prüfung vorab auch erstmal nur als 2-Zeiler per E-Mail wegen der eile mitgeteilt und legt für das Vorhaben jetzt einen Vorgang an“.

Die Vorprüfungen zur Schallimmissionsprognose für die Errichtung einer Biomethananlage in Nordhausen sind bereits durchgeführt worden und befinden sich in den Anlagen dieser Broschüre. Das ebenfalls in Auftrag gegebene Störfallgutachten lag bis zum Redaktionsschluss nicht vor, eine Stellungnahme des Ingenieurbüros  - ECI EnviroConsult Ingenieurbüro Dr. Lux e.K. - ist im Anhang aufgeführt.

Nach den bereits vorliegenden Informationen und der gutachterlicher Sicht ist das Projekt am Standort Bielen realisierbar. 


8. Ethische Grundsatzfragen und CO2 –Bilanz

8.1 Teller oder Tank aus globaler Sicht

Der Einsatz bzw. die Nutzung erneuerbarer Energien resultieren zum einen aus der Notwendigkeit, einen umfassenden Beitrag zur Erfüllung der globalen, europäischen und deutschen Klimaschutzziele zu leisten und damit den Folgen des Klimawandels durch Minderung der CO2-Emissionen entgegenzuwirken zum anderen aus der begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieträger aber auch aus dem Bedürfnis der Menschen zum Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie. Ebenso ist die Einsparung von Energieimporten (mehr als 80% des in Deutschland verbrauchten Erdgases und Erdöl ca. 97 %) aus politisch meist instabilen Ländern und die Vermeidung von Kapitalexport ein wichtiger Aspekt.
Gerade in letzter Zeit wird häufig argumentiert, dass die Energiegewinnung aus Biomasse in Deutschland den Welthunger verschärft. Die Ursachen des Welthungers sind jedoch nicht allein auf Nahrungsmittelknappheit zurückzuführen, vielmehr führt ein vielschichtiges Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren (soziale, ökonomische, politische und klimatische) zu diesem Missstand. So sind Ernteausfälle durch die katastrophalen Folgen des Klimawandels, Börsenspekulationen, Kriege, Lebensmittelimporte, die zunehmende Fleischproduktion sowie die Vernichtung wertvoller Ackerflächen zur Erzeugung von Energiepflanzen in den Entwicklungsländern selbst dafür verantwortlich. Unabhängig vom gesamteuropäischen und globalen politischen Handeln zur Vermeidung des Welthungers kann jeder Verbraucher durch verantwortungsbewusstes Konsumverhalten, beispielsweise Reduzierung des eigenen Fleischbedarfs sowie Konsum regionaler und fair gehandelter Produkte, dazu beitragen, die Situation in den Entwicklungsländern zu verbessern.

Das vorliegende Gutachten der Fachhochschule Nordhausen „Energiepolitische Rahmenbedingungen, standortbezogene Potenziale, Ermittlung der CO2-Bilanz und ethische Aspekte der Energienutzung“ betrachtet detailliert sowohl die regionale Ebene als auch die internationale Ebene zur ethischen Diskussion um die Bedeutung der Bioenergie und zeigt die agrar- und entwicklungspolitische Perspektive auf. Dabei wird sehr differenziert das komplexe Zusammenspiel im globalen Kontext betrachtet und abgewogen. Im Ergebnis kommen die Wissenschaftler zu folgenden Aussage:

Nationale Ebene:
Die Betrachtung auf nationaler und regionaler Ebene führt damit zu einem Ergebnis, das auch für die Betrachtung auf internationaler Ebene von Bedeutung ist: Das Konfliktpotential des Energiepflanzenanbaus liegt in der Regel nicht auf der Ebene der Einzelentscheidungen, sondern ergibt sich nicht zuletzt aus dem Umfang der Nutzung, sprich aus der Summe der Einzelentscheidungen /27/. Zwar muss der Landwirt als Erzeuger von Nahrungs- und Futtermitteln sowie von Bioenergie hier eine Grundverantwortung übernehmen, in dem er die ihm verfügbaren Ressourcen mit Augenmaß verwendet, die generelle Lenkungswirkung muss aber von der nationalen Politik ausgehen, so wie das in Deutschland derzeit und auch bereits in der Vergangenheit mit der Anpassung der Vergütungsregelungen des EEG oder der Verabschiedung von Nachhaltigkeitsregeln geschehen ist.

