Do, 14:59 Uhr
14.03.2013
Besonderes Ehrenamt
Es ist ein besonderes Ehrenamt, das Sylvia Fischer-Spiegel seit vielen Jahren ausübt. Die Ilfelderin ist Jugendschöffin bei Jugendstrafverfahren am Nordhäuser Amtsgericht...
Schöffen haben in Deutschland eine ähnliche Funktion wie die Geschworenen in der Jury an amerikanischen Gerichten. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihre Menschenkenntnis und Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte ein. In jedem Verfahren gibt es zwei Schöffen – eine Frau und einen Mann.
Schöffen entscheiden als ehrenamtliche Richter gemeinsam mit dem Berufsrichter über die Schuldfrage und das Strafmaß der Angeklagten. Sylvia Fischer-Spiegel ist inzwischen bereits im 13. Jahr Jugendschöffin und kann daher auf viele Erfahrungen als ehrenamtliche Richterin zurückblicken. Sie kann sich noch gut daran erinnern, warum sie sich dafür entschieden hatte, sich als Jugendschöffin zu bewerben.
Ich hatte damals beruflich viel mit Jugendlichen zu tun, die vors Jugendgericht mussten, erzählt Sylvia Fischer-Spiegel, die als Berufsberaterin in der Arbeitsagentur arbeitet. Mich hat damals interessiert, wie die Entscheidungen vor Gericht getroffen werden. Dann habe ich in der Zeitung gelesen, dass Jugendschöffen gesucht werden und mich beworben.
Ein Rechtsexperte musste sie dafür nicht sein. Viel wichtiger ist, dass man eine gute Beobachtungsgabe hat, ein Auge dafür, wie sich der Angeklagte verhält, ob er sich beispielsweise die Wahrheit sagt oder sich einsichtig zeigt, so Sylvia Fischer-Spiegel.
Als Voraussetzung für dieses Ehrenamt benötigt man die deutsche Staatsangehörigkeit; man soll im Landkreis Nordhausen leben, zwischen 25 und 70 Jahren alt und in guter gesundheitlicher Verfassung sein. Wünschenswert wäre, dass Jugendschöffen erzieherisch befähigt sind, also zum Beispiel beruflich Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen mitbringen wie Sylvia Fischer-Spiegel.
Die Aufgabe als Jugendschöffin mit dem Berufleben zu vereinbaren, sei kein Problem. Ich habe meist viermal im Jahr Termine und die erfahre ich sehr langfristig schon am Anfang des Jahres, sagt Sylvia Fischer-Spiegel. Sie empfiehlt, vorab mit dem Arbeitgeber zu sprechen, bevor man sich als Schöffe bewirbt. Wie ein Jugendgerichtsverfahren abläuft, ist schnell erklärt. Vor dem jeweiligen Verhandlungsbeginn können wir eine Viertelstunde vorher die Akten einsehen und erst ab dem Moment beschäftige ich mich mit dem Fall. Ich lese dann, was geschehen ist, höre anschließend die Aussagen vor Gericht und muss mir daraus ein Gesamtbild machen, sagt Sylvia Fischer-Spiegel. Am Ende der Verhandlung ziehen wir uns dann zur Beratung zurück und besprechen noch einmal mit dem Richter den Fall und das Strafmaß.
Sylvia Fischer-Spiegel musste nicht lange überlegen, als jetzt die Frage anstand, ob sie auch in der nächsten Schöffenamtsperiode von 2014 bis 2018 wieder als ehrenamtliche Richterin aktiv sein will. Sie hat sich bereits wieder beworben beim Landkreis Nordhausen, der zurzeit Bewerber für die Wahl zum Jugendschöffen sucht. Wer sich ebenfalls für dieses Ehrenamt interessiert, kann sich bis zum 30. April bei Sylvia Klingebiel im Landratsamt Nordhausen melden, Telefon 03631 911 515.
Autor: redSchöffen haben in Deutschland eine ähnliche Funktion wie die Geschworenen in der Jury an amerikanischen Gerichten. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihre Menschenkenntnis und Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte ein. In jedem Verfahren gibt es zwei Schöffen – eine Frau und einen Mann.
Schöffen entscheiden als ehrenamtliche Richter gemeinsam mit dem Berufsrichter über die Schuldfrage und das Strafmaß der Angeklagten. Sylvia Fischer-Spiegel ist inzwischen bereits im 13. Jahr Jugendschöffin und kann daher auf viele Erfahrungen als ehrenamtliche Richterin zurückblicken. Sie kann sich noch gut daran erinnern, warum sie sich dafür entschieden hatte, sich als Jugendschöffin zu bewerben.
Ich hatte damals beruflich viel mit Jugendlichen zu tun, die vors Jugendgericht mussten, erzählt Sylvia Fischer-Spiegel, die als Berufsberaterin in der Arbeitsagentur arbeitet. Mich hat damals interessiert, wie die Entscheidungen vor Gericht getroffen werden. Dann habe ich in der Zeitung gelesen, dass Jugendschöffen gesucht werden und mich beworben.
Ein Rechtsexperte musste sie dafür nicht sein. Viel wichtiger ist, dass man eine gute Beobachtungsgabe hat, ein Auge dafür, wie sich der Angeklagte verhält, ob er sich beispielsweise die Wahrheit sagt oder sich einsichtig zeigt, so Sylvia Fischer-Spiegel.
Als Voraussetzung für dieses Ehrenamt benötigt man die deutsche Staatsangehörigkeit; man soll im Landkreis Nordhausen leben, zwischen 25 und 70 Jahren alt und in guter gesundheitlicher Verfassung sein. Wünschenswert wäre, dass Jugendschöffen erzieherisch befähigt sind, also zum Beispiel beruflich Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen mitbringen wie Sylvia Fischer-Spiegel.
Die Aufgabe als Jugendschöffin mit dem Berufleben zu vereinbaren, sei kein Problem. Ich habe meist viermal im Jahr Termine und die erfahre ich sehr langfristig schon am Anfang des Jahres, sagt Sylvia Fischer-Spiegel. Sie empfiehlt, vorab mit dem Arbeitgeber zu sprechen, bevor man sich als Schöffe bewirbt. Wie ein Jugendgerichtsverfahren abläuft, ist schnell erklärt. Vor dem jeweiligen Verhandlungsbeginn können wir eine Viertelstunde vorher die Akten einsehen und erst ab dem Moment beschäftige ich mich mit dem Fall. Ich lese dann, was geschehen ist, höre anschließend die Aussagen vor Gericht und muss mir daraus ein Gesamtbild machen, sagt Sylvia Fischer-Spiegel. Am Ende der Verhandlung ziehen wir uns dann zur Beratung zurück und besprechen noch einmal mit dem Richter den Fall und das Strafmaß.
Sylvia Fischer-Spiegel musste nicht lange überlegen, als jetzt die Frage anstand, ob sie auch in der nächsten Schöffenamtsperiode von 2014 bis 2018 wieder als ehrenamtliche Richterin aktiv sein will. Sie hat sich bereits wieder beworben beim Landkreis Nordhausen, der zurzeit Bewerber für die Wahl zum Jugendschöffen sucht. Wer sich ebenfalls für dieses Ehrenamt interessiert, kann sich bis zum 30. April bei Sylvia Klingebiel im Landratsamt Nordhausen melden, Telefon 03631 911 515.


