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Di, 15:57 Uhr
12.03.2013

Kasernen-Vorfall wird verhandelt

Vor dem Landgericht Mühlhausen hat ein Berufungsprozess um eine Auseinandersetzung in der Kyffhäuserkaserne Bad Frankenhausen vor dreieinhalb Jahren begonnen. Einzelheiten von Claudia Götze...


Einem 24-Jährigen aus Südthüringen wird vorgeworfen, einen bereits am Boden liegenden Kameraden mit dem Stiefel getreten und ihm dadurch einen Lendenwirbel gebrochen zu haben. Das Amtsgericht Sondershausen hatte den Rekruten im August 2010 wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 1000 Euro Schmerzensgeld für den Geschädigten verurteilt. Dagegen legte der Verurteilte Berufung ein, weil es sich maximal um eine einfache Körperverletzung gehandelt haben soll.

Zu Beginn des Berufungsprozess gab er zu, den als Nebenkläger vertretenden Ostthüringer nicht getreten aber an den Beinen aus der Stube gezogen zu haben. Der Geschädigte beschrieb Tritte gegen den Rücken. Beide Soldaten mochten sich nicht besonders. Dem Vorfall im Oktober 2009 war ein Tritt in den Hintern des Geschädigten gegen den späteren Angeklagten vorausgegangen. Das soll am Vormittag in der Kfz-Halle vor den Augen der neuen Rekruten passiert sein.

Kurz vor der körperlichen Auseinandersetzung wollte der Angeklagte mit seinem Kameraden über den Vorfall vom Vormittag sprechen. Dazu hatte dieser aber keine Lust und blieb im Bett sitzen. Das gefiel dem Angeklagten nicht. Ein in der Stube anwesender Soldat offenbarte erhebliche Erinnerungslücken. Er hatte nur anfänglich versucht, die Streithähne auseinander zu bringen und will gesehen haben, wie der Angeklagte den Anderen so aus dem Bett zog, dass der mit dem Hintern lauf dem Boden landete. Später habe er nicht mehr so genau hingeschaut, sagte der Zeuge. Der Prozess wird fortgesetzt.
Claudia Götze
Autor: red

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Kommentare
Wolfi65
12.03.2013, 16:09 Uhr
Lange Reise an die Oder
Früher ging es unter Umständen nach so einen Vorfall nach Schwedt in den Bau.
Heute gibt es Streicheleinheiten von einen zivilen Richter.
Da wäre ein Militärstaatsanwalt und Richter wohl die bessere Lösung.
Wer eine Uniform trägt, hat sich auch in der Kaserne entsprechend zu verhalten.
Aber in diesem jetzigen Zirkus ist alles möglich.
War ja nur der Lendenwirbel.
Das nächste Mal wird ein Kamerad in den Rollstuhl geprügelt?
Alles nicht mehr normal und unerträglich.
sandlatscher
13.03.2013, 11:01 Uhr
@Wolfi Schon wieder Gefährliches Halbwissen
Diese Sache wurde bereits vor dem Truppendienstgericht verhandelt. Mit Wehrdisziplinaranwalt und allem was dazugehört...

Als Staatsbürger in Uniform wird man juristisch immer zweimal vor den Kadi gezogen. Einmal truppendienstlich und Zivil ob nun das Vergehen im oder außerdienstlich begangen wurde...
Wolfi65
13.03.2013, 11:51 Uhr
Für wen wirds gefährlich?
Für mich nicht!
Für den Täter in Uniform wird die Luft dünne.
Wenn der Täter sich zweimal vor Gericht verantworten muss, dann nehme ich das hiermit wohlwollend zur Kenntnis.
MFG
-----7
13.03.2013, 22:30 Uhr
Ich muss sandlatscher Recht geben
Ich war von 96 bis 97 in der Bundeswehr. Man sagte mir von Anfang an, als man mir eine Waffe gab, dass, wenn ich damit eine Person verletze oder töte, im Friedensfall auch der Staatsanwalt herangezogen wird.

Allerdings finde ich es sehr unkameradschaftlich, wenn man einen Kameraden derart verletzt. Da finde ich es schon von Vorteil, dass man die Wehrpflicht abgeschafft hat. Sonst - naja den nächsten Satz erspare ich mir und den Lesern dieses Kommentars.
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