Auch im Freistaat Thüringen wurde durch die TLL sehr frühzeitig eine Empfehlung erarbeitet, die darauf abstellt, den Anteil der für die Energieerzeugung benötigten Maisanbauflächen in einem klar definierten Rahmen zu halten, welcher die Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion vermeiden soll.

Internationale Ebene:
Aus ethischer Sicht stellt die Verfügbarkeit von sicheren, hochwertigen und bezahlbaren Nahrungsmitteln das höchste Gut in einer vorzunehmenden Güterabwägung dar. Auch über die Bedeutung von Nahrungssicherheit für ein menschenwürdiges Leben herrscht ein breiter moralischer Konsens.

Zwar kann festgestellt werden, dass wie bereits erwähnt, es vorrangig die nationalen und internationalen politischen Institutionen sind, die für die Schaffung aber auch der Einhaltung der notwendigen Rahmenbedingungen im Kampf gegen den Welthunger verantwortlich sind. Dennoch kommt dem Einzelnen vor Ort durchaus eine gewisses Maß an Eigenverantwortung zu. „Gerade in den komplexen Handlungs- und Wirkungszusammenhängen moderner Gesellschaft ist dauerhafte Verantwortung nur möglich, wenn sie sowohl auf der individuellen Ebene als auch auf der strukturellen Ebene des Bemühens um eine verantwortliche Gestaltung der rechtlichen und politischen Strukturen wahrgenommen wird." /34/.
Das bedeutet, dass der Landwirt genauso wie der lokale Entscheidungsträger und jeder Bürger auch dazu aufgefordert ist, seine Handlungen, Entscheidungen und seine Lebensführung hinsichtlich möglicher Beeinträchtigung der Nahrungsmittelsicherheit auf globaler Ebene zu überdenken. Bioenergieprojekte, die auf eine großräumige Ausnutzung ackerbaulicher Ressourcen setzen, wie dies in den letzten Jahren in einigen Projekten auch in Deutschland der Fall gewesen ist, und deren Attraktivität sich ausschließlich auf die Ausschöpfung der lukrativen ökonomischen Rahmenbedingungen gründet, die u.a. das EEG bietet, sind daher abzulehnen. Projekte, wie das in Nordhausen geplante Biogasprojekt, das auf die Nutzung kleinräumiger Stoffkreis- und Energiekreisläufe setzt („Energie aus der Region für die Region“) und damit auch für die lokale Bevölkerung eine hohe Wertschöpfung garantiert, sind dagegen auch im Licht einer grundsätzlich kritischen Bewertung der globalen Bioenergienutzung als durchaus positiv zu bewerten.
(Quelle: Studie der FHS Nordhausen „Energiepolitische Rahmenbedingungen,
Standortbezogene Potenziale, Ermittlung einer CO2- Bilanz und ethische Aspekte der
Bioenergienutzung“)


8.2 Vorgaben des Freistaates zur Nutzung von landwirtschaftlichen Nutzflächen für energetische Zwecke/Flächenbilanz im Einzugsgebiet

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Verantwortungsträger in der Landwirtschaft auf eine nachhaltige Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen abstellen und Monokulturen schon aus eigenen Interessen heraus vermeiden. Die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) geht davon aus, dass 20 bis 25 % der Ackerfläche und 10 % des Grünlandes ohne Gefährdung des Nahrungsmittelbedarfs in Thüringen und des Exports hochwertiger Nahrungsrohstoffe und -mittel für den Anbau von Energiepflanzen zur Verfügung steht. Das entspricht einer Ackerfläche von rund 135.000 ha. Diese Fläche steht zum Anbau von Biogaspflanzen, Raps und Getreide für die Biokraftstoffherstellung oder schnell wachsenden Baumarten (Kurzumtriebsplantagen) zur Verfügung. Das Potenzial zur Bereitstellung von Futterpflanzen-Silage (Mais) ist mit einer Fläche von 50.000 ha angegeben /20/. Bezogen auf die gesamte, zur Verfügung stehende Ackerfläche zum Anbau von Energiepflanzen, entspricht dies einem Anteil von rund 40%.
Projiziert man das für Thüringen empfohlene Verhältnisse auf den Landkreis Nordhausen, so ergeben sich folgende Flächenverhältnisse:

Gesamte zur Verfügung stehende Nutzfläche 37.000 ha,
davon Gesamtackerfläche des Landkreises Nordhausen ca. 31.000 ha,
davon 20 - 25 % für den Anbau von Energiepflanzen = ca. 6.200 - 7.750 ha,
davon max. 40 % für den Anbau von Futterpflanzen-Silage(Mais) = ca. 2.400 - 3.100 ha

Die Maisanbaufläche im Landkreis Nordhausen betrug 2012 laut Angaben des
Kreisbauernverbandes Nordhausen e.V. rund 2.000 ha.
(Quelle: Angaben des Kreisbauernverbandes Nordhausen e.V.)

