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Mo, 15:05 Uhr
01.03.2004

Jetzt kann diskutiert werden

Nordhausen (nnz). Der 2. Entwurf des Thüringer Landesentwicklungsplans soll noch in diesem Jahr von der Landesregierung beschlossen werden. Doch vorher darf diskutiert werden. Wie das möglich ist, das erfahren Sie mit einem Klick auf MEHR.


Die Thüringer Landesregierung hat am 24. Februar 2004 den Entwurf des Landesentwicklungsplanes zur Kenntnis genommen und den Innenminister gebeten, die erforderliche Anhörung durchzuführen, um damit eine breite Diskussion zu ermöglichen.

Mit dem überarbeiteten Entwurf wird einer Vielzahl der im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung und Anhörung zum Entwurf vorgebrachten Anregungen und Bedenken Rechnung getragen. Das betrifft z.B. die Ergänzung des Zentrale-Orte-Systems, die Ausweisung von Entwicklungsachsen und die ausführliche Berücksichtigung der Themenbereiche Wirtschaft, Technologie, Innovation, Wissenschaft, Kunst und Kultur.

Der LEP liegt von heute an bis zum 26. März 2004 beim Thüringer Innenministerium, beim Thüringer Landesverwaltungsamt, bei den regionalen Planungsstellen der Regionalen Planungsgemeinschaften, im Landratsamt Nordhausen und in der Stadt Nordhausen zur Einsichtnahme durch Jedermann während der Öffnungszeiten aus.

Anregungen zum Entwurf des LEP können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht oder per E-Mail unter pglep@rolp.thueringen.de übermittelt werden. Wenn Sie sich genau über den Entwurf informieren – hier gibt es den entscheidenden Klick zum LEP.
Autor: nnz

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