Davon entfallen ca. 1.800 ha Maisanbaufläche auf die Versorgung der bereits im Landkreis befindlichen Biogasanalagen (7 Anlagen, davon 6 Anlagen in denen Maissilage als Substrat eingesetzt wird)

Für die von der Energieversorgung Nordhausen GmbH (EVN) geplante BMA wird eine Anbaufläche von ca. 575 ha benötigt. Nach dem Bau der Anlage ergibt sich dann für alle Anlagen ein Flächenbedarf von insgesamt ca. 2.375 ha im Landkreis.
(Quelle: Studie der FHS Nordhausen „Energiepolitische Rahmenbedingungen,
Standortbezogene Potenziale, Ermittlung einer CO2- Bilanz und ethische Aspekte der Bioenergienutzung“)

Damit beträgt der Flächenanteil für Maissubstrat im Landkreis Nordhausen, welches für die Bioenergie Verwendung findet, weniger als 8 %.

Unter Betrachtung dieser Zusammenhänge ist die Entstehung einer Monokultur durch den Betrieb der bereits vorhandenen Anlage sowie die von der EVN geplanten Biomethananlage im Landkreis Nordhausen nicht zu erwarten.


8.3 CO2-Bilanz

Die CO2-Bilanz der durch die EVN geplanten Biomethananlage stellt sich grundsätzlich positiv dar. Um die Bilanz wissenschaftlich darzustellen ist ein kompliziertes und normiertes Berechnungsverfahren erforderlich. Grundsätzlich müssen dabei alle klimawirksamen Emissionen entlang der Prozesskette wie bspw. der Biomasseanbau, der Transport der Substrate, die Silierung und Lagerung, die Erzeugung, Speicherung und Aufbereitung sowie die Biomethannutzung in einem BHKW berücksichtigt werden.
Durch das erzeugte Endprodukt „Biomethan“ können andere Prozesse wie bspw. die Nutzung von Erdgas zur Strom und Wärmeproduktion oder im Bereich der Mobilität ersetzt werden. Sind diese Gutschriften größer als die Belastungen durch die Prozesskette „Gewinnung von Biomethan“, so ergibt sich eine Netto-Einsparung von klimawirksamen Emissionen.
Die CO2-Bilanz der geplanten Biomethananlage wurde wissenschaftlich bilanziert. Insgesamt ergeben sich durch die Biomethanerzeugung und-nutzung Treibhausgas-Emissionsminderungen von rund 220 g CO2-Äquivalante pro kWh erzeugte Energie.
Das entspricht einer CO2-Einsparung von ca. 58 % oder ca. 7.200 t/a gegenüber dem bisherigen Status (d.h. Erdgaseinsatz in einem BHKW).
Würde man den Ersatz von Erdgas durch Biomethan auf andere, weniger effiziente Erzeugungssysteme (getrennte Erzeugung von Strom und Wärme in konventionellen Kraftwerken oder privaten Kleinfeuerungsanalgen) beziehen, so ergäbe sich noch eine deutlich höhere CO2 Einsparung. Das heißt, dass die bestehende Fernwärmeversorgung der EVN bereits weniger Treibgasemissionen freisetzt, als eine getrennte Stromerzeugung in Großkraftwerken und dezentralen Wärmeerzeugungsanalgen.
(Quelle: Studie der FHS Nordhausen „Energiepolitische Rahmenbedingungen,
Standortbezogene Potenziale, Ermittlung einer CO2- Bilanz und ethische Aspekte der
Bioenergienutzung“)


Anhang


1. Flyer 7. Nordhäuser Energieforum „Gibt Mais Gas?“

1.1 Prof. Dr. Dieter Sell, Kurzreferat – „Deckung des zukünftigen Energiebedarfs im
Freistaat Thüringen“, Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA)

1.2 Dipl.-Ing. (FH) Denis Peisker, Kurzreferat – „Erzeugung von Strom und Wärme aus Biogas in Thüringen“, BIOenergieBEratung THüringen

1.3 Mag. Phil. Carsten Rothballer (Klimareferent), Kurzreferat – „Klimagerechtigkeit – BürgerInnen zeigen Verantwortung“, ICLEI Local Governments for Sustainability Freiburg

2. Dirk Patze, Stellungnahme zur Projektrealisierbarkeit der Biomethananlage EVN in Hinblick auf die Störfallbetrachtung, ECI EnviroConsult Ingenieurbüro Dr. Lux e.K.

3. Dipl.-Ing. (FH) S. Schellenberger, Schallimmissionsprognose zum Vorhaben Errichtung einer Biomethananlage, TÜV Thüringen Anlagentechnik GmbH & Co. KG

4. Prof. Dr.-Ing. Joachim Fischer Studie der FHS Nordhausen „Energiepolitische Rahmenbedingungen, Standortbezogene Potenziale, Ermittlung einer CO2- Bilanz und ethische Aspekte der Bioenergienutzung“
Autor: red

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Kommentare
Flitzpiepe
15.03.2013, 09:48 Uhr
24000t Schlempe?
Was hat die Projektgruppe nur bis jetzt gemacht?
Seit mindestens Dezember ist klar, dass es die 24000t Schlempe nicht geben wird. Wieso wird noch damit gerechnet?
Nur dieser eine Fakt verschiebt die ganzen Berechnungen der Wirtschaftlichkeit enorm, da die Schlempe wesentlich preisgünstiger in der Beschaffung ist als extra angebaute pflanzliche Substrate.
Ich habe aufgehört weiter zu lesen, da nun alle weiteren Erkenntnisse hinfällig sind.
Retupmoc
15.03.2013, 10:48 Uhr
Hochbezahlt
Wenn man alle diese Experten entlassen würde, die diese Dokus veröffentlichen, dann würde dieses Land eine Menge Geld sparen.
Birgit26
15.03.2013, 12:02 Uhr
Wochenendlektüre
Ja, dann wollen wir uns mal am Wochenende diese "tolle" Dokumentation genauer ansehen, bin beim "Querlesen" über so Einiges gestolpert. Grob aufgefallen ist mir, dass nur alles positiv ist, Bedenken werden gar nicht angesprochen, außer dass wir den Welthunger auch nicht retten können...(Traurig!)

Rentabilität und Wirtschaftlichkeit scheint mir auch sehr oberflächlich abgehandelt zu sein, aber ich werde es mal gründlicher lesen, vielleicht finde ich ja Aufklärung!
W. Roßmell
15.03.2013, 12:14 Uhr
Für mich liest es sich wie ein Märchen!
Ja, ich kann es nicht anders ausdrücken, es liest sich wie ein Märchen! Die haben ja bekanntlich am Ende immer einen positiven Ausgang, hier allerdings ist das Ende nicht absehbar...!
Wir Bürger werden hier schon wieder "beteiligt" wie das bei den Politikern so schön heißt, ich empfinde es als "Veralberung", "Verdummung". Ich gebe meinen beiden Vorschreibern Recht und die Fragen sind wirklich berechtigt: "Was hat diese Projektgruppe eigentlich geschafft und gemacht?"
Man rechnet noch immer mit der Schlempe von Nordbrand, die nicht mehr kommen wird, alles Papier ist also auf Unwahrheiten aufgebaut und berechnet! Kein anderer Standort ist wirklich vom TÜV so geprüft worden, wie Bielen!
Ich frage mich allerdings noch heute, was der Besuch der Anlage in Einbeck für die Verantwortlichen, Politiker und auch Mitarbeiter in der Projektgruppe gebracht hat? Entweder hatten sie Ohrstöpsel in den Ohren und wollten nicht hören oder sie hatten eine dunkle Brille auf oder auch was in der Nase...! Es wurde dort selbst von den Mitarbeitern von EON deutlich gesagt, dass eine solche Anlage in der Nähe von Wohnbebauung nichts zu suchen hat, weil es riecht, sie Krach macht und Verkehrsbehinderungen erzeugt und so ist es auch in Einbeck gehandhabt worden! Sorry EVN, sorry liebe Stadträte und sorry an die Leute in der Projektgruppe, es war halt eben doch nur eine Kaffeefahrt gewesen, das Geld hätte sich die EVN sparen können! Für uns Mitglieder der Bürgerinitiative allerdings hatte diese Fahrt sehr viele Ergebnisse gebracht, doch auf die immer wieder versprochene "Bürgerbeteiligung" wurde in dieser Stadt komplett verzichtet und den Bürgern verwehrt! Es ist also alles nur ein Schwindel gewesen und Nordhausen wird "berühmt" werden, die erste Biogasanlage 65m neben bewohntes Wohngebiet gebaut zu haben! Ich habe Mitleid mit den betroffenen Bürgern, ehrlich aber jetzt gilt es für Sie, mit aller Kraft dagegen zu kämpfen, nur die Bielener Bürger müssen es auch wollen...!
RWE
15.03.2013, 15:45 Uhr
Standort 2 oder 5
vielleicht auch Nr.4 wären optimal. Da müssen eben Leitungen gelegt werden.
Liebe BI, jetzt muß scharf geschossen werden.Ich habe keine Ahnung von Jura. Vielleicht kann man ja schon die Gründung der Betreibergesellschaft mit einer einstweiligen Verfügung stoppen. Hier sind Anwälte gefragt. Wir wäre es mit einen Spendenkonto für Anwaltskosten?

Liebe Herr Zeh, liebe Stadträte, hier gibt es die Chance etwas Vertrauen der Bürger, welche Sie mit Steuergeldern finanzieren, zurück zu gewinnen.

Bauen Sie doch neben van Asten. Da kann man dann auch Gülle verwenden. Das fällt dann auch nicht mehr auf.
lumpi22
15.03.2013, 16:29 Uhr
RWE, die anderen Standorte wurden nicht weiter geprüft!
Leider ist das so, wie man das den Unterlagen hier entnehmen kann und die EVN scheint von Anfang an nur diese beiden Standorte im Auge gehabt zu haben, die anderen sind in meinen Augen nur Augenwischerei und einfach mal ne Nennung wert, die wurde ganz sicher von der Projektgruppe niemals geprüft!

Und glauben Sie mir RWE, denen bei der Stadt gehen Ihre Hilferufe am Allerwertesten vorbei, die wollen dieses Thema endlich loswerden! Die stimmen schnell ab und schon liegt es nicht mehr in der Hand der Stadt, sondern nur noch beim Betreiber, da haben Zeh, Meyer, Bach, Schenke, Nüssle u.u.u. nichts mehr zu sagen, wobei ich gelesen habe, dass Frau Schenke von den Linken ja sogar Aufsichtsratsvorsitzende der EVN ist und der OB mit dabei ist...! Na, wer will da noch Hoffnungen haben, dass sich bis zum 27.03.2013 die Meinungen ändern werden bei den Politikern?
Ja klar, Anwalt her und los geht es, aber wer bezahlt sie? Ich würde gern meinen Obolus dazu geben BI, aber reicht das, um den Politikern den Kopf zu waschen und umzudenken? Ich kann auch schnell sagen, mich betrifft es ja nicht, aber richtig ist, dass jetzt Geld benötigt wird, um mit Anwälten gegen dieses Geschwür von Politikern und Verantwortlichen vorgehen zu können...!
Ach ja RWE, neben von Asten ist keine Mitteldruckleitung, schon in den Unterlagen gesehen? Für diese Mitteldruckleitung will die EVN absolut kein Geld investieren, weil das zu teuer ist! Zum Totlachen , wenn man bedenkt, dass da über 11 Mio.€ in den Sand gesetzt werden!
Thomas Fichtner
15.03.2013, 22:20 Uhr
Thema Schlempe
Nehmen wir mal an die stünde weiterhin zur Verfügung.

Ich zitiere mal aus dem Gutachten:

"Die eingesetzte Schlempe fällt als Reststoff bei der Spirituosen Herstellung (Echter
Nordhäuser GmbH) an und ist damit flächenunabhängig."

Hmm, da bliebe noch eine Frage - da diese Schlempe ja bisher häufig als hochwertiges Futtermittel genutzt wird - und dafür dann ja wegfällt und durch z.B. Getreide ersetzt werden muss, daß ja auf irgendweiner Fläche angebaut werden muß - wieso ist deren Einsatz den dann bitte "flächenunabhängig"?
Birgit26
16.03.2013, 11:04 Uhr
Genau...
Spinnen wir das Ganze mal weiter: Der Bauer bekommt dann also keine Schlempe mehr zum Verfüttern, was dann? Also kauft er Getreide ein und das muss dann vielleicht sogar importiert werden, weil ja fast nur nach Mais angebaut wird. Wie wird wohl das Preisgefüge sein? Naja, da der Bauer sicher auch gern Gewinne machen möchte, wird er die Kosten ganz sicher auf die Verbraucher umlegen. Was heißt dass nun für uns? Richtig wir essen kein Fleisch mehr..., denn so wird es ja hier auch propagiert.